Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde am 3.6.2020 kurzfristig beschlossen, die Mehrwertsteuer in Deutschland vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 auf 16% (voller Satz) bzw. 5% (reduzierter Satz) zu senken. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir alles Notwendige vor, sodass Sie mit Amicron-Faktura eine einfache und schnelle Umstellung durchführen können. Hierzu gehört sowohl eine entsprechende Anleitung als auch ein neues Release mit notwendigen Anpassungen.
Die Programmaktualisierung stellen wir spätestens Ende Juni für alle Kunden der aktuellen Version kostenlos bereit. Sie können das angepasste Release dann über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ herunterladen.
Bitte abonnieren Sie unseren Newsletter, wenn Sie zu diesem Thema automatisch informiert werden möchten.
Für veraltete Versionen (Amicron-Faktura 12 und älter) werden wir kein neues Release anbieten. Wenn Sie noch eine dieser alten Versionen einsetzen, empfehlen wir Ihnen dringend ein Update auf den aktuellen Stand.
Als Vorbereitung hier bereits einige Informationen:
Die Änderung der Mehrwertsteuersätze hat u.a. Auswirkung auf folgende Programmbereiche:
1. Artikelstamm: Preiskalkulation
2. Auftragsbearbeitung
3. Fibu und DATEV-Schnittstelle
4. Umsatzsteuervoranmeldung
Artikelpreise netto oder brutto anpassen
Für die Neuberechnung der Artikelpreise gibt es im Artikelstamm im Menü „Extras > Preiskalkulation“ bereits eine entsprechende Funktion (Kartei „Netto-Brutto-VK-Anpassung bei MwSt. Änderung“). Das ist noch ein Relikt der letzten MwSt.-Erhöhung von 2007.
Hier können Sie wählen, ob die Bruttopreise angepasst werden sollen und die Nettopreise unverändert bleiben oder umgekehrt. Im einfachsten Fall wählen Sie „alle Artikel“. Wenn es nicht einheitlich für alle Artikel erfolgen soll, können Sie die Artikel filtern und separat den Netto- oder Brutto-Preis anpassen. Optional gibt es auch die Möglichkeit die Preise zu runden.
Sie können es sich aber auch einfach und bequem machen und sich die Preiskalkulation ersparen. Denn wenn beim Artikel im 2. Halbjahr 2020 noch der Steuersatz von 19% mit dem alten Preis eingetragen ist, wird bei Aufträgen mit “zzgl. MwSt.” (Gewerbekunden) automatisch der Nettopreis des Artikels übernommen und dann 16% aufgeschlagen. Bei Aufträgen mit “inkl. MwSt.” (Endkunden) wird der alte Bruttopreis übernommen und 16% MwSt. ausgewiesen. Ab dem 1.1.2021 wird dann automatisch wieder mit 19% MwSt. gerechnet, auch hier ist also keine Neukalkulation notwendig.
Auftragsbearbeitung
Die Mehrwertsteuer kann in den Einstellungen zentral angepasst werden. Dabei wird auch ein entsprechender Gültigkeitszeitraum hinterlegt.
Wie Sie die Steuersätze zum 1.7.2020 und dem 1.1.2021 anpassen müssen, haben wir hier dokumentiert.
Bei Aufträgen, die im zweiten Halbjahr 2020 geschrieben werden, wird dann automatisch mit dem angepassten MwSt.-Satz. gerechnet. Eine Anpassung der Ausdrucke bzw. Drucklayouts ist nicht notwendig, da die von uns ausgelieferten Druckformulare auf den eingestellten MwSt.-Satz zurückgreifen. Wenn Sie jedoch eigenständig Formulare anpasst haben und „19%“ oder „7%“ fest eingetragen haben, müssen Sie diese natürlich korrigieren.
Wenn das Liefer- oder Leistungsdatum vom Auftragsdatum abweicht, wird dies entsprechend berücksichtigt.
Fibu und DATEV-Schnittstelle
Wenn Sie die Fibu- oder DATEV-Schnittstelle aktiviert haben, müssen Umsätze und Umsatzsteuer der reduzierten Sätze auf separate Fibukonten gebucht werden, damit eine saubere Trennung zu den Konten für 19% bzw. 7% erfolgt. Diese Fibukonten können bei Amicron-Faktura in den Steuersatzeinstellungen hinterlegt werden. Die Konten werden von der DATEV festgelegt. Hierzu ist eine Aktualisierung des Kontenplans notwendig.
Bei der DATEV-Schnittstelle sind für die Steueränderung Anpassungen notwendig, so dass Sie für den DATEV-Export stets die aktuelle Releaseversion verwenden sollten (mindestens das Release von Juli).
Umsatzsteuervoranmeldung mit der integrierten Fibu
Für die integrierte UStVA müssen die entsprechenden neuen Fibukonten angelegt werden und dem passenden Feld der UStVA zugeordnet werden. Hierfür haben wir den Kontenplan aktualisiert, den Sie in Ihre Datenbank importieren können, siehe dieser Beitrag. Um dann die UStVA via Elster-Schnittstelle an das Finanzamt übertragen zu können, ist für Zeiträume ab Juli 2020 die aktuelle Releaseversion notwendig, die ab Ende Juli bereitsteht.