Mehrwertsteuersenkung bei Amicron-Faktura 12 und älteren Versionen

Achtung: diese Anleitung gilt nur für Amicron-Faktura 12 und ältere Versionen aber nicht für Amicron-Faktura 13! Wenn Sie Amicron-Faktura 13 einsetzen, geht es hierlang.

Für die aktuelle Programmversion Amicron-Faktura 13 haben wir im Juni 2020 alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, um die Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 für unsere Anwender so einfach wie möglich zu machen, Details hierzu finden Sie im Blog. Wenn weitere Aktualisierungen notwendig sind, werden wir diese als neues Release bereitstellen.

Da es für Amicron-Faktura 12 und ältere Versionen keine neuen Releases mehr geben wird, ist ein Update auf die aktuelle Version 13 sinnvoll.

Amicron-Faktura 12 (und älter) erfüllt die Anforderungen für die Mehrwertsteuersenkung nicht bzw. nur eingeschränkt:

  • Keine automatische Umstellung der Steuersätze zum 1.7.2020
  • Keine automatische Umstellung der Steuersätze zum 1.1.2021
  • Keine automatische Aktualisierung der Fibukonteneinstellungen in den Steuersätzen (wichtig für Übergabe an den Steuerberater)
  • Kein aktualisierter Kontenplan mit neuen DATEV-Konten
  • Keine Möglichkeit, die Steuer automatisch auf Basis des Leistungs- und Lieferdatums zu bestimmen
  • Leistungs- und Lieferdatum kann nicht über die DATEV-Schnittstelle an den Steuerberater übertragen werden

Wenn Sie Amicron-Faktura 12 (und älter) ab dem 1.7.2020 weiterhin verwenden möchten, ist dies nur sinnvoll, wenn Sie die DATEV- und Fibu-Schnittstelle nicht nutzen.

Eine Basisfunktion, mit der in Abhängigkeit vom Datum die passende Steuer ermittelt wird, ist bereits bei alten Programmversionen enthalten. Sie basiert auf der letzten Steuererhöhung im Jahr 2007, berücksichtigt jedoch keine temporäre Steueränderung wie im aktuellen Konjunkturpaket.

Um die Steuersätze anzupassen, gehen Sie wie bei Amicron-Faktura 12 folgt vor:

Achtung: diese Anleitung gilt für Amicron-Faktura 12 und ältere Versionen aber nicht für Amicron-Faktura 13!

  1. Rufen Sie über das Menü Einstellungen die Programmoptionen auf.
  2. Wählen Sie dort die Seite Steuersätze
  3. Passen Sie die Steuersätze über den Ändern-Schalter wie folgt an:

Ab dem 1.7.2020 müssen dann auch die Artikelpreise neu kalkuliert werden. Eine Anleitung hierzu finden Sie in der Onlinehilfe.

 

Mehrwertsteuersenkung 2020 mit Amicron-Faktura

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde am 3.6.2020 kurzfristig beschlossen, die Mehrwertsteuer in Deutschland vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 auf 16% (voller Satz) bzw. 5% (reduzierter Satz) zu senken. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir alles Notwendige vor, sodass Sie mit Amicron-Faktura eine einfache und schnelle Umstellung durchführen können. Hierzu gehört sowohl eine entsprechende Anleitung als auch ein neues Release mit notwendigen Anpassungen.

Die Programmaktualisierung stellen wir spätestens Ende Juni für alle Kunden der aktuellen Version kostenlos bereit. Sie können das angepasste Release dann über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ herunterladen.

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Für veraltete Versionen (Amicron-Faktura 12 und älter) werden wir kein neues Release anbieten. Wenn Sie noch eine dieser alten Versionen einsetzen, empfehlen wir Ihnen dringend ein Update auf den aktuellen Stand.

Als Vorbereitung hier bereits einige Informationen:

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze hat u.a. Auswirkung auf folgende Programmbereiche:

1. Artikelstamm: Preiskalkulation
2. Auftragsbearbeitung
3. Fibu und DATEV-Schnittstelle
4. Umsatzsteuervoranmeldung

Artikelpreise netto oder brutto anpassen

Für die Neuberechnung der Artikelpreise gibt es im Artikelstamm im Menü „Extras > Preiskalkulation“ bereits eine entsprechende Funktion (Kartei „Netto-Brutto-VK-Anpassung bei MwSt. Änderung“). Das ist noch ein Relikt der letzten MwSt.-Erhöhung von 2007.
Hier können Sie wählen, ob die Bruttopreise angepasst werden sollen und die Nettopreise unverändert bleiben oder umgekehrt. Im einfachsten Fall wählen Sie „alle Artikel“. Wenn es nicht einheitlich für alle Artikel erfolgen soll, können Sie die Artikel filtern und separat den Netto- oder Brutto-Preis anpassen. Optional gibt es auch die Möglichkeit die Preise zu runden.

Sie können es sich aber auch einfach und bequem machen und sich die Preiskalkulation ersparen. Denn wenn beim Artikel im 2. Halbjahr 2020 noch der Steuersatz von 19% mit dem alten Preis eingetragen ist, wird bei Aufträgen mit “zzgl. MwSt.” (Gewerbekunden) automatisch der Nettopreis des Artikels übernommen und dann 16% aufgeschlagen. Bei Aufträgen mit “inkl. MwSt.” (Endkunden) wird der alte Bruttopreis übernommen und 16% MwSt. ausgewiesen. Ab dem 1.1.2021 wird dann automatisch wieder mit 19% MwSt. gerechnet, auch hier ist also keine Neukalkulation notwendig.

Auftragsbearbeitung

Die Mehrwertsteuer kann in den Einstellungen zentral angepasst werden. Dabei wird auch ein entsprechender Gültigkeitszeitraum hinterlegt.
Wie Sie die Steuersätze zum 1.7.2020 und dem 1.1.2021 anpassen müssen, haben wir hier dokumentiert.

Bei Aufträgen, die im zweiten Halbjahr 2020 geschrieben werden, wird dann automatisch mit dem angepassten MwSt.-Satz. gerechnet. Eine Anpassung der Ausdrucke bzw. Drucklayouts ist nicht notwendig, da die von uns ausgelieferten Druckformulare auf den eingestellten MwSt.-Satz zurückgreifen. Wenn Sie jedoch eigenständig Formulare anpasst haben und „19%“ oder „7%“ fest eingetragen haben, müssen Sie diese natürlich korrigieren.

Wenn das Liefer- oder Leistungsdatum vom Auftragsdatum abweicht, wird dies entsprechend berücksichtigt.

Fibu und DATEV-Schnittstelle

Wenn Sie die Fibu- oder DATEV-Schnittstelle aktiviert haben, müssen Umsätze und Umsatzsteuer der reduzierten Sätze auf separate Fibukonten gebucht werden, damit eine saubere Trennung zu den Konten für 19% bzw. 7% erfolgt. Diese Fibukonten können bei Amicron-Faktura in den Steuersatzeinstellungen hinterlegt werden. Die Konten werden von der DATEV festgelegt. Hierzu ist eine Aktualisierung des Kontenplans notwendig.

Bei der DATEV-Schnittstelle sind für die Steueränderung Anpassungen notwendig, so dass Sie für den DATEV-Export stets die aktuelle Releaseversion verwenden sollten (mindestens das Release von Juli).

Umsatzsteuervoranmeldung mit der integrierten Fibu

Für die integrierte UStVA müssen die entsprechenden neuen Fibukonten angelegt werden und dem passenden Feld der UStVA zugeordnet werden. Hierfür haben wir den Kontenplan aktualisiert, den Sie in Ihre Datenbank importieren können, siehe dieser Beitrag. Um dann die UStVA via Elster-Schnittstelle an das Finanzamt übertragen zu können, ist für Zeiträume ab Juli 2020 die aktuelle Releaseversion notwendig, die ab Ende Juli bereitsteht.

Neues Amicron-Faktura 10-Release vom 8.3.2011

Bitte beachten: Inzwischen ist die Version 11 verfügbar.

Klicken Sie hier, um mehr über die Neuerungen von Amicron-Faktura 11 zu erfahren.

Das Amicron-Faktura 10-Release vom 8.3.2011 enthält in erster Linie Korrekturen und Optimierungen. Eine bereits installierte Vollversion können Sie über folgende Wege aktualisieren:

  1. Rufen Sie das Menü “Hilfe > Programm aktualisieren” auf.
  2. Führen Sie eine erneute Installation in den vorhandenen Programmordner durch (notwendig für Elster-Updates, siehe unten).

Vorher ist unbedingt eine Datensicherung und Datenbankprüfung durchzuführen!

Bitte beachten Sie, dass nach dem Update beim Erstaufruf ein exklusiver Zugriff auf die Datenbank notwendig ist, da die Datenbankstruktur angepasst werden muss. Falls Sie also Amicron-Mailoffice oder Amicron-Faktura im Netzwerk einsetzen, sollten alle anderen Arbeitsstationen erst heruntergefahren werden.

Falls auch danach noch die Meldung erscheint, dass Benutzer mit der Datenbank verbunden sind, starten Sie bitte einmal den Server-PC neu.

Neu: Fibu-Modul 30 Tage testen

  • Anwender, die die Vollversion ohne Fibumodul erworben haben, können die Fibu mit den vorhandenen eigenen Daten jetzt 30 Tage lang testen.

Update der Elster-Schnittstelle notwendig!

Die Mindestversion für Elster-Übertragungen wird ab April 2011 erneut hochgesetzt. Daher müssen Anwender, die das Fibu-Modul erworben haben und die UstVA via Elster übertragen möchten, die Elster-Dateien aktualisieren.
Hierzu muss die vollständige Installationsdatei von Amicron-Faktura 10 heruntergeladen und installiert werden. Bei einem Webupdate (Menü „Hilfe> Programm aktualisieren“) werden die Elster-Dateien nicht aktualisiert! Alle registrierten Anwender des Fibu-Moduls haben bereits per E-Mail eine entsprechende Updateinformation erhalten. Falls diese bei Ihnen nicht eingegangen ist, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Auftragsimport

  • Wenn die Nummer der Lieferadresse mit der Kundennummer im Auftrag übereinstimmt, wird dies abgefangen. Die Lieferadresse bleibt dann leer.
  • Fenster „Importierte Aufträge“: Wenn die Spalte „Artikel verfügbar“ ausgeblendet wird, erfolgt eine schnellere Anzeige der Daten, da die Verfügbarkeitsberechnung dann nicht mehr ausgeführt wird.
  • Anpassung für positiven ot_coupon Wert beim XML-Auftragsimport

Sonstige Änderungen

  • Die zusammenfassende Meldung ist jetzt auch monatlich möglich (bislang nur quartalsweise).
  • Korrektur, damit keine Fehlermeldung erscheint, wenn der PC aus dem Ruhemodus aufwacht
  • Laufzeitoptimierung bei der Rückstandsverwaltung
  • Laufzeitoptimierung beim Markieren aller sichtbaren Datensätze
  • Programmoptionen: Das Feld für EU-Länder wurde verlängert und die Fehlermeldung bei zu langer Eingabe abgefangen
  • Korrektur: #Briefanrede im E-Mail-Text beim Drucken wird passend anhand der E-Mailadresse gesucht und ersetzt
  • Fibuschnittstelle angepasst: Es wird nun auch die neue Version Syska Euro-Fibu 2011 unterstützt.
  • Die Schnittstelle zur UStIdNr-Prüfung über http://ec.europa.eu hat sich geändert und wurde aktualisiert. Dies betrifft nur Besitzer einer ausländischen UStIdNr, welche nicht den Dienst des Bundeszentralamts nutzen können.
  • Aktualisierungen der eBay-Schnittstelle
  • Auftragspositionen: Bei der Eingabe der Bezeichnung erscheint keine Auswahlliste mehr, wenn die Artikelnummer bereits übernommen wurde bzw. nicht leer ist.

Neues Amicron-Faktura 10 Release vom 5.10.2010 verfügbar

Das neue Amicron-Faktura 10-Release vom 5.10.2010 ist ab sofort verfügbar. Eine bereits installierte Vollversion 10 können Sie über das Menü “Hilfe > Programm aktualisieren” auf den neuesten Stand bringen. Alternativ ist auch eine Neuinstallation in den vorhandenen Programmordner möglich, was allerdings eine aktualisierte Installationsdatei voraussetzt.

Der folgende Beitrag beschreibt die Veränderungen im Vergleich zum Juli-Release.

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Neues Amicron-Faktura 10 Release vom 12.7.2010 verfügbar

Das neue Amicron-Faktura 10-Release vom 12.7.2010 ist ab sofort verfügbar. Eine bereits installierte Vollversion 10 können Sie über das Menü “Hilfe > Programm aktualisieren” auf den neuesten Stand bringen. Alternativ ist auch eine Neuinstallation in den vorhandenen Programmordner möglich, was allerdings eine aktualisierte Installationsdatei voraussetzt.

Der folgende Beitrag beschreibt die Veränderungen im Vergleich zum Juni-Release.

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Wie kann innergemeinschaftlicher Erwerb in Amicron-Faktura erfasst und verbucht werden?

Beim Einkauf im EU-Ausland wird Ihnen Ihr Lieferant eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, sofern Sie ihm eine USt.ID-Nr. vorlegen.
Sie sind dann verpflichtet, den innergemeinschaftlichen Erwerb in der Umsatzsteuer-Voranmeldung gesondert zu erfassen.

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Nicht vergessen: Zusammenfassende Meldung für das 2.Q.2010 muss zum 10.7.2010 bzw. 10.8.2010 abgegeben werden

1. Abgabefrist

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist für Meldezeiträume bis zum 30.6.2010 grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum) abzugeben, in dem der Unternehmer innergemeinschaftliche Warenlieferungen und / oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und / oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausgeführt hat. Ist vom Finanzamt die einmonatige Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung eingeräumt worden, gilt diese ebenfalls für die Abgabe der ZM. Ein gesonderter Antrag beim BZSt ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Wichtige Änderungen ergeben sich für Meldezeiträume ab dem 1.7.2010, siehe unten.

Zur Beachtung:

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Neues Amicron-Faktura 10 Release vom 16.6.2010 verfügbar

Das neue Amicron-Faktura 10-Release vom 16.6.2010 steht ab sofort zur Verfügung. Eine bereits installierte Vollversion 10 können Sie über das Menü “Hilfe > Programm aktualisieren” auf den neuesten Stand bringen. Alternativ ist auch eine Neuinstallation in den vorhandenen Programmordner möglich, was allerdings eine aktualisierte Installationsdatei voraussetzt.

Der folgende Beitrag beschreibt die Veränderungen im Vergleich zum Februar-Release.

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Neues Amicron-Faktura 10 Release vom 26.2.2010 mit Neuberechnung der Artikelumsätze

Das neue Amicron-Faktura 10-Release vom 26.2.2010 steht ab sofort zur Verfügung. Eine bereits installierte Vollversion 10 können Sie über das Menü “Hilfe > Programm aktualisieren” auf den neuesten Stand bringen.

Der folgende Beitrag beschreibt die Veränderungen im Vergleich zum vorigen Release.

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Neues Release vom 22.2.2010 behebt Fehler beim Bestelldruck

Im letzten Release vom 18.2.2010 hat sich leider ein Fehler beim Druck von Bestellungen und Wareneingängen eingeschlichen (Meldung „Operation bei geschlossener Datenmenge nicht ausführbar“). Bitte rufen Sie das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf, um das korrigierte Release herunterzuladen.