Volks- und Raiffeisenbanken: Abschaltung alter FinTS-Adressen zum 13.03.2024

Wenn Sie die Kontoauszüge der Volks- und Raiffeisenbanken mit Amicron Faktura abrufen, erhalten Sie womöglich seit Mittwoch, dem 13.03.2024 eine Fehlermeldung und eine Neusynchronisation schlägt ebenfalls fehl.

Die Volks- und Raiffeisenbanken haben zum 13.03.2024 ihre bisherigen FinTS-Serveradressen abgestellt und durch neue ersetzt.

Damit Sie die Kontoauszüge wieder wie gewohnt importieren können, muss die Serveradresse einmalig manuell von Ihnen aktualisiert werden.

Navigieren Sie zur Aktualisierung in Amicron Faktura zu Einstellungen > Programmoptionen > Bank > FinTS / PayPal / eBay und wählen Sie die entsprechende Bankverbindung aus und klicken Sie auf die Schaltfläche Bearbeiten… (in Amicron Faktura 13: FinTS-Bankkontakte bearbeiten)

Es öffnet sich das Fenster HBCI/FinTS Administrator, selektieren Sie den dortigen Bankzugang mit Rechte Maustaste > Bearbeiten.

Hier muss nun das Feld Internetadresse aktualisiert werden.

Je nachdem welche alte Adresse bisher bei Ihnen hinterlegt war, muss diese durch die dazugehörige neue ersetzt werden.

Alt: https://hbci11.fiducia.de/cgi-bin/hbciservlet
Neu: https://fints2.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet

Alt: hbci01.fiducia.de
Neu: fints2.atruvia.de

Alt: https://hbci01.fiducia.de/cgi-bin/hbciservlet
Neu: https://fints2.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet

Alt: https://hbci-pintan.gad.de/cgi-bin/hbciservlet
Neu: https://fints1.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet

Alt: hbci.gad.de
Neu: fints1.atruvia.de

Alt: https://hbci.gad.de/cgi-bin/hbciservlet
Neu: https://fints1.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet

Anschließend können Sie den FinTS-Bankkontakt wieder synchronisieren und Ihre Kontoauszuüge wie gewohnt abrufen.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für die UStVA 2022 verfügbar

Amicron-Faktura 13 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2022 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 15.12.2021).

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet, für das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Sonstige Änderungen:

Neben kleineren Korrekturen enthält das Release vom 15.12.2021 auch eine aktualisierte Banking-Schnittstelle (Abruf der Kontoauszüge von der Bank) und aktualisierte Shopware-Scripte, welche eine Fehlermeldung beheben, die im Zusammenhang mit dem Gutscheinmodul auftrat.

Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel

Als Anwender unseres Programms Amicron-Faktura finden Sie hier einige Tipps, was beim Jahreswechsel zu beachten ist.

Über die folgenden Links können Sie die entsprechenden FAQ-Beiträge aufrufen:

Wie wird für 2022 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Wie wird ein neues Wirtschaftsjahr angelegt?

Wie kann eine Inventur durchgeführt werden? Wie lässt sich eine Inventurliste drucken?

Denken Sie beim Jahreswechsel bitte daran, Ihre Datenbank zu archivieren und zu überprüfen.

Wir empfehlen Ihnen, nach Erfassung aller Aufträge und Verbuchen der Zahlungseingänge aus 2021 die Datenbank zu archivieren, um z.B. später die für den Jahresabschluss notwendige Offene Posten-Liste auswerten zu können.

Zum Archivieren kann einfach die integrierte Datensicherung genutzt werden. Die erstellte Backupdatei (*.FBK) sollte dann sicher abgelegt werden und kann bei Bedarf in einen NEUEN Mandanten zurückgesichert werden.

Bei der Gelegenheit sollten Sie auch prüfen, ob Ihre Datenbank fehlerfrei ist. Eine Anleitung finden Sie in diesem Beitrag.

Wenn Sie bei Amicron-Faktura die integrierte Fibu einsetzen und damit die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, benötigen Sie ab der UStVA für Januar 2022 ein Update auf das aktuelle Release. Dieses Update wird für Amicron-Faktura 13 Anwender voraussichtlich ab Mitte Januar verfügbar sein und kann dann über den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ heruntergeladen werden. Für die Vorgänger-Version Amicron-Faktura 12 führen wir keine Aktualisierungen mehr durch. Falls Sie noch diese alte Version einsetzen, ist für die UStVA 2022 ein Update auf die aktuelle Version 13 notwendig.

Neues Amicron-Faktura 13 Release mit Exportfunktion für One-Stop-Shop Steuererklärung verfügbar

Die ab dem 1.7.2021 in Kraft getretene EU-Umsatzsteuerreform wird bereits seit dem letzten Release von Amicron-Faktura 13 unterstützt, so dass Sie das One-Stop-Shop-Verfahren nutzen können, sofern Sie die EU-Lieferschwelle von 10.000€ überschritten haben.

In dem neuen Release vom 17.8.2021 ist nun auch die entsprechende Auswertung enthalten, um die Umsatzwerte für die Steuererklärung über das Elster-Portal durchführen zu können.

Das Update bieten wir allen Kunden der aktuellen Version 13 kostenlos an.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 17.8.2021).

OSS-Exportdatei für das Elster-Portal erstellen

Die Umsatzsteuer-Summen für OSS (One-Stop-Shop) müssen dem Finanzamt quartalsweise über das Portal Elster.de gemeldet werden. Dort gibt es ein entsprechendes Web-Formular, bei dem auch der Import einer CSV-Datei möglich ist.

Das CSV-Format ist auf folgender Seite dokumentiert: https://www.elster.de/bportal/helpGlobal?themaGlobal=m1ssst_import

In der Datei werden nicht die einzelnen Umsätze (Aufträge) aufgeführt, sondern nur die Summen pro Land und Steuersatz.

Um die entsprechende Exportdatei zu erstellen, rufen Sie in AMICRON-FAKTURA den Menüpunkt Finanzen > EU-Umsatzsteuerwerte exportieren auf.

Nach Auswahl des Zeitraums und Eingabe des Dateinamens erhalten Sie nach Klick auf Weiter zur Kontrolle eine Vorschau der ermittelten OSS-Aufträge. Auf der Kartei EU-Umsätze nach Land/Steuer wird Ihnen zudem eine Summe pro EU-Land angezeigt.

Drücken Sie den Schalter „Ausführen“, damit die CSV-Datei erstellt wird. Die Datei kann anschließend im Elster-Portal hochgeladen werden.

DATEV-Export für OSS aktualisiert

Bei Buchungen zu EU-Aufträgen werden nun gemäß Vorgabe der DATEV in Feld 41 zusätzlich die Steuerprozente exportiert.

Gambio-Shop: Update für OSS

Bei der Verwendung des Gambio-Moduls „EU-Steuersätze“ werden im Shop neue Steuerklassen angelegt. Diese werden nun beim Hochladen von Artikeln unterstützt. Hierzu muss die Shopschnittstelle aktualisiert werden, indem das aktualisierte Script hochgeladen wird.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für die EU-Umsatzsteuerreform und One-Stop-Shop verfügbar

Wir haben Amicron-Faktura 13 für die ab dem 1.7.2021 in Kraft tretende EU-Umsatzsteuerreform angepasst, so dass Sie das One-Stop-Shop-Verfahren nutzen können, sofern Sie die EU-Lieferschwelle von 10.000€ überschritten haben.

Die Beschreibung der neuen Funktionen finden Sie in diesem Beitrag.

Das Update bieten wir allen Kunden der aktuellen Version 13 kostenlos an.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 24.6.2021).

Achtung: Es ist eine Aktualisierung der Datenbankstruktur erforderlich!

Das neue Release muss die Datenbankstruktur aktualisieren. Bitte stellen Sie vor dem Aktualisieren der Software sicher, dass Sie exklusiven Zugriff auf die Datenbank haben. Schließen Sie vor dem Neustart alle anderen Anwendungen von Amicron (Amicron Faktura, Amicron-Mailoffice, Telereporter, Terminerinnerung). Im Netzwerkbetrieb darf auch keine Anwendung von einem anderen Computer auf die Datenbank zugreifen.

Die EU-Umsatzsteuerreform und das One-Stop-Shop-Verfahren für Fernverkäufe ab dem 1.7.2021

Sofern Sie Privatkunden im EU-Ausland beliefern und die ab dem 1.7.2021 geltende Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten haben, ist der Verkauf im Empfangsland steuerbar, d.h. die Lieferung unterliegt dem dort geltenden Steuersatz.

Wenn die Lieferschwelle nicht überschritten wurde, ist die Lieferung / Leistung in Deutschland steuerbar und unterliegt somit wie gehabt der deutschen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %).

Mit der neuen Lieferschwelle ändert sich auch das Verfahren zur Abgabe der Umsatzsteuer. Durch das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) können Sie ab dem 01.07.2021 bei Überschreitung der Lieferschwelle die Umsätze an Privatpersonen über eine zentrale Umsatzsteuererklärung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer abführen.

Durch die Einführung von OSS ist es nicht mehr notwendig, sich lokal in einem anderen EU-Land steuerlich anzumelden und eine Steueranmeldung in den einzelnen EU-Staaten durchzuführen.

Der folgende Beitrag beschreibt, wie Sie das One-Stop-Shop-Verfahren in Amicron-Faktura einrichten und nutzen.

Die dokumentierten neuen Funktionen sind erst ab dem Release von Ende Juni enthalten, das voraussichtlich ab dem 24.6.2021 verfügbar sein wird.

Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren

Die Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren kann seit dem 01.04.2021 mit Wirkung zum 01.07.2021 elektronisch über das BZStOnline‑Portal (BOP) beantragt werden.

Haben Sie die Lieferschwelle überschritten?

Bei Amicron-Faktura finden Sie auf der Heute-Seite unter Finanzen eine Summierung von Nettoumsätzen mit Privatkunden aus der EU (Jahreswert), so dass Sie einfach erkennen können, ob die Lieferschwelle erreicht wurde. Mit Klick auf den Umsatzwert lassen sich zur Kontrolle die entsprechenden Aufträge auflisten.

One-Stop-Shop aktivieren

Wenn Sie die Lieferschwelle überschritten haben und One-Stop-Shop (OSS) nutzen möchten, müssen Sie dies in Amicron-Faktura zunächst aktivieren. Erst dann werden die dafür notwendigen Optionen im Programm angezeigt.

Rufen Sie dazu in den Programmoptionen die Seite “Steuersätze” auf. Dort finden Sie ab dem Juni-Release von 2021 folgende neue Option:


Aktivieren Sie die Option One-Stop-Shop (OSS) anwenden / EU-Geringfügigkeitsschwelle für Fernverkäufe überschritten

Tragen Sie dann das Datum ein, ab dem Sie OSS verwenden:  gültig ab 01.07.2021

Ab diesem Datum wird in Aufträgen die Umsatzsteuer des Ziellandes verwendet und ausgewiesen, welche dann über One-Stop-Stop gemeldet werden kann.

Falls Sie die Lieferschwelle aktuell noch unterschreiten und erst später mit OSS beginnen, können Sie statt dem 1.7.2021 ein späteres Datum eintragen.

Sollte in zukünftigen Jahren die Lieferschwelle wieder unterschritten werden, lässt sich auch ein Enddatum eintragen. Wenn die Lieferschwelle dann irgendwann erneut überschritten werden sollte, können Sie über den „+“ Schalter weitere Zeiträume für OSS hinzufügen.

Steuersätze anlegen

Um Aufträge über One-Stop-Shop (OSS) abwickeln zu können, müssen die von Ihnen belieferten EU-Länder bei den Steuersätzen eingetragen werden.

Rufen Sie dazu in den Programmoptionen die Seite “Steuersätze” auf.

Wählen Sie in der Tabelle den Steuersatz “1” (voller Steuersatz) an und drücken dann den Schalter “Steueranpassungen & Lieferschwellen”.

Legen Sie dort über “Neu” einen neuen Datensatz an. Beim Land ist das Länderkürzel einzutragen, das Sie auch bei der Adresse als Land verwenden (es muss bei “System > Einstellungen 2/2” als EU-Land eingetragen sein).  Bei Steuer% tragen Sie den Steuersatz für dieses Land ein, der dort für den “vollen Steuersatz” gilt. Gültig ab und Gültig bis muss nicht ausgefüllt werden, ein Eintrag ist für OSS nicht notwendig.

Speichern Sie die Eingaben über den OK-Schalter. Der Eintrag sollte jetzt in der Liste der Steueranpassungen aufgeführt sein. Schließen Sie das Fenster über OK.

Wählen Sie jetzt in der Tabelle den Steuersatz “2” (ermäßigter Satz) an und drücken dann den  Schalter “Steueranpassungen & Lieferschwellen”. Tragen Sie dort für die belieferten EU-Länder den ermäßigten Steuersatz ein.

Sofern für Sie weitere ermäßigte Steuersätze der jeweiligen EU-Länder relevant sind, hinterlegen Sie diese bitte ebenfalls nach dem gleichen Schema bei den Steuersätzen 3, 4 & ggfs. 5.

Sobald der EU-Steuersatz eingetragen ist, wird er bei allen Aufträgen, die an Privatkunden aus dem jeweiligen Land ausgestellt werden, mit der entsprechenden Steuer gerechnet und auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte „St.“ (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.

Fibu-Konten

Wenn Sie die Schnittstelle zur Fibu oder DATEV aktiviert haben, müssen Sie bei jedem angelegten EU-Steuersatz auch die Fibu-Konten hinterlegen. Falls für das Land keine Konten eingetragen sind, wird auf die Konten des übergeordneten Steuersatzes zurückgegriffen (Inland), was dann in der Buchhaltung bei der Umsatzsteuer zu Problemen führt. Sie können für jedes Land ein eigenes Konto verwenden oder ein gemeinsames Konto für alle EU-Länder. Für volle und reduzierte Sätze sollten auf jeden Fall getrennte Konten verwendet werden.

Die Auswertung für die OSS-Meldung basiert auf den gespeicherten Auftragsdaten. Wenn Sie die Quartalsmeldung für OSS vom Steuerberater durchführen lassen und ihm dazu die Fibu-Buchungen übergeben, sprechen Sie mit ihm bitte rechtzeitig die Konten ab und tragen diese bei den Steuersätzen ein.

Artikel: abweichende Steuersatzzuordnung für bestimmte EU-Länder

Bei den Artikelstammdaten kann bei Bedarf eine abweichende Steuersatzzuordnung pro Land eingetragen werden. Dieses Feature ist neu ab dem Release vom 1.6.2021.

In Dänemark gilt z.B. bei Büchern der volle Steuersatz. Wenn Sie über OSS ein Buch nach Dänemark verkaufen, darf also nicht der beim Artikel eingestellte reduzierte Satz verwendet werden. Deshalb müssen Sie beim Artikel auf der Kartei “Steuersätze” einen Eintrag “voller Steuersatz DK (25%)” ergänzen.


Aufträge: Netto oder Brutto?

Ein Auftrag kann mit der Steuereinstellung “inkl.” oder “zzgl.” erstellt werden. Bei abweichenden EU-Steuersätzen ist dies ausschlaggebend dafür, ob der Netto- oder Bruttopreis des Artikels verwendet wird.

Steuer inkl.: der Bruttopreis wird aus den Artikelstammdaten übernommen und der Nettopreis auf Basis des gültigen EU-Steuersatzes neu berechnet.

Steuer zzgl.: der Nettopreis wird übernommen und der Bruttopreis neu berechnet

Auftrag: Ist es ein OSS?

Sobald Sie einen Auslandsauftrag mit einem Zielland innerhalb der EU anlegen, wird bei im Auftrag rechts neben dem Feld “Steuer” die Option “OSS Auftrag” aktiviert.

Voraussetzung:

  • Beim Land ist ein EU-Land eingetragen
  • Die UStID ist leer (es ist also ein Privatkunde und keine Geschäftskunde)
  • Sie haben in den Programmoptionen One-Stop-Shop (OSS) anwenden aktiviert (siehe oben)
  • Das Datum des Auftrags ist >= 1.7.2021 (bzw. dem von Ihnen eingestellten Startzeitpunkt)

Beim Auftrag wird dann automatisch die für das Zielland gültige Steuer verwendet und auf der Rechnung ausgewiesen.

Ein Auftrag kann von OSS ausgeschlossen werden, indem bei „Steuer“ die Option “OSS Auftrag” entfernt wird.

Importierte Aufträge aus dem Shop

Die Konfiguration für das OSS-Verfahren muss grundsätzlich auch in Ihrem Shopsystem vorgenommen werden.

Konkrete Informationen stellt Ihnen der jeweilige Anbieter des Shopsystems zur Verfügung.

Shopware 5: https://docs.shopware.com/de/shopware-5-de/einstellungen/shopeinstellungen-allgemein#steuer

Gambio: https://www.gambio.de/blog/eu-umsatzsteuerreform-wie-gambio-euch-jetzt-hilft/

OSS-Aufträge werden beim Shop-Import ebenfalls automatisch erkannt.

Voraussetzung:

  • Sie haben die entsprechende Konfiguration in Ihrem Shopsystems vorgenommen.
  • Die Steuersätze in Amicron-Faktura wurden angepasst und die von Ihnen belieferten EU-Länder hinterlegt.

OSS-Meldung durchführen

Alle Aufträge, die als “OSS Auftrag” gekennzeichnet sind (siehe oben), werden in die Meldung aufgenommen. Die Daten basieren auf den gespeicherten Aufträgen und nicht auf den generierten Fibu-Buchungen. Die Meldung ist somit auch für Anwender ohne aktivem Fibu-Modul möglich.

Wenn Ihr Steuerberater die Meldung durchführen soll, übergeben Sie die Buchungen über die integrierte DATEV-Schnittstelle. Dort werden mit dem Update die notwendigen neuen Felder EU-Land und UStID (Bestimmung)“ und „EU-Steuersatz (Bestimmung)“ übergeben.

Das Durchführen der OSS-Meldung wird zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht unterstützt. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir diese Funktion bis September 2021 fertiggestellt haben.

Ihre Anforderungen?

Haben Sie Fragen oder weitere Wünsche zum Thema One-Stop-Shop? Schreiben Sie bitte direkt in das Kommentarfeld dieses Beitrags oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Durch ein Windows-Update wird bei älteren Amicron-Faktura-Versionen das Logo schwarz

Das Windows-Update von März 2021 enthält Mängel. Berichtet wird über Abstürze und Druckprobleme. Uns wird von einigen Anwendern berichtet, dass seit dem März-Update das Firmenlogo in den Aufträgen nicht mehr korrekt gedruckt wird (es wird schwarz). Betroffen sind offenbar nur die alten Versionen Amicron-Faktura 11 und 12, zur aktuellen Version 13 sind keine Probleme bekannt.

Falls Sie betroffen sind, können Sie das Problem durch eine der folgenden Maßnahmen beheben:

Bitte beachten Sie, dass die alten Versionen Amicron-Faktura 11 und 12 die aktuelle Windows-Version 10 nicht unterstützen und es bei zukünftigen Windows-Updates dazu kommen kann, dass diese alten Versionen nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

Nur die aktuelle Version 13 wird weiterentwickelt und ggfs. für aktuelle Windows-Updates angepasst.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für die UStVA 2021 verfügbar

Amicron-Faktura 13 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2021 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 18.12.2020).

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet. Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München, das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung stellt.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Neues Release für die UStVA ab dem 21.09.2020 notwendig

Am 21.09.2020 werden die Annahmeserver für ELSTER/ERiC aktualisiert und setzen dann eine neue Mindestversion für die verwendeten Schnittstellendateien voraus. Mit dem neuen Amicron-Faktura Release vom 10.08.2020 stellen wir Ihnen die aktualisierten Dateien als Webupdate zur Verfügung. Sie benötigen dieses Update, um ab dem Stichtag weiterhin die UStVA und Zusammenfassende Meldung übertragen zu können.

Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Erinnerung: Für die UStVA ab Juli 2020 ist das aktuelle Amicron-Faktura-Release notwendig

Für die Umsatzsteuervoranmeldung Juli 2020 benötigen Sie, bedingt durch die Mehrwertsteuersenkung, das aktuelle Amicron-Faktura 13 Release, wie bereits in im Juli beschrieben.

Das Release wurde heute auf den Stand vom 5.8.2020 aktualisiert, da noch eine Korrektur bzgl. der innergemeinschaftlichen Erwerbe erforderlich war.

Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.