Wie wird für 2022 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Dieser Beitrag geht auf zwei Fragen ein, die zum Jahreswechsel immer wieder gestellt werden:

1. Wie kann man einen neuen Nummernkreis für die Aufträge ab 2022 einstellen?
2. Kann die Rechnungsnummer am Jahresanfang wieder auf den alten Startwert zurückgesetzt werden?

Es ist nicht möglich, einen Nummernkreis zu verwenden, der bereits in vorigen Jahren genutzt  wurde. Auftragsnummern müssen eindeutig sein und dürfen nicht doppelt vergeben werden. Die doppelte Vergabe wird automatisch abgefangen indem immer die nächste freie Auftragsnummer ermittelt wird.

Wählen Sie deshalb für das neue Jahr einen neuen höheren Nummernkreis!

Überlegen Sie zuerst, wie viele Aufträge Sie voraussichtlich im neuen Jahr maximal schreiben werden. Unterscheiden Sie dabei auch die einzelnen Auftragsarten, also Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung und Gutschrift. Sie können die Suchfunktion von AMICRON-FAKTURA verwenden, um z.B. die Anzahl der Rechnungen eines Jahres zu ermitteln.

Tipp:

Wählen Sie für das neue Jahr einen höheren Nummernkreis als in den vorigen Jahren, damit die Aufträge des neuen Jahres nach denen aus den erledigten Jahren aufgelistet werden.

Beispiel für einen Nummernkreis, falls Sie pro Auftragsart nicht mehr als 2000 Aufträge in einem Jahr erwarten:

voriges Jahr 2021:

Angebot: 210000
Auftragsbestätigung: 212000
Lieferschein: 214000
Rechnung: 216000
Barrechnung: 216000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 215000

2022:

Angebot: 220000
Auftragsbestätigung: 222000
Lieferschein: 224000
Rechnung: 226000
Barrechnung: 226000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 225000

Um den neuen Nummernkreis einzustellen, rufen Sie über das Menü „Einstellungen“ die Programmoptionen auf und geben auf der Seite „Aufträge > Nummernkreise“ die neuen Nummern ein.

Wenn Sie anschließend neue Aufträge erstellen, wird die neue Auftragsnummer gemäß der angepassten Nummernkreise ermittelt.

Die EU-Umsatzsteuerreform und das One-Stop-Shop-Verfahren für Fernverkäufe ab dem 1.7.2021

Sofern Sie Privatkunden im EU-Ausland beliefern und die ab dem 1.7.2021 geltende Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten haben, ist der Verkauf im Empfangsland steuerbar, d.h. die Lieferung unterliegt dem dort geltenden Steuersatz.

Wenn die Lieferschwelle nicht überschritten wurde, ist die Lieferung / Leistung in Deutschland steuerbar und unterliegt somit wie gehabt der deutschen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %).
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Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Amicron-Faktura 13 fügt ab dem Release vom 18.6.2020 automatisch die notwendigen Steuersatzanpassungen für die Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 durch.

Sie können diese Anpassung wie folgt kontrollieren:
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Wie wird für 2020 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Dieser Beitrag geht auf zwei wichtige Fragen ein, die zum Jahreswechsel immer wieder gestellt werden:

1. Wie kann man einen neuen Nummernkreis für die Aufträge ab 2020 einstellen?
2. Kann die Rechnungsnummer am Jahresanfang wieder auf den alten Startwert zurückgesetzt werden?

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Welche Systemvoraussetzungen benötigt Amicron-Faktura?

Die Systemvoraussetzungen  von Amicron-Faktura finden Sie in der Dokumentation im Kapitel „Installation“.

Über folgenden Link können Sie sich das entsprechende Kapitel im Browser anzeigen lassen:
http://www.amicron.org/onlinehilfe/amicron-faktura-13/installation.htm

Wie werden Lieferschwellen eingerichtet (Versandhandelsregelung)?

Lieferschwellen (§ 3c UStG) sind dann von Bedeutung, wenn Sie an Kunden anderer EU-Länder liefern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (Privatpersonen).

Vereinfacht formuliert gilt folgende Regelung: Weiterlesen

Gemeinsame Datenbank manuell einrichten

Die Datenbankdatei kann nicht nur durch die Installationsroutine eingerichtet werden, sondern auch „von Hand“.

Eine manuelle Einrichtung der Datenbank ist z.B. in folgenden Situationen notwendig:
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Wie können die Länder der Europäischen Währungsunion aktualisiert werden?

Beim Anlegen von Aufträgen kann AMICRON-FAKTURA auf Wunsch automatisch prüfen, ob die beim Auftrag eingestellte Besteuerung korrekt ist. Damit die automatische Überprüfung korrekte Ergebnisse liefert und die entsprechenden Aufträge in der Zusammenfassenden Meldung aufgeführt werden, müssen Sie festlegen, welche Länder zur Europäischen Währungsunion gehören.

Rufen Sie dazu in den Programmoptionen die Seite „System > Einstellungen 2/2“ auf und tragen im Feld „Europ.Währungsunion Wenn Land=“ die Kürzel derjenigen Länder ein, die zur Währungsunion gehören, nicht jedoch Ihr eigenes Land, denn das muss in das Feld „Inland“ eingetragen werden.

Die aktuelle Landeskürzelliste (Stand 1.2.2008) für deutsche Anwender lautet:
AT,BE,BG,CY,CZ,DK,EE,EL,ES,FI,FR,GB,HU,IE,IT,LT,LU,LV, MT,NL,PL,PT,RO,SE,SI,SK

AMICRON-FAKTURA-Anwender in Österreich ersetzen bitte AT durch DE.

Stellen Sie außerdem sicher, dass bei der Eingabe von EU-Adressen obige Kürzel verwendet werden. Aktualisieren Sie dazu auch die Ländertabelle, die Sie über den „..“ Schalter rechts neben dem Land-Feld aufrufen können.