Neues Amicron-Faktura 13 Release für die UStVA ab Juli 2020 verfügbar

Das neue Amicron-Faktura 13 Release vom 21.7.2020 ist ab sofort verfügbar und ist für alle Anwender notwendig, die mit der integrierten Fibu die Umsatzsteuervoranmeldung für Zeiträume ab Juli 2020 abgeben möchten.

Durch die Steuersenkung müssen Umsätze mit 16% MwSt. und 5% bei der UStVA jetzt bei Feld 35 aufgeführt werden und die Umsatzsteuersumme bei Feld 36. Bislang wurden Umsätze mit 19% MwSt. bei Feld 81 aufgeführt. Amicron-Faktura holt sich die Zuordnung zum passenden UStVA-Feld über das bebuchte Fibukonto. Beim Erlöskonto 8400  (SKR03) bzw. 4400 (SKR04) ist z.B. entsprechend Feld 81 eingetragen. Auf dem Erlöskonto können sowohl Umsätze mit 19% als auch 16% MwSt. gebucht werden. Mit dem neuen Release werden bei der UStVA die Umsätze mit 16% automatisch dem Feld 35 zugeordnet, während bei Umsätzen mit 19% Feld 81 verwendet wird.

Die Umsatzsteuer zu den bei Feld 35 aufgeführten Umsätzen muss in Feld 36 übertragen werden.

Hierzu ist es notwendig, dass Sie bei folgenden Konten das UStVA-Feld 36 eintragen:

SKR03 Kontenplan:

  • 1773  Umsatzsteuer 5%
  • 1775  Umsatzsteuer 16%
SKR04 Kontenplan:
  • 3803 Umsatzsteuer 5%
  • 3805 Umsatzsteuer 16%

Wenn Sie den bei diesem Release mitgelieferten aktualisierten Kontenplan importieren (siehe dieser Beitrag), wird das UStVA-Feld bei obigen Konten automatisch aktualisiert.

Auch der Buchungsexport über die DATEV-Schnittstelle wurde für die Steuersenkung angepasst. Beim Buchungsschlüssel wird jetzt das Leistungs- bzw. Lieferdatum berücksichtigt.

Das Release steht für Kunden der aktuellen Programmversion kostenlos zur Verfügung. Sie können es bei einer bereits installierten Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ herunterladen.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für Fibu- und DATEV-Anwender

Das vorige Release von Amicron-Faktura 13 vom 18.6.2020 hat bereits automatisch die passenden Steuersatzänderungen für die Mehrwertsteuersenkung 2020 durchgeführt.

Beim ersten Programmstart werden die Steuersätze automatisch angepasst, so dass ab dem 1.7.2020 mit 16% bzw. 5% MwSt. gerechnet wird und ab dem 1.1.2021 wieder mit den alten Sätzen in Höhe von 19% bzw. 7%.

Jetzt ist ein weiteres Release (Stand 29.6.2020) verfügbar, mit dem auch die Fibu-Konten aktualisiert werden können, die zwischenzeitlich von der DATEV für die neuen MwSt.-Sätze veröffentlicht wurden.

Das Release steht wieder allen Kunden der aktuellen Programmversion kostenlos zur Verfügung. Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Das Aktualisieren der Fibu-Konten ist an folgenden zwei Stellen notwendig:

  1. Steuersätze: Einstellungen der hinterlegten Fibu-Konten pro Steuersatz (notwendig für Anwender der DATEV- und Fibu-Schnittstelle)
  2. Kontenplan: Hinzufügen der neuen Fibu-Konten (notwendig für Anwender der integrierten Fibu)

Die passenden Fibu-Konten werden in diesem Release beim ersten Programmstart auf Nachfrage automatisch in den Steuersätzen eingetragen.

Der Kontenplan wird nicht vollautomatisch aktualisiert. Wenn Sie die integrierte Fibu verwenden, ist es notwendig, den Kontenplanimport manuell aufzurufen und die aktualisierte Kontenplandatei auszuwählen. Die neuen Konten werden anschließend automatisch angelegt.

Eine entsprechende Anleitung finden Sie in diesem Beitrag:

Aktualisierung der Fibu-Konten und des Kontenplans für die Steuersenkung in 2020

Im folgenden Beitrag finden Sie die Details zur Steuersatzanpassung, Hinweise zur Auftragsbearbeitung und Artikelpreisberechnung:

Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Da wir in diesem Release auch eine Anpassung für das Leistungs- und Lieferdatum vorgenommen haben, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

Das Leistungs- und Lieferdatum ist die Basis für die passende Mehrwertsteuer

Aktualisierung der Fibu-Konten und des Kontenplans für die Steuersenkung in 2020

Für die Steuersenkung im 2. Halbjahr 2020 hat die DATEV neue Konten eingeführt.

Wenn Sie bei Amicron-Faktura 13 die integrierte Fibu verwenden, können Sie die neuen Konten in den Kontenplan der Fibu importieren.

Wir liefern hierfür ab dem Release vom 29.6.2020 einen aktualisierten Kontenplan aus. Falls Sie ein älteres Release installiert haben, rufen Sie zunächst das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf. Nach dem Download des neuen Releases finden Sie die aktualisierte Kontenplandatei im Programmordner in der Datei Kontenplan DATEV03.XML.

Wenn Sie den SKR04 verwenden, importieren Sie bitte die Datei Kontenplan DATEV04.XML.

Um die neuen Konten in Ihre Datenbank zu übernehmen, müssen Sie im Kontenplan das Menü „Aktionen > Kontenplan importieren“ aufrufen.

Details hierzu siehe folgendes Kapitel in der Onlinehilfe: Kontenplan importieren

Das Leistungs- und Lieferdatum ist die Basis für die passende Mehrwertsteuer

Bei der Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 hängt es vom Leistungsdatum bzw. Lieferdatum ab, ob noch der alte MwSt.-Satz oder der gesenkte Satz verwendet werden darf.

Wenn beispielsweise am 30.6.2020 eine Leistung erbracht wird und erst am 2.7.2020 eine Rechnung erstellt wird, unterliegt diese Leistung 19% Umsatzsteuer (Leistungsdatum = 30.6.2020).

Umgekehrt unterliegt eine Leistung, wenn sie im Dezember 2020 erbracht wird, noch 16% Umsatzsteuer, auch wenn die Rechnung mit Datum Januar 2020 erstellt wird.

Tragen Sie deshalb bitte bei Amicron-Faktura 13 das Leistungs- bzw. Lieferdatum in das Feld Lieferdatum ein, wenn das Datum vom Auftragsdatum abweicht. Alternativ können Sie das Liefer- und Leistungsdatum auch im Feld Lieferschein(datum) eintragen. Wenn zu einer Rechnung ein Lieferschein gedruckt wurde, wird das Datum hier automatisch eingetragen.

Wenn in einer Gutschrift kein Liefertermin und kein Lieferscheindatum eingetragen ist, wird geprüft, ob es eine verknüpfte Rechnung gibt und deren Datumfelder ausgewertet.

Beim DATEV-Export wurde die Übertragung des Leistungsdatums ergänzt. Im Fibu-Export-Dialog gibt es dazu die neue Option „Liefertermin als Leistungsdatum exportieren, sofern vorhanden“.

Obige Funktionalität ist bei Amicron-Faktura 13 ab dem Release vom 29.6.2020 enthalten. Amicron-Faktura 12 und ältere Versionen unterstützen dies nicht. Hier wird die MwSt. ausschließlich über das Auftragsdatum gesteuert.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für die MwSt.-Senkung 2020 verfügbar

Für Amicron-Faktura 13 ist jetzt ein neues Release (Stand 18.6.2020) verfügbar, mit dem automatisch die passenden Steuersatzänderungen für die Mehrwertsteuersenkung 2020 durchgeführt werden.

Das Release steht allen Kunden der aktuellen Programmversion kostenlos zur Verfügung. Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Beim ersten Programmstart werden die Steuersätze automatisch angepasst, so dass ab dem 1.7.2020 mit 16% bzw. 5% MwSt. gerechnet wird und ab dem 1.1.2021 wieder mit den alten Sätzen in Höhe von 19% bzw. 7%.

Sie können Aufträge und Bestellungen weiterhin wie gewohnt erfassen und wie üblich bei den Auftragspositionen in der Spalte „St.“ die Steuersätze „1“ und „2“ verwenden.

Die Preise im Artikelstamm können über die Preiskalkulation automatisch neu berechnet werden.

Im folgenden Beitrag finden Sie die Details zur Steuersatzanpassung, Hinweise zur Auftragsbearbeitung und Artikelpreisberechnung:

Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Die weiteren Verbesserungen in diesem Release:

Aufträge

Neu: Wenn das Feld Liefertermin (=Leistungsdatum) gefüllt ist, wird dieses Datum anstelle des Auftragsdatums zur Ermittlung der passenden Mehrwertsteuer verwendet. Um also z.B. am 1.7.2020 noch eine Rechnung mit 19% MwSt. zu schreiben, weil die Leistung im Juni erfolgte, tragen Sie im Liefertermin das Datum von Juni ein.

Bestellungen

Neu: Wenn das Feld Liefertermin (=Leistungsdatum) gefüllt ist, wird das Datum anstelle des Bestelldatums zur Ermittlung der passenden Mehrwertsteuer verwendet. Wenn im Feld „Rg.Datum Lieferant“ ein Datum enthalten ist, hat dies die höchste Priorität.

Auftragsdruck

Korrektur: Beim Archivdruck wurden die PDF-Dateien nicht im PDF/A-Format erstellt.

Provisionsabrechnung

Korrektur: Bei Auftragspositionen mit Rabatt wurde die Provision nicht korrekt berechnet, wenn zusätzlich ein Endrabatt vorhanden war.

Artikel

Korrektur: Im Stücklistenmodul werden bei der Berechnung des Wertes für „produzierbar“ keine Unterartikel mit „Bestand führen=Nein“ mehr einbezogen (z.B. Lohn).

Neu: Bilder im TIFF-Format werden unterstützt.

Kunden

Korrektur: Bei der Prüffunktion für die USt.ID.-Nummer konnte der Aufruf des Webservice unter Umständen mit einer Abbruchmeldung fehlschlagen.

Zugferd-Schnittstelle

Neu: In den Programmoptionen kann unter „Schnittstelle > Zugferd“ das Auftragsfeld gewählt werden, das als Leitweg-ID und Bestellnummer exportiert werden soll.

Korrektur: Ausgeblendete Stücklistenunterartikel werden nicht mehr mit exportiert

Korrektur:  Beim Comfort-Format wurde im erzeugten PDF die XML-Anlage mit dem ConformanceLevel „Basic“ als Header eingebunden.

eBay-Schnittstelle

Neu: Im Drucklayout der Aufträge sind nun alle Variablen des Verkaufs verfügbar (EBayverkauf_*). Das Bestelldatum kann z.B. über EBayVerkauf_Kaufdatum eingefügt werden.

Neu: Bei einem Variantenartikel wird der Titel der Variante übernommen. Zur Variante wird ein passender Artikel gesucht, die Artikelzuordnung direkt in den eBay-Verkäufen gespeichert und in den Auftrag übernommen.

Neu: Die eBay-Bestellnummer (ExtendedOrderID) wird in den Auftrag in das Feld ShopBestellnummer übernommen, so dass z.B. auch ein Export über die DATEV-Schnittstelle möglich wird.

Kontoauszug abgleichen

Korrektur: Beim mt940-Import wird ein Zeilenumbruch nun als Leerzeichen interpretiert

Korrektur: Mögliche Fehlermeldungen „Ungültige Zeigeroperation“ und „unknown ISC error 0“ wurden behoben.

 

 

Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Amicron-Faktura 13 fügt ab dem Release vom 18.6.2020 automatisch die notwendigen Steuersatzanpassungen für die Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 durch.

Sie können diese Anpassung wie folgt kontrollieren:

1. Rufen Sie den Menüpunkt Einstellungen > Programmoptionen auf und wählen dort auf der Seite Steuersätze in der Liste den Steuersatz „1“ an (19%).

Der Steuersatz 1 bleibt bei der Steueranpassung für das 2. Halbjahr 2020 in der folgenden Liste unverändert, d.h. dort steht dann weiterhin 19% und gültig ab dem 01.01.2007. Auch der ermäßigte Satz bleibt auf den alten Werten. Diese Einträge bitte nicht ändern!

Die befristete Steuersenkung wird nicht im Hauptsteuersatz eingetragen sondern bei den angepassten Einstellungen des jeweiligen Steuersatzes hinterlegt. Dies wurde bislang hauptsächlich für Lieferschwellen genutzt.

2. Wählen Sie also Steuersatz „1“ an und klicken dann auf den Schalter Steueranpassungen & Lieferschwellen:

3. Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem bei Steuersatz 1 folgender Eintrag für das Land „DE“ vorhanden ist:

Die hier hinterlegte reduzierte Steuer in Höhe von 16% gilt bei Steuersatz 1 für den bei Gültig ab und Gültig bis eingetragenen Zeitraum für alle Kunden und Lieferanten aus Deutschland. Außerhalb des Zeitraums wird automatisch der Hauptsteuersatz verwendet, so dass ab dem 1.1.2021 automatisch wieder mit 19% gerechnet wird.

4. Schließen Sie die Fenster über den OK-Schalter um wieder in die Steuersatz-Liste zurückzukehren.

5. Dort wählen Sie den Steuersatz „2“ an (ermäßigter Satz mit 7%).

6. Klicken Sie dann wieder auf Steueranpassungen & Lieferschwellen.

7. Für Steuersatz 2 ist folgender Eintrag vorhanden:

Hiermit wird der Steuersatz 2 auf 5% reduziert.

8. Schließen Sie das Fenster über den OK-Schalter.

Bitte achten Sie darauf, dass bei den Kunden- und Lieferantenadressen aus Deutschland das eingetragene Länderkürzel „DE“ lauten muss oder leer sein muss, damit der angepasste Steuersatz ermittelt werden kann. Wenn Sie bislang „D“ bei Ihren Adressen eingetragen haben, sollten Sie das Land dort leeren oder auf DE ändern.

Was ist beim Schreiben von Aufträgen zu beachten?

Aufträge können wie gewohnt erfasst werden. Sie verwenden also wie üblich bei den Auftragspositionen in der Spalte „St.“ die Steuersätze „1“ und „2“.

Wenn Sie Aufträge an Kunden in Deutschland schreiben wird automatisch mit 16% bzw. 5% gerechnet, sofern das Auftrags- bzw. Lieferdatum zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2020 liegt. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte „St.“ (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.

Ab dem 1.1.2021 wird dann wieder automatisch mit 19% bzw. 7% MwSt. gerechnet, es sind hierfür keine erneuten Einstellungen vorzunehmen.

Die geänderten Steuersätze werden entsprechend auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig, dort werden automatisch die reduzierten Sätze ausgewiesen. Falls Sie die mitgelieferten Auftragsformulare angepasst haben und „19%“ oder „7%“ dort „fest verdrahtet“ eingetragen haben, müssen Sie dies natürlich korrigieren.

Was ist bei den Artikelpreisen zu beachten?

Artikelpreise müssen für die befristete Steuersenkung nicht unbedingt neu kalkuliert werden. Wenn beim Artikel im 2. Halbjahr 2020 noch der Steuersatz von 19% mit dem alten Preis eingetragen ist, wird bei Aufträgen mit “zzgl. MwSt.” (Gewerbekunden) automatisch der Nettopreis des Artikels in den Auftrag übernommen und dann 16% aufgeschlagen. Bei Aufträgen mit “inkl. MwSt.” (Endkunden) wird der alte Bruttopreis übernommen und 16% MwSt. ausgewiesen. Ab dem 1.1.2021 wird dann automatisch wieder mit 19% MwSt. gerechnet, auch hier ist also keine Neukalkulation notwendig.

Wenn Sie die Artikelpreise neu kalkulieren möchten, verwenden Sie bitte in der Artikelverwaltung den Menüpunkt „Extras > Preiskalkulation“. Dort finden Sie auf der Kartei Netto/Brutto-VK-Anpassung bei MwSt.-Änderung durchführen folgende Optionen, um den Netto- oder Bruttopreis für alle oder gefilterte Artikel neu berechnen zu lassen. Die Dokumentation können Sie im Programm über die F1-Taste aufrufen oder hier über diesen Link.

Die Neuberechnung der Artikelpreise sollte erst ab dem 1.7.2020 durchgeführt werden, da die Berechnung stets den zum Tagesdatum gültigen MwSt.-Satz verwendet. Wenn Sie die Neuberechnung vor dem 1.7.2020 aufrufen, wird wie im obigen Bild sichtbar mit 19% gerechnet, ab dem 1.7.2020 wird in obiger Maske für Steuersatz 1 dann 16% ausgewiesen.

Wenn Sie die Preise zum 1.7.2020 neu berechnen, müssen Sie nach dem Ende der Steuersenkung zum 1.1.2021 erneut eine Netto/-Brutto-Kalkulation vornehmen.

Was ist bei der integrierten Fibu und der DATEV-Schnittstelle zu berücksichtigen?

Damit die reduzierte Steuer beim Buchen zur Verfügung steht, wird von Amicron-Faktura 13 bei den Steuersätzen automatisch ein neuer Steuersatz „3“ für 16% und Steuersatz „4“ für 5% eingefügt. Diese Steuersätze sollten ausschließlich im Fibu-Modul bei manuell eingegeben Buchungen genutzt werden, aber nicht im Auftrag eingegeben werden. Dort ist weiterhin Steuersatz 1 und 2 zu verwenden.

Die Fibukonten für die automatisch erstellten Buchungen sind beim Steuersatz 1 und 2 im Fenster Steueranpassungen & Lieferschwellen hinterlegt und können dort über den Ändern-Schalter geprüft und angepasst werden. Wie Sie die neuen Konten in den Kontenplan einfügen, haben wir in diesem Beitrag beschrieben.

Für die Umsatzsteuervoranmeldung ab Juli wird es zwar kein neues UStVA-Formular geben und auch kein Update für die Elster-Schnittstelle notwendig sein, Sie benötigen trotzdem für die Übertragung der UStVA für Zeiträume ab Juli 2020 eine Aktualisierung auf das aktuelle Release.

 

Bitte beachten: Obige Funktionen setzen Amicron-Faktura 13 und mindestens das Release vom 18.6.2020 voraus (siehe Titelleiste des Programms). Anwender der aktuellen Version erhalten das Release kostenlos, bitte rufen Sie vor dem 1.7.2020 rechtzeitig den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf!

Falls Sie noch Amicron-Faktura 12 oder älter einsetzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein Update-Angebot senden können.

Mehrwertsteuersenkung 2020 mit Amicron-Faktura

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde am 3.6.2020 kurzfristig beschlossen, die Mehrwertsteuer in Deutschland vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 auf 16% (voller Satz) bzw. 5% (reduzierter Satz) zu senken. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir alles Notwendige vor, sodass Sie mit Amicron-Faktura eine einfache und schnelle Umstellung durchführen können. Hierzu gehört sowohl eine entsprechende Anleitung als auch ein neues Release mit notwendigen Anpassungen.

Die Programmaktualisierung stellen wir spätestens Ende Juni für alle Kunden der aktuellen Version kostenlos bereit. Sie können das angepasste Release dann über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ herunterladen.

Bitte abonnieren Sie unseren Newsletter, wenn Sie zu diesem Thema automatisch informiert werden möchten.

Für veraltete Versionen (Amicron-Faktura 12 und älter) werden wir kein neues Release anbieten. Wenn Sie noch eine dieser alten Versionen einsetzen, empfehlen wir Ihnen dringend ein Update auf den aktuellen Stand.

Als Vorbereitung hier bereits einige Informationen:

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze hat u.a. Auswirkung auf folgende Programmbereiche:

1. Artikelstamm: Preiskalkulation
2. Auftragsbearbeitung
3. Fibu und DATEV-Schnittstelle
4. Umsatzsteuervoranmeldung

Artikelpreise netto oder brutto anpassen

Für die Neuberechnung der Artikelpreise gibt es im Artikelstamm im Menü „Extras > Preiskalkulation“ bereits eine entsprechende Funktion (Kartei „Netto-Brutto-VK-Anpassung bei MwSt. Änderung“). Das ist noch ein Relikt der letzten MwSt.-Erhöhung von 2007.
Hier können Sie wählen, ob die Bruttopreise angepasst werden sollen und die Nettopreise unverändert bleiben oder umgekehrt. Im einfachsten Fall wählen Sie „alle Artikel“. Wenn es nicht einheitlich für alle Artikel erfolgen soll, können Sie die Artikel filtern und separat den Netto- oder Brutto-Preis anpassen. Optional gibt es auch die Möglichkeit die Preise zu runden.

Sie können es sich aber auch einfach und bequem machen und sich die Preiskalkulation ersparen. Denn wenn beim Artikel im 2. Halbjahr 2020 noch der Steuersatz von 19% mit dem alten Preis eingetragen ist, wird bei Aufträgen mit “zzgl. MwSt.” (Gewerbekunden) automatisch der Nettopreis des Artikels übernommen und dann 16% aufgeschlagen. Bei Aufträgen mit “inkl. MwSt.” (Endkunden) wird der alte Bruttopreis übernommen und 16% MwSt. ausgewiesen. Ab dem 1.1.2021 wird dann automatisch wieder mit 19% MwSt. gerechnet, auch hier ist also keine Neukalkulation notwendig.

Auftragsbearbeitung

Die Mehrwertsteuer kann in den Einstellungen zentral angepasst werden. Dabei wird auch ein entsprechender Gültigkeitszeitraum hinterlegt.
Wie Sie die Steuersätze zum 1.7.2020 und dem 1.1.2021 anpassen müssen, haben wir hier dokumentiert.

Bei Aufträgen, die im zweiten Halbjahr 2020 geschrieben werden, wird dann automatisch mit dem angepassten MwSt.-Satz. gerechnet. Eine Anpassung der Ausdrucke bzw. Drucklayouts ist nicht notwendig, da die von uns ausgelieferten Druckformulare auf den eingestellten MwSt.-Satz zurückgreifen. Wenn Sie jedoch eigenständig Formulare anpasst haben und „19%“ oder „7%“ fest eingetragen haben, müssen Sie diese natürlich korrigieren.

Wenn das Liefer- oder Leistungsdatum vom Auftragsdatum abweicht, wird dies entsprechend berücksichtigt.

Fibu und DATEV-Schnittstelle

Wenn Sie die Fibu- oder DATEV-Schnittstelle aktiviert haben, müssen Umsätze und Umsatzsteuer der reduzierten Sätze auf separate Fibukonten gebucht werden, damit eine saubere Trennung zu den Konten für 19% bzw. 7% erfolgt. Diese Fibukonten können bei Amicron-Faktura in den Steuersatzeinstellungen hinterlegt werden. Die Konten werden von der DATEV festgelegt. Hierzu ist eine Aktualisierung des Kontenplans notwendig.

Bei der DATEV-Schnittstelle sind für die Steueränderung Anpassungen notwendig, so dass Sie für den DATEV-Export stets die aktuelle Releaseversion verwenden sollten (mindestens das Release von Juli).

Umsatzsteuervoranmeldung mit der integrierten Fibu

Für die integrierte UStVA müssen die entsprechenden neuen Fibukonten angelegt werden und dem passenden Feld der UStVA zugeordnet werden. Hierfür haben wir den Kontenplan aktualisiert, den Sie in Ihre Datenbank importieren können, siehe dieser Beitrag. Um dann die UStVA via Elster-Schnittstelle an das Finanzamt übertragen zu können, ist für Zeiträume ab Juli 2020 die aktuelle Releaseversion notwendig, die ab Ende Juli bereitsteht.

Neues Amicron-Faktura 13 Release vom 24.02.2020 verfügbar

Für Amicron-Faktura 13 ist ein neues Release vom 24.02.2020 verfügbar.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Weiterlesen

Neues Amicron-Faktura 13 Release vom 22.01.2020 verfügbar

Für Amicron-Faktura 13 ist ein neues Release vom 22.01.2020 verfügbar.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Seit dem Release vom 08.01.2020 sind folgende Verbesserungen enthalten:

Umsatzsteuervoranmeldung

Korrektur: Die Übertragung der UStVA an das Finanzamt wurde in manchen Fällen mit folgender Meldung abgebrochen: „Fehler beim Aufruf von EricBearbeiteVorgang: Der Parameter enthält ungültige UTF-8 Multibytesequenzen“

Fibu

Korrektur: Beim Ändern von Splitbuchungen konnte unter Umständen eine Fehlermeldung auftreten.

Belege

Korrektur: Beim Druck eines PDF-Belegs wurde das Dokument in der Druckvorschau zu klein dargestellt, sofern unter Windows die Bildschirm-DPI hochgesetzt sind. Der Ausdruck war dann ebenfalls zu klein.

Bestellvorschläge

Korrektur: Bei den Bestellvorschlägen in der Aufgabenleiste wurden nicht alle Artikel angezeigt (betrifft nicht das Bestellvorschlagsfenster, dort war die Auflistung korrekt).

Kommissionierliste

Änderung: Wird in der Auftrags-Kommissionierliste im Filterbaum ein benutzerdefinierter Filter hinzugefügt, so ist er nicht mehr automatisch auch in der Bestell-Kommissionierliste sichtbar.

Kunden

Korrektur: Der Ansprechpartner wurde beim Klick auf „… in die Adresse übertragen“ nicht in die Adressfelder übernommen (trat nur unter bestimmten Umständen auf).

 

Neues Amicron-Faktura 13 Update für die UStVA 2020 verfügbar (Release 8.1.2020)

Amicron-Faktura 13 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2020 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 8.1.2020).

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet. Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München, das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung stellt.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.