E-Rechnung – ZUGFeRD und XRechnung mit Amicron-Faktura

Die Ausstellung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen ist im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Details hierzu gibt es z.B. bei der IHK.

Amicron-Faktura 14 unterstützt die zwei wichtigsten E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung. Die Umstellung auf E-Rechnung ist im Prinzip recht einfach. Wie das geht und was man wissen sollte, haben wir hier zusammengefasst.

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Neues Amicron-Faktura 14 Release vom 10.10.2023 verfügbar

Für Amicron-Faktura 14 steht ein neues Release vom 10.10.2023 zum Download bereit.

Eine installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den aktuellen Stand bringen.

Es ist keine Aktualisierung der Datenbankstruktur notwendig!
Wenn Sie das letzte Release von August 2023 bereits einsetzen, wird das neue Release keine Anpassung der Datenbank vornehmen.

Ebay
Korrektur: Ebay hat ohne Ankündigung zwei Felder beim Abruf der Verkäufe entfernt, so dass beim beim Auslesen der Verkäufe eine Zugriffsverletzung erschien („ebayinterface.TEBay.SoapGetSellerTransactions Line 1630“).

Aufträge
Die Textposition in der Retour-Rechnung ist nun editierbar.

Auftragsimport
Default-Preisgruppe aus den Programmoptionen wird nun auch in die importierten Aufträge übernommen.

Kalender
Korrektur: Seit dem letzten Release wurden die Kalendernamen in der rechten Auswahlliste nicht mehr angezeigt.

Kunden
Beim Etikettendruck konnte bislang nur die erste E-Mail-Adresse gedruckt werden. Die weiteren E-Mail-Adressen lassen nun über die neue Variable „Emails“ einfügen.

Dokumentenverwaltung
Internes Update der verwendeten Komponente; manche Thumbnails konnten einen Absturz verursachen.

DHL-Versandschnittstelle
Vorbereitung für notwendige Änderung ab 15.2.2024: Bei DHL Paket International und Europaket sind dann zusätzliche Sendungsangaben für den Zoll erforderlich, u.a. Zolltarifnummer.
Details:https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/external/paket/dhl-anschreiben-brief-master-opt-in-de-einzelverzollung-082023.pdf

Neues Amicron-Faktura 14 Release vom 28.8.2023 verfügbar

Für Amicron-Faktura 14 steht ein neues Release vom 28.8.2023 zum Download bereit.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.
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Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel

Als Anwender unseres Programms Amicron-Faktura finden Sie hier einige Tipps, was beim Jahreswechsel zu beachten ist.

Über die folgenden Links können Sie die entsprechenden FAQ-Beiträge aufrufen:

Wie wird für 2022 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Wie wird ein neues Wirtschaftsjahr angelegt?

Wie kann eine Inventur durchgeführt werden? Wie lässt sich eine Inventurliste drucken?

Denken Sie beim Jahreswechsel bitte daran, Ihre Datenbank zu archivieren und zu überprüfen.

Wir empfehlen Ihnen, nach Erfassung aller Aufträge und Verbuchen der Zahlungseingänge aus 2021 die Datenbank zu archivieren, um z.B. später die für den Jahresabschluss notwendige Offene Posten-Liste auswerten zu können.

Zum Archivieren kann einfach die integrierte Datensicherung genutzt werden. Die erstellte Backupdatei (*.FBK) sollte dann sicher abgelegt werden und kann bei Bedarf in einen NEUEN Mandanten zurückgesichert werden.

Bei der Gelegenheit sollten Sie auch prüfen, ob Ihre Datenbank fehlerfrei ist. Eine Anleitung finden Sie in diesem Beitrag.

Wenn Sie bei Amicron-Faktura die integrierte Fibu einsetzen und damit die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, benötigen Sie ab der UStVA für Januar 2022 ein Update auf das aktuelle Release. Dieses Update wird für Amicron-Faktura 13 Anwender voraussichtlich ab Mitte Januar verfügbar sein und kann dann über den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ heruntergeladen werden. Für die Vorgänger-Version Amicron-Faktura 12 führen wir keine Aktualisierungen mehr durch. Falls Sie noch diese alte Version einsetzen, ist für die UStVA 2022 ein Update auf die aktuelle Version 13 notwendig.

Wie wird für 2022 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Dieser Beitrag geht auf zwei Fragen ein, die zum Jahreswechsel immer wieder gestellt werden:

1. Wie kann man einen neuen Nummernkreis für die Aufträge ab 2022 einstellen?
2. Kann die Rechnungsnummer am Jahresanfang wieder auf den alten Startwert zurückgesetzt werden?

Es ist nicht möglich, einen Nummernkreis zu verwenden, der bereits in vorigen Jahren genutzt  wurde. Auftragsnummern müssen eindeutig sein und dürfen nicht doppelt vergeben werden. Die doppelte Vergabe wird automatisch abgefangen indem immer die nächste freie Auftragsnummer ermittelt wird.

Wählen Sie deshalb für das neue Jahr einen neuen höheren Nummernkreis!

Überlegen Sie zuerst, wie viele Aufträge Sie voraussichtlich im neuen Jahr maximal schreiben werden. Unterscheiden Sie dabei auch die einzelnen Auftragsarten, also Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung und Gutschrift. Sie können die Suchfunktion von AMICRON-FAKTURA verwenden, um z.B. die Anzahl der Rechnungen eines Jahres zu ermitteln.

Tipp:

Wählen Sie für das neue Jahr einen höheren Nummernkreis als in den vorigen Jahren, damit die Aufträge des neuen Jahres nach denen aus den erledigten Jahren aufgelistet werden.

Beispiel für einen Nummernkreis, falls Sie pro Auftragsart nicht mehr als 2000 Aufträge in einem Jahr erwarten:

voriges Jahr 2021:

Angebot: 210000
Auftragsbestätigung: 212000
Lieferschein: 214000
Rechnung: 216000
Barrechnung: 216000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 215000

2022:

Angebot: 220000
Auftragsbestätigung: 222000
Lieferschein: 224000
Rechnung: 226000
Barrechnung: 226000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 225000

Um den neuen Nummernkreis einzustellen, rufen Sie über das Menü „Einstellungen“ die Programmoptionen auf und geben auf der Seite „Aufträge > Nummernkreise“ die neuen Nummern ein.

Wenn Sie anschließend neue Aufträge erstellen, wird die neue Auftragsnummer gemäß der angepassten Nummernkreise ermittelt.

Die EU-Umsatzsteuerreform und das One-Stop-Shop-Verfahren für Fernverkäufe ab dem 1.7.2021

Sofern Sie Privatkunden im EU-Ausland beliefern und die ab dem 1.7.2021 geltende Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten haben, ist der Verkauf im Empfangsland steuerbar, d.h. die Lieferung unterliegt dem dort geltenden Steuersatz.

Wenn die Lieferschwelle nicht überschritten wurde, ist die Lieferung / Leistung in Deutschland steuerbar und unterliegt somit wie gehabt der deutschen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %).
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Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Amicron-Faktura 13 fügt ab dem Release vom 18.6.2020 automatisch die notwendigen Steuersatzanpassungen für die Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 durch.

Sie können diese Anpassung wie folgt kontrollieren:
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Mehrwertsteuersenkung 2020 mit Amicron-Faktura

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde am 3.6.2020 kurzfristig beschlossen, die Mehrwertsteuer in Deutschland vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 auf 16% (voller Satz) bzw. 5% (reduzierter Satz) zu senken. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir alles Notwendige vor, sodass Sie mit Amicron-Faktura eine einfache und schnelle Umstellung durchführen können. Hierzu gehört sowohl eine entsprechende Anleitung als auch ein neues Release mit notwendigen Anpassungen.
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Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel

Als Anwender unseres Programms Amicron-Faktura finden Sie hier einige Tipps, was beim Jahreswechsel zu beachten ist.

Über die folgenden Links können Sie die entsprechenden FAQ-Beiträge aufrufen:

Wie wird für 2020 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Wie wird ein neues Wirtschaftsjahr angelegt?

Wie kann eine Inventur durchgeführt werden? Wie lässt sich eine Inventurliste drucken?

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Wie wird für 2020 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Dieser Beitrag geht auf zwei wichtige Fragen ein, die zum Jahreswechsel immer wieder gestellt werden:

1. Wie kann man einen neuen Nummernkreis für die Aufträge ab 2020 einstellen?
2. Kann die Rechnungsnummer am Jahresanfang wieder auf den alten Startwert zurückgesetzt werden?

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