E-Rechnung: Referenz zur Bestellung auf Positionsebene übertragen

Amicron-Faktura unterstützt bei den E-Rechnungen die Referenzposition auf Positionsebene.

Das ist z.B. notwendig, wenn Sie Sammelrechnungen übermitteln, auf denen mehrere Bestellungen abgerechnet werden oder wenn der Besteller eine Referenz zu seiner Bestellposition verlangt.

Für jede Auftragsposition kann eine Referenz eingetragen werden, mit der ein Bezug zur Ursprungsbestellung hergestellt werden kann.
(Feld BT-132, ZUGFeRD: BuyerOrderReferencedDocument > LineID, XRechnung: OrderLineReference > LineID).

Wenn Sie die Referenzposition nutzen und übertragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

Richten Sie in Amicron-Faktura in den Anzeigeeinstellungen des Auftrags bei den Auftragspositionen ein Freifeld ein, in das Sie die Referenz eintragen. Rufen Sie dazu das Menü „Einstellungen > Programmoptionen“ auf. Wählen Sie dort die Seite „Aufträge > Anzeige 1/2“ aus. Im Bereich „Anzeige in den Auftragspositionen“ aktivieren Sie „Freifeld 1“. Unter „Anzeige 2/2“ können Sie die Bezeichnung des Feldes auf „Referenz“ ändern.
Das Feld wird nun bei der Auftragsbearbeitung angezeigt, so dass Sie die Referenz zur Bestellung dort eingeben können.

Damit das Feld in der E-Rechnung übertragen wird, müssen Sie in den Programmoptionen auf der Seite „ZUGFeRD/XRechnung“ bei „Referenzposition“ den Eintrag „Atrpos.Freifeld1“ wählen.

So wird die Referenz „1234“ dann z.B. im ZUGFeRD XML eintragen:

<ram:BuyerOrderReferencedDocument>
<ram:LineID>1234</ram:LineID>
</ram:BuyerOrderReferencedDocument>

Neues Amicron-Faktura 14 Release für die UStVA 2025 verfügbar

Amicron-Faktura 14 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2025 ist ein Update der Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 30.1.2025).

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet, für das regelmäßige Updates zur Verfügung gestellt werden.

Die Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Weitere Neuerungen in diesem Release

  • E-Rechnung: Es erfolgt eine Warnung, wenn die E-Mail des Kunden leer ist oder die Firmendaten nicht ausgefüllt wurden.
  • Bei der E-Rechnung ist die Zahlweise ein Pflichtfeld. Sollte die Angabe fehlen, erfolgt der Hinweis „Es wurde keine Zahlweise angegeben“. Bislang genügte es, nur die Zahlfrist im Feld „Zahlbar in … Tagen“ einzutragen, das ist nun bei der E-Rechnung nicht mehr ausreichend!
  • ZUGFeRD: Dateiname der Anlage wurde in factur-x.xml geändert
  • ZUGFeRD: Abozeitraum wird übergeben (Felder BT-73 & BT-74)
  • ZUGFeRD: Rundungsdifferenzen bei Berechnung der Steuer werden wie vorgeschrieben aufgeführt (das ist nicht im Profil „ZUGFeRD Basic“ möglich, wenn Sie das aktiviert haben bitte auf „ZUGFeRD Comfort“ ändern!)
  • Korrektur im Belege-Modul: Beim ZUGFeRD Import konnte es zu einer Fehlermeldung „BCD divide by zero“ kommen.
  • Belege: die XML-Ansicht erfolgt nun mit Zeilenumbruch, auch wenn keine Umbrüche im XML enthalten sind.
  • Im Modul „Auftragsimport“ wurde ein neues Feld für die Volltextsuche hinzugefügt.
  • Korrektur Kundenverwaltung: Bei den Empfängern konnte im Feld Ansprechpartner der Inhalt nicht aus dem Feld entfernen werden.
  • Korrektur: Bei Übernahme einer E-Mail-Anlage aus Mailoffice wurde seit dem letzten Release der zugeordnete Lieferant nicht mehr übernommen.
  • Bei der Gambio-Shop-Schnittstelle erfolgte eine Korrektur bei der Anlage neuer Hersteller.
  • Fibu-Auswertungen: Im Dialogfenster waren bei bestimmten Windows-Anzeigeeinstellungen nicht alle Optionen sichtbar.

Zum Thema E-Rechnung gibt es folgenden neuen Beitrag:

E-Rechnung erstellen – bitte beachten!

E-Rechnung erstellen – bitte beachten!

E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format stellen gewisse Anforderungen an Daten und Einstellungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Grundlagen zu beachten sind und wie Sie die erforderlichen Optionen in Amicron-Faktura aktivieren.

ZUGFeRD oder XRechnung? Grundlagen und Aktivierung

Wie Sie Rechnungen im ZUGFeRD und XRechnung-Format erstellen können, haben wir im verlinkten Beitrag zusammengefasst:
E-Rechnung – ZUGFeRD und XRechnung mit Amicron-Faktura

Eigene Firmenstammdaten und Bankverbindung prüfen

Prüfen Sie, ob Ihre Daten in Amicron-Faktura korrekt und vollständig hinterlegt sind. Rufen Sie im Menü „Einstellungen“ die Programmoptionen auf und wählen dort die Seite Firma. Ihre folgenden Daten werden von dort in die E-Rechnung übernommen:

  • Firmenname, Adresse, Telefon und E-Mail (alle zwingend notwendig, eine fehlende Angabe führt bei der E-Rechnung-Validierung zur Ablehnung der Rechnung)
  • Geschäftsführer und/oder Handelsregisternummer (fehlende Angabe führt bei E-Rechnung-Validierung zu Warnungen)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Leerzeichen ggfs. entfernen), falls Sie keine USt.IdNr. haben, füllen Sie das Feld Steuernummer aus.
  • GLN (Global-Location-Number), sofern vorhanden; die GLN des Käufers tragen Sie in das entsprechende Feld in den Kundenstammdaten ein.
  • Bankverbindung 1 wird für E-Rechnungen verwendet. Stellen Sie sicher, dass im IBAN Feld nur die reine IBAN eingetragen wurde und keine Bezeichnung „IBAN“.

Bitte beachten:

  • Bei ZUGFeRD-Rechnungen sollte die erste Bankverbindung auch im PDF-Layout gedruckt werden (und nicht die zweite oder dritte Bankverbindung).
  • Wenn auf der gedruckten Rechnung die Bank bislang „hartcodiert“ in das Drucklayout eingefügt wurde (und somit nicht aus den Bankfeldern der Programmoptionen stammt), müssen Sie diese Bank nun auf der Seite „Firma“ bei Bank 1 eintragen!

Einstellungen für Leitweg-ID und Bestellnummer durchführen

Sie müssen einstellen, welche Felder Sie für die Leitweg-ID und Bestellnummer verwenden.
Bitte rufen Sie über das Menü Einstellungen die Programmoptionen auf und wählen dort die Seite Schnittstelle > ZUGFeRD / XRechnung

Wählen Sie hier das Feld aus, in dem Sie die Bestellnummer im Auftrag eintragen.
Der Inhalt des Feldes wird dann in die E-Rechnung übernommen (Feld BT-13, XRechnung: OrderReference, ZUGFeRD: BuyerOrderReferencedDocument > IssuerAssignedID).

Auch auf Positionsebene ist eine Bestellnummer bzw. Referenz möglich, eine entsprechende Anleitung finden Sie in diesem Beitrag.

Infos zur Leitweg-ID finden Sie in der Dokumentation:
https://amicron.de/onlinehilfe/amicron-faktura14/index.html?einstellungen_zugferd_xrechnung.htm

Erstellen Sie Aufträge mit Nettopreisen (Option „Steuer zzgl.“)

Der ZUGFeRD- und XRechnung-Standard wurde für den Rechnungsaustausch von Unternehmen entwickelt und bevorzugt deshalb in erster Linie Nettobeträge. Erstellen Sie in Amicron-Faktura bitte die Rechnungen mit der Option „Steuer zzgl.“.

Nicht empfehlenswert ist die Option „Steuer inkl.“, denn dabei werden Bruttopreise ausgewiesen, auf deren Basis dann die Steuer berechnet wird. Das kann somit zu Rundungsdifferenzen führen. Diese Differenzen werden dann zwar gemäß Vorschrift in „ram:RoundingAmount“ (BT-114) geschrieben (im ZUGFeRD Basic-Profil nicht möglich), können aber unter Umständen trotzdem zur Ablehnung der E-Rechnung führen.

Wenn Sie beim Drucken einer Rechnung folgende Meldung erhalten, ist bei Ihnen das E-Rechnung-Format „ZUGFeRD Basic“ aktiviert worden und sollte dann auf „ZUGFeRD Comfort“ geändert werden:

Hinweis: Es gibt eine Rundungsdifferenz von 0,01 EUR.
Die Übergabe einer Rundungsdifferenz wird erst ab der Comfort-Version (EN16931) unterstützt.

Prüfen Sie die Zahlweise

Bei einer Rechnung muss im Feld Zahlweise gewählt werden, auf welche Art und Weise die Rechnung bezahlt wird. Bei der E-Rechnung ist die Zahlweise ein Pflichtfeld. Sollte die Angabe fehlen, erfolgt der Hinweis „Es wurde keine Zahlweise angegeben“. Die Zahlfrist ist im Feld „Zahlbar in … Tagen“ einzutragen, falls die Angabe fehlt wird als Fälligkeitstermin das Rechnungsdatum verwendet.

Computer kommen mit Zahlen besser klar als mit Text. Deshalb muss in den Daten der E-Rechnung nicht nur die Bezeichnung der Zahlweise eingetragen werden, sondern auch ein passender Code. Dieser Code wird von Amicron-Faktura automatisch anhand der Zahlweise ermittelt (siehe Liste unten), so dass Sie sich um diesen Code nicht kümmern müssen.

Sicherheitshalber haben wir bei den Zahlweisen ein neues Feld ergänzt, in dem Sie selbst einen Code eintragen können, falls Sie andere Zahlweisen oder Codes verwenden.
Rufen Sie dazu über den Menüpunkt „Einstellungen“ die Programmoptionen auf und wählen in der Liste den Eintrag Allgemein > Lieferart / Zahlweise an.

Wenn Sie Zahlweisen nutzen, die nicht in folgender Liste enthalten sind, tragen Sie bei der Zahlweise über den Ändern-Schalter den Code in das Feld „Paymentmeans code für E-Rechnung“ ein.

Die gültigen Codes finden Sie unter https://docs.peppol.eu/poacc/billing/3.0/codelist/UNCL4461/

Zahlweise => Code
Scheck: 20
Rechnung: 30
Kreditkarte: 48
Überweisung: 58
SEPA-Lastschrift: 59
Lastschrift oder Bankeinzug: 49

Beispiel:
Sie haben eine Zahlweise „Zahlbar sofort“ angelegt.
Wählen Sie diese Zahlweise in der Liste aus, drücken den Ändern-Schalter und tragen den Code 58 ein.

Leitweg-ID: Das Element „Buyer reference“ (BT-10) muss übermittelt werden.

Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) ist notwendig, damit eine E-Rechnung genau an die richtige Behörde oder Organisationseinheit weitergeleitet werden kann. Allgemeine Infos zur Leitweg-ID finden Sie unter e-rechnung-bund.de.

Die Angabe der Leitweg-ID ist in E-Rechnungen dann notwendig bzw. verpflichtend, wenn Sie Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Behörden, Kommunen etc.) senden. Für Rechnungen an „private“ Unternehmen ist keine Leitweg-ID notwendig, Sie können hier ggfs. die Bestellnummer angeben.

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Neues Amicron-Faktura 14 Release mit aktualisierter E-Rechnung verfügbar

Für Amicron-Faktura 14 steht ein neues Release vom 13.12.2024 zum Download bereit.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

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E-Rechnung – ZUGFeRD und XRechnung mit Amicron-Faktura

Die Ausstellung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen ist im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Details hierzu gibt es z.B. bei der IHK.

Amicron-Faktura 14 unterstützt die zwei wichtigsten E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung. Die Umstellung auf E-Rechnung ist im Prinzip recht einfach. Wie das geht und was man wissen sollte, haben wir hier zusammengefasst.

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Neues Amicron-Faktura 14 Release vom 7.5.2024 mit aktualisierter DHL-Schnittstelle verfügbar

DHL hat angekündigt, dass die bislang von Amicron-Faktura verwendete Schnittstelle (SOAP) zum 31.5.2024 deaktiviert werden soll.

Versandetiketten können dann mit Amicron Faktura nicht mehr gedruckt werden. Mit dem neuen Release von Mai wird nun die aktuelle DHL-Schnittstelle (REST) unterstützt, so dass die reibungslose Verarbeitung der Versandaufträge weiterhin möglich ist.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Achtung: Es ist eine Aktualisierung der Datenbankstruktur erforderlich!

Das neue Release muss die Datenbankstruktur aktualisieren. Bitte stellen Sie vor der Aktualisierung sicher, dass Sie exklusiven Zugriff auf die Datenbank haben. Schließen Sie vor dem Neustart alle anderen Anwendungen von Amicron (Amicron Faktura, Amicron-Mailoffice, Telereporter, Terminerinnerung). Im Netzwerkbetrieb darf keine Anwendung von einem anderen Computer auf die Datenbank zugreifen.

Volks- und Raiffeisenbanken: Abschaltung alter FinTS-Adressen zum 13.03.2024

Wenn Sie die Kontoauszüge der Volks- und Raiffeisenbanken mit Amicron Faktura abrufen, erhalten Sie womöglich seit Mittwoch, dem 13.03.2024 eine Fehlermeldung und eine Neusynchronisation schlägt ebenfalls fehl.
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Hinweise und Berechnungen zum CO² Kostenaufteilungsgesetz

Sie verkaufen Heizöl? Dann sollten Sie Ihre Rechnungsformulare anpassen.
Hier finden Sie nachvollziehbar alle Schritte, die Sie vornehmen müssen, wenn Sie Ihr Rechnungsformular anpassen müssen.

Durch das CO² Kostenaufteilungsgesetz sind Sie seit diesem Jahr dazu verpflichtet, Angaben wie Emissionswerte und Preisanteile mit auszugeben auf der Rechnung.
Wir zeigen Ihnen im Folgenden wie Sie die Formularänderungen vornehmen können:

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UStVA 2024 mit Amicron-Faktura 14

Amicron-Faktura unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung mittels Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2024 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Bei Amicron-Faktura 14 ist ab dem Release vom 7.12.2023 die aktuelle Elster-Schnittstelle enthalten.

Sollten Sie das Fibu-Modul erworben haben, prüfen Sie bitte in der Titelleiste von Amicron-Faktura 14, ob dort bereits das Releasedatum 7.12.2023 (oder neuer) angezeigt wird. Wenn Sie ein älteres Release verwenden, laden Sie bitte über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ den aktuellen Stand herunter.

Für die alte Version Amicron-Faktura 13 bieten wir kein Update der Elster-Schnittstelle mehr an.

Hintergrund:
Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet, für das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.