Leitweg-ID: Das Element „Buyer reference“ (BT-10) muss übermittelt werden.
Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) ist notwendig, damit eine E-Rechnung genau an die richtige Behörde oder Organisationseinheit weitergeleitet werden kann. Allgemeine Infos zur Leitweg-ID finden Sie unter e-rechnung-bund.de.
Die Angabe der Leitweg-ID ist in E-Rechnungen dann notwendig bzw. verpflichtend, wenn Sie Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Behörden, Kommunen etc.) senden. Für Rechnungen an „private“ Unternehmen ist keine Leitweg-ID notwendig, Sie können hier ggfs. die Bestellnummer angeben.
Die Leitweg-ID werden Sie als Rechnungssteller vom Auftraggeber in der Bestellung oder Ausschreibung erhalten.
Im Standard XRechnung wird die Leitweg-ID bei den XML-Daten in das Feld BT-10 („Buyer Reference“) eingetragen.
<cbc:BuyerReference>04011000-12345-03</cbc:BuyerReference>
Wenn die Leitweg-ID fehlt, wird die XRechnung vom öffentliche Auftraggeber zurückgewiesen mit der Meldung
[BR-DE-15] Das Element „Buyer reference“ (BT-10) muss übermittelt werden.
Die Leitweg-ID sollte von Ihnen in den Kundendaten erfasst werden.
Richten Sie dazu in den Kundenstammdaten ein Freifeld ein, das Sie „Leitweg-ID“ nennen.
In den Programmoptionen müssen Sie Amicron-Faktura dann noch mitteilen, in welchem Freifeld die LeitwegID zu finden ist. Dann wird sie automatisch in die XRechnung eingetragen.
Die entsprechende Anleitung finden Sie in der Dokumentation:
https://amicron.de/onlinehilfe/amicron-faktura14/index.html?einstellungen_zugferd_xrechnung.htm