Durch ein Windows-Update wird bei älteren Amicron-Faktura-Versionen das Logo schwarz

Das Windows-Update von März 2021 enthält Mängel. Berichtet wird über Abstürze und Druckprobleme. Uns wird von einigen Anwendern berichtet, dass seit dem März-Update das Firmenlogo in den Aufträgen nicht mehr korrekt gedruckt wird (es wird schwarz). Betroffen sind offenbar nur die alten Versionen Amicron-Faktura 11 und 12, zur aktuellen Version 13 sind keine Probleme bekannt.

Falls Sie betroffen sind, können Sie das Problem durch eine der folgenden Maßnahmen beheben:

Bitte beachten Sie, dass die alten Versionen Amicron-Faktura 11 und 12 die aktuelle Windows-Version 10 nicht unterstützen und es bei zukünftigen Windows-Updates dazu kommen kann, dass diese alten Versionen nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

Nur die aktuelle Version 13 wird weiterentwickelt und ggfs. für aktuelle Windows-Updates angepasst.

Mehrwertsteuersenkung bei Amicron-Faktura 12 und älteren Versionen

Achtung: diese Anleitung gilt nur für Amicron-Faktura 12 und ältere Versionen aber nicht für Amicron-Faktura 13! Wenn Sie Amicron-Faktura 13 einsetzen, geht es hierlang.

Für die aktuelle Programmversion Amicron-Faktura 13 haben wir im Juni 2020 alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, um die Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 für unsere Anwender so einfach wie möglich zu machen, Details hierzu finden Sie im Blog. Wenn weitere Aktualisierungen notwendig sind, werden wir diese als neues Release bereitstellen.

Da es für Amicron-Faktura 12 und ältere Versionen keine neuen Releases mehr geben wird, ist ein Update auf die aktuelle Version 13 sinnvoll.

Amicron-Faktura 12 (und älter) erfüllt die Anforderungen für die Mehrwertsteuersenkung nicht bzw. nur eingeschränkt:

  • Keine automatische Umstellung der Steuersätze zum 1.7.2020
  • Keine automatische Umstellung der Steuersätze zum 1.1.2021
  • Keine automatische Aktualisierung der Fibukonteneinstellungen in den Steuersätzen (wichtig für Übergabe an den Steuerberater)
  • Kein aktualisierter Kontenplan mit neuen DATEV-Konten
  • Keine Möglichkeit, die Steuer automatisch auf Basis des Leistungs- und Lieferdatums zu bestimmen
  • Leistungs- und Lieferdatum kann nicht über die DATEV-Schnittstelle an den Steuerberater übertragen werden

Wenn Sie Amicron-Faktura 12 (und älter) ab dem 1.7.2020 weiterhin verwenden möchten, ist dies nur sinnvoll, wenn Sie die DATEV- und Fibu-Schnittstelle nicht nutzen.

Eine Basisfunktion, mit der in Abhängigkeit vom Datum die passende Steuer ermittelt wird, ist bereits bei alten Programmversionen enthalten. Sie basiert auf der letzten Steuererhöhung im Jahr 2007, berücksichtigt jedoch keine temporäre Steueränderung wie im aktuellen Konjunkturpaket.

Um die Steuersätze anzupassen, gehen Sie wie bei Amicron-Faktura 12 folgt vor:

Achtung: diese Anleitung gilt für Amicron-Faktura 12 und ältere Versionen aber nicht für Amicron-Faktura 13!

  1. Rufen Sie über das Menü Einstellungen die Programmoptionen auf.
  2. Wählen Sie dort die Seite Steuersätze
  3. Passen Sie die Steuersätze über den Ändern-Schalter wie folgt an:

Ab dem 1.7.2020 müssen dann auch die Artikelpreise neu kalkuliert werden. Eine Anleitung hierzu finden Sie in der Onlinehilfe.

 

Mehrwertsteuersenkung 2020 mit Amicron-Faktura

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde am 3.6.2020 kurzfristig beschlossen, die Mehrwertsteuer in Deutschland vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 auf 16% (voller Satz) bzw. 5% (reduzierter Satz) zu senken. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir alles Notwendige vor, sodass Sie mit Amicron-Faktura eine einfache und schnelle Umstellung durchführen können. Hierzu gehört sowohl eine entsprechende Anleitung als auch ein neues Release mit notwendigen Anpassungen.

Die Programmaktualisierung stellen wir spätestens Ende Juni für alle Kunden der aktuellen Version kostenlos bereit. Sie können das angepasste Release dann über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ herunterladen.

Bitte abonnieren Sie unseren Newsletter, wenn Sie zu diesem Thema automatisch informiert werden möchten.

Für veraltete Versionen (Amicron-Faktura 12 und älter) werden wir kein neues Release anbieten. Wenn Sie noch eine dieser alten Versionen einsetzen, empfehlen wir Ihnen dringend ein Update auf den aktuellen Stand.

Als Vorbereitung hier bereits einige Informationen:

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze hat u.a. Auswirkung auf folgende Programmbereiche:

1. Artikelstamm: Preiskalkulation
2. Auftragsbearbeitung
3. Fibu und DATEV-Schnittstelle
4. Umsatzsteuervoranmeldung

Artikelpreise netto oder brutto anpassen

Für die Neuberechnung der Artikelpreise gibt es im Artikelstamm im Menü „Extras > Preiskalkulation“ bereits eine entsprechende Funktion (Kartei „Netto-Brutto-VK-Anpassung bei MwSt. Änderung“). Das ist noch ein Relikt der letzten MwSt.-Erhöhung von 2007.
Hier können Sie wählen, ob die Bruttopreise angepasst werden sollen und die Nettopreise unverändert bleiben oder umgekehrt. Im einfachsten Fall wählen Sie „alle Artikel“. Wenn es nicht einheitlich für alle Artikel erfolgen soll, können Sie die Artikel filtern und separat den Netto- oder Brutto-Preis anpassen. Optional gibt es auch die Möglichkeit die Preise zu runden.

Sie können es sich aber auch einfach und bequem machen und sich die Preiskalkulation ersparen. Denn wenn beim Artikel im 2. Halbjahr 2020 noch der Steuersatz von 19% mit dem alten Preis eingetragen ist, wird bei Aufträgen mit “zzgl. MwSt.” (Gewerbekunden) automatisch der Nettopreis des Artikels übernommen und dann 16% aufgeschlagen. Bei Aufträgen mit “inkl. MwSt.” (Endkunden) wird der alte Bruttopreis übernommen und 16% MwSt. ausgewiesen. Ab dem 1.1.2021 wird dann automatisch wieder mit 19% MwSt. gerechnet, auch hier ist also keine Neukalkulation notwendig.

Auftragsbearbeitung

Die Mehrwertsteuer kann in den Einstellungen zentral angepasst werden. Dabei wird auch ein entsprechender Gültigkeitszeitraum hinterlegt.
Wie Sie die Steuersätze zum 1.7.2020 und dem 1.1.2021 anpassen müssen, haben wir hier dokumentiert.

Bei Aufträgen, die im zweiten Halbjahr 2020 geschrieben werden, wird dann automatisch mit dem angepassten MwSt.-Satz. gerechnet. Eine Anpassung der Ausdrucke bzw. Drucklayouts ist nicht notwendig, da die von uns ausgelieferten Druckformulare auf den eingestellten MwSt.-Satz zurückgreifen. Wenn Sie jedoch eigenständig Formulare anpasst haben und „19%“ oder „7%“ fest eingetragen haben, müssen Sie diese natürlich korrigieren.

Wenn das Liefer- oder Leistungsdatum vom Auftragsdatum abweicht, wird dies entsprechend berücksichtigt.

Fibu und DATEV-Schnittstelle

Wenn Sie die Fibu- oder DATEV-Schnittstelle aktiviert haben, müssen Umsätze und Umsatzsteuer der reduzierten Sätze auf separate Fibukonten gebucht werden, damit eine saubere Trennung zu den Konten für 19% bzw. 7% erfolgt. Diese Fibukonten können bei Amicron-Faktura in den Steuersatzeinstellungen hinterlegt werden. Die Konten werden von der DATEV festgelegt. Hierzu ist eine Aktualisierung des Kontenplans notwendig.

Bei der DATEV-Schnittstelle sind für die Steueränderung Anpassungen notwendig, so dass Sie für den DATEV-Export stets die aktuelle Releaseversion verwenden sollten (mindestens das Release von Juli).

Umsatzsteuervoranmeldung mit der integrierten Fibu

Für die integrierte UStVA müssen die entsprechenden neuen Fibukonten angelegt werden und dem passenden Feld der UStVA zugeordnet werden. Hierfür haben wir den Kontenplan aktualisiert, den Sie in Ihre Datenbank importieren können, siehe dieser Beitrag. Um dann die UStVA via Elster-Schnittstelle an das Finanzamt übertragen zu können, ist für Zeiträume ab Juli 2020 die aktuelle Releaseversion notwendig, die ab Ende Juli bereitsteht.

Beim Abruf des Kontoauszugs erscheint ”unregistriertes Banking-Programm nur zugelassen bis 14.9.2019” 

Problem:

Beim Abruf des Kontoauszugs von der Bank oder der Einrichtung des Kontos erscheint die Meldung: ”unregistriertes Banking-Programm, nur zugelassen bis 14.9.2019, bitte wenden Sie sich an den Hersteller des Banking-Programms“.

Ursache: Weiterlesen

Fehler beim Abruf der Kontoauszüge: „IKINY;9000; Commservice failure (SendFailure)“

Problem:
Bei Amicron-Faktura 11 bzw. 12 erscheint beim Abruf der Kontoauszüge folgende Fehlermeldung:

 „IKINY;9000; Commservice failure (SendFailure)“

Weiterlesen

Ab Dezember verfügbar: Das Amicron-Faktura 12 Update für die UStVA 2019

Amicron-Faktura 12 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2019 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet. Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München, das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung stellt.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Die für 2019 notwendigen Anpassungen haben wir nun bei Amicron-Faktura 12 integriert. Ein entsprechendes Update steht voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember zur Verfügung und wird allen Kunden mit aktivem Servicevertrag per E-Mail zugesandt. Falls Sie noch keinen Servicevertrag abgeschlossen haben, können Sie dies nachholen, indem Sie das folgende Formular verwenden:

Servicevertrag

Mit einem aktiven Servicevertrag erhalten Sie nicht nur das Update für 2019 sondern auch Support per Hotline und E-Mail.

Die Nachfolgeversion Amicron-Faktura 13 unterstützt die UStVA für 2019 bereits, sofern das Fibu-Modul erworben wurde.

Wird EDIFACT unterstützt?

AMICRON-FAKTURA bietet keine direkt integrierte EDIFACT-Unterstützung, da dieses Format sehr aufwendig ist und nur selten nachgefragt wird.

Es gibt jedoch Dienstleister, die eine universelle EDI-Schnittstelle anbieten. Diese werden bereits von einigen AMICRON-FAKTURA Anwendern eingesetzt.

Weiterlesen

Tageskurse der Währungen über EZB aktualisieren: EIdIOHandlerPropInvalid.Wert für IOHandler ist ungültig

Wenn die Tageskurse der Währungen über den Webdienst der EZB aktualisiert werden sollen, erscheint folgender Fehler:

Beim der Abfrage ist ein Fehler aufgetreten: 
EIdIOHandlerPropInvalid.Wert für IOHandler ist ungültig

Zur Lösung des Problems müssen Sie Amicron-Faktura auf die Version 12, Release 17.9.2018 (oder neuer) aktualisieren. Solange das Release noch nicht über den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an unseren Support, der Ihnen einen Downloadlink für die Aktualisierung zusendet.

Fehler: EPropertyConvertError.Ungültiges Eigenschaftselement: CreateProductUrl

eBay hat Anfang Mai die angebotene Programmierschnittstelle aktualisiert, so dass bei älteren Versionen von Amicron-Faktura 11 und 12 der folgende Fehler auftritt, sobald auf die eBay-Schnittstelle zugegriffen wird:

Beim Aktualisieren der eBay-Einstellungen ist ein Fehler aufgetreten
Fehler: EPropertyConvertError.Ungültiges Eigenschaftselement: CreateProductUrl

Zur Lösung des Problems müssen Sie Amicron-Faktura auf die Version 12, Release 9.5.2018 (oder neuer) aktualisieren. Solange das Release noch nicht über den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an unseren Support, der Ihnen einen Downloadlink für die Aktualisierung zusendet.

Alternative Shopware-Schnittstelle mit Varianten für Amicron Faktura verfügbar

Die satware AG hat eine erweiterte Shopware Schnittstelle für Amicron Faktura veröffentlicht.

Neben der Unterstützung fast aller Shopware Artikelmerkmale werden Varianten über ein Artikelfreifeld unterstützt.

Highlights in der Übersicht:

Weiterlesen