Neues Amicron-Faktura 14 Release vom 28.8.2023 verfügbar

Für Amicron-Faktura 14 steht ein neues Release vom 28.8.2023 zum Download bereit.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Achtung: Es ist eine Aktualisierung der Datenbankstruktur erforderlich!
Das neue Release muss die Datenbankstruktur aktualisieren. Bitte stellen Sie vor dem Aktualisieren der Software sicher, dass Sie exklusiven Zugriff auf die Datenbank haben. Schließen Sie vor dem Neustart alle anderen Anwendungen von Amicron (Amicron Faktura, Amicron-Mailoffice, Telereporter, Terminerinnerung). Im Netzwerkbetrieb darf auch keine Anwendung von einem anderen Computer auf die Datenbank zugreifen.

Aufträge
Beim Wechsel eines Kunden oder Vertreters wird nun die Provision in den vorhandenen Auftragspositionen neu ermittelt.
Beim automatischen Buchen des Zahlungseingangs wird das Auftragsdatum als Zahlungsdatum übernommen. Hierzu muss in den Programmoptionen bei der Zahlweise die Option „Zahlungseingang automatisch buchen“ aktiviert sein und beim Auftrag diese Zahlweise eingetragen sein.

DHL Versandschnittstelle
DHL bietet die „Benachrichtigung durch den Dienstleister“ ab dem 12. Oktober 2023 nicht mehr an. Die Option wird ab diesem Stichtag nicht mehr angezeigt. Für die DHL Paketankündigung reicht es aus, bei der Empfänger-Adresse eine E-Mail anzugeben.
Für Retouren wurden in den Programmoptionen eigene EKP-Teilnahme-Nummern (Partner-ID) hinzugefügt.
Die Standard Zustellvariante kann nun als Vorgabe eingestellt werden (Programmoptionen > Schnittstelle > Versand > Vorgaben).
Wenn beim Storno mehrere Sendungsnummern vorhanden sind, wird ein Auswahldialog angezeigt und die ausgewählten Nummern storniert.

Belege
Beim Bezahlen von Aufträgen oder Bestellungen werden die zugeordneten Belege als bezahlt gekennzeichnet. Im Status des Belegs (Kartei Verlauf) wird dann ein entsprechender Eintrag protokolliert.

Bestellvorschlagsliste
Es wurde eine neue Option „beim Öffnen Suche sofort ausführen“ ergänzt (neben dem Schalter „Suche beginnen).

Artikel
Die Neuberechnung des Bestandes (wahlweise auch Werte für reserviert und bestellt) aller Artikel kann jetzt in den Programmoptionen über die Seite „Reparatur“ durchgeführt werden (die Reparatur-Seite ist nur für Admins sichtbar).
Lagerbestand historisch: Beim EK-Preis und Warenwert wird nun nicht mehr der aktuelle Stand sondern der historische alte Wert verwendet (anhand der Artikelbuchung).

Shop-Schnittstelle
Gambio 4.8 und Shopware 6.5 wurden für den Einsatz mit Amicron-Faktura getestet und freigegeben.

Ebay
Eine Zugriffsverletzung beim Auslesen der Transaktionen wurde behoben.

Sonstiges
Das automatische Aktualisieren der Währungskurse kann über die neue Option „Tageskurse automatisch herunterladen“ abgestellt werden.
Die Anlage neuer Datensätze über die EINFG-Taste kann in den Systemeinstellungen deaktiviert werden.

UStVA 2023 mit Amicron-Faktura 14

Amicron-Faktura unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung mittels Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2023 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Bei Amicron-Faktura 14 ist ab dem Release vom 9.12.2022 die aktuelle Elster-Schnittstelle enthalten.

Sollten Sie das Fibu-Modul erworben haben, prüfen Sie bitte in der Titelleiste von Amicron-Faktura 14, ob dort bereits das Releasedatum 9.12.2022 (oder neuer) angezeigt wird. Wenn Sie ein älteres Release verwenden, laden Sie bitte über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ den aktuellen Stand herunter.

Für die alte Version Amicron-Faktura 13 bieten wir kein Update der Elster-Schnittstelle mehr an.

Hintergrund:
Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet, für das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Wie wird eine Inventur durchgeführt?

Die Professional-Version von AMICRON-FAKTURA bietet Ihnen ein spezielles Inventurmodul, über das Sie die Inventurmengen Ihrer Lagerbestände manuell erfassen oder vom MDE-Gerät importieren und dann verbuchen können.
Auch der Ausdruck einer Artikel-Zählliste und Inventurbestandsliste ist möglich.

Das Erstellen einer Inventur lässt sich in folgende Abschnitte aufteilen: Weiterlesen

Neues Amicron-Faktura 14 Release vom 14.11.2022 verfügbar

Für Amicron-Faktura 14 ist ein neues Release vom 14.11.2022 verfügbar.

Wenn Sie Version 14 bereits als Vollversion installiert haben, können Sie das Programm über den Menüaufruf „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

In diesem Release sind folgende Verbesserungen enthalten:

  • Neu: in der Aufgabenliste können weitere Spalten eingeblendet werden: Name2, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon
  • Korrektur: Im Dokumente-Modul war der Verzeichnisbaum nicht mehr sichtbar
  • Kontoauszug abgleichen: Optimierung durchgeführt
  • Korrektur Artikel-Shopschnittstelle: beim Gambio-Export wurden neue Artikel immer auf der Hauptseite angezeigt
  • Neu: Beim Lastschriften erstellen wird im Vorfeld geprüft, ob die Gläubiger-ID hinterlegt wurde
  • Drucken: Variablen für Preisliste ergänzt
  • Korrektur: Beim Artikelexport wurden neue Preisgruppen nicht exportiert
  • Korrektur: Beim Drucken wurden im Druckarchiv Unterordner für verschiedene Auftragsarten ignoriert

Neues Amicron-Faktura 13 Release mit aktualisierter Bankschnittstelle verfügbar

In dem neuen Release vom 19.5.2022 wurde der Abruf der Bankbuchungen überarbeitet und einige kleinere Korrekturen durchgeführt.

Das Update bieten wir allen Kunden der aktuellen Version 13 kostenlos an.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Achtung: Es ist eine Aktualisierung der Datenbankstruktur erforderlich!

Das neue Release muss die Datenbankstruktur aktualisieren. Bitte stellen Sie vor dem Aktualisieren der Software sicher, dass Sie exklusiven Zugriff auf die Datenbank haben. Schließen Sie vor dem Neustart alle anderen Anwendungen von Amicron (Amicron Faktura, Amicron-Mailoffice, Telereporter, Terminerinnerung). Im Netzwerkbetrieb darf auch keine Anwendung von einem anderen Computer auf die Datenbank zugreifen.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für die UStVA 2022 verfügbar

Amicron-Faktura 13 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2022 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 15.12.2021).

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet, für das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Sonstige Änderungen:

Neben kleineren Korrekturen enthält das Release vom 15.12.2021 auch eine aktualisierte Banking-Schnittstelle (Abruf der Kontoauszüge von der Bank) und aktualisierte Shopware-Scripte, welche eine Fehlermeldung beheben, die im Zusammenhang mit dem Gutscheinmodul auftrat.

Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel

Als Anwender unseres Programms Amicron-Faktura finden Sie hier einige Tipps, was beim Jahreswechsel zu beachten ist.

Über die folgenden Links können Sie die entsprechenden FAQ-Beiträge aufrufen:

Wie wird für 2022 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Wie wird ein neues Wirtschaftsjahr angelegt?

Wie kann eine Inventur durchgeführt werden? Wie lässt sich eine Inventurliste drucken?

Denken Sie beim Jahreswechsel bitte daran, Ihre Datenbank zu archivieren und zu überprüfen.

Wir empfehlen Ihnen, nach Erfassung aller Aufträge und Verbuchen der Zahlungseingänge aus 2021 die Datenbank zu archivieren, um z.B. später die für den Jahresabschluss notwendige Offene Posten-Liste auswerten zu können.

Zum Archivieren kann einfach die integrierte Datensicherung genutzt werden. Die erstellte Backupdatei (*.FBK) sollte dann sicher abgelegt werden und kann bei Bedarf in einen NEUEN Mandanten zurückgesichert werden.

Bei der Gelegenheit sollten Sie auch prüfen, ob Ihre Datenbank fehlerfrei ist. Eine Anleitung finden Sie in diesem Beitrag.

Wenn Sie bei Amicron-Faktura die integrierte Fibu einsetzen und damit die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, benötigen Sie ab der UStVA für Januar 2022 ein Update auf das aktuelle Release. Dieses Update wird für Amicron-Faktura 13 Anwender voraussichtlich ab Mitte Januar verfügbar sein und kann dann über den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ heruntergeladen werden. Für die Vorgänger-Version Amicron-Faktura 12 führen wir keine Aktualisierungen mehr durch. Falls Sie noch diese alte Version einsetzen, ist für die UStVA 2022 ein Update auf die aktuelle Version 13 notwendig.

Wie wird für 2022 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Dieser Beitrag geht auf zwei Fragen ein, die zum Jahreswechsel immer wieder gestellt werden:

1. Wie kann man einen neuen Nummernkreis für die Aufträge ab 2022 einstellen?
2. Kann die Rechnungsnummer am Jahresanfang wieder auf den alten Startwert zurückgesetzt werden?

Es ist nicht möglich, einen Nummernkreis zu verwenden, der bereits in vorigen Jahren genutzt  wurde. Auftragsnummern müssen eindeutig sein und dürfen nicht doppelt vergeben werden. Die doppelte Vergabe wird automatisch abgefangen indem immer die nächste freie Auftragsnummer ermittelt wird.

Wählen Sie deshalb für das neue Jahr einen neuen höheren Nummernkreis!

Überlegen Sie zuerst, wie viele Aufträge Sie voraussichtlich im neuen Jahr maximal schreiben werden. Unterscheiden Sie dabei auch die einzelnen Auftragsarten, also Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung und Gutschrift. Sie können die Suchfunktion von AMICRON-FAKTURA verwenden, um z.B. die Anzahl der Rechnungen eines Jahres zu ermitteln.

Tipp:

Wählen Sie für das neue Jahr einen höheren Nummernkreis als in den vorigen Jahren, damit die Aufträge des neuen Jahres nach denen aus den erledigten Jahren aufgelistet werden.

Beispiel für einen Nummernkreis, falls Sie pro Auftragsart nicht mehr als 2000 Aufträge in einem Jahr erwarten:

voriges Jahr 2021:

Angebot: 210000
Auftragsbestätigung: 212000
Lieferschein: 214000
Rechnung: 216000
Barrechnung: 216000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 215000

2022:

Angebot: 220000
Auftragsbestätigung: 222000
Lieferschein: 224000
Rechnung: 226000
Barrechnung: 226000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 225000

Um den neuen Nummernkreis einzustellen, rufen Sie über das Menü „Einstellungen“ die Programmoptionen auf und geben auf der Seite „Aufträge > Nummernkreise“ die neuen Nummern ein.

Wenn Sie anschließend neue Aufträge erstellen, wird die neue Auftragsnummer gemäß der angepassten Nummernkreise ermittelt.

Die EU-Umsatzsteuerreform und das One-Stop-Shop-Verfahren für Fernverkäufe ab dem 1.7.2021

Sofern Sie Privatkunden im EU-Ausland beliefern und die ab dem 1.7.2021 geltende Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten haben, ist der Verkauf im Empfangsland steuerbar, d.h. die Lieferung unterliegt dem dort geltenden Steuersatz.

Wenn die Lieferschwelle nicht überschritten wurde, ist die Lieferung / Leistung in Deutschland steuerbar und unterliegt somit wie gehabt der deutschen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %).

Mit der neuen Lieferschwelle ändert sich auch das Verfahren zur Abgabe der Umsatzsteuer. Durch das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) können Sie ab dem 01.07.2021 bei Überschreitung der Lieferschwelle die Umsätze an Privatpersonen über eine zentrale Umsatzsteuererklärung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer abführen.

Durch die Einführung von OSS ist es nicht mehr notwendig, sich lokal in einem anderen EU-Land steuerlich anzumelden und eine Steueranmeldung in den einzelnen EU-Staaten durchzuführen.

Der folgende Beitrag beschreibt, wie Sie das One-Stop-Shop-Verfahren in Amicron-Faktura einrichten und nutzen.

Die dokumentierten neuen Funktionen sind erst ab dem Release von Ende Juni enthalten, das voraussichtlich ab dem 24.6.2021 verfügbar sein wird.

Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren

Die Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren kann seit dem 01.04.2021 mit Wirkung zum 01.07.2021 elektronisch über das BZStOnline‑Portal (BOP) beantragt werden.

Haben Sie die Lieferschwelle überschritten?

Bei Amicron-Faktura finden Sie auf der Heute-Seite unter Finanzen eine Summierung von Nettoumsätzen mit Privatkunden aus der EU (Jahreswert), so dass Sie einfach erkennen können, ob die Lieferschwelle erreicht wurde. Mit Klick auf den Umsatzwert lassen sich zur Kontrolle die entsprechenden Aufträge auflisten.

One-Stop-Shop aktivieren

Wenn Sie die Lieferschwelle überschritten haben und One-Stop-Shop (OSS) nutzen möchten, müssen Sie dies in Amicron-Faktura zunächst aktivieren. Erst dann werden die dafür notwendigen Optionen im Programm angezeigt.

Rufen Sie dazu in den Programmoptionen die Seite “Steuersätze” auf. Dort finden Sie ab dem Juni-Release von 2021 folgende neue Option:


Aktivieren Sie die Option One-Stop-Shop (OSS) anwenden / EU-Geringfügigkeitsschwelle für Fernverkäufe überschritten

Tragen Sie dann das Datum ein, ab dem Sie OSS verwenden:  gültig ab 01.07.2021

Ab diesem Datum wird in Aufträgen die Umsatzsteuer des Ziellandes verwendet und ausgewiesen, welche dann über One-Stop-Stop gemeldet werden kann.

Falls Sie die Lieferschwelle aktuell noch unterschreiten und erst später mit OSS beginnen, können Sie statt dem 1.7.2021 ein späteres Datum eintragen.

Sollte in zukünftigen Jahren die Lieferschwelle wieder unterschritten werden, lässt sich auch ein Enddatum eintragen. Wenn die Lieferschwelle dann irgendwann erneut überschritten werden sollte, können Sie über den „+“ Schalter weitere Zeiträume für OSS hinzufügen.

Steuersätze anlegen

Um Aufträge über One-Stop-Shop (OSS) abwickeln zu können, müssen die von Ihnen belieferten EU-Länder bei den Steuersätzen eingetragen werden.

Rufen Sie dazu in den Programmoptionen die Seite “Steuersätze” auf.

Wählen Sie in der Tabelle den Steuersatz “1” (voller Steuersatz) an und drücken dann den Schalter “Steueranpassungen & Lieferschwellen”.

Legen Sie dort über “Neu” einen neuen Datensatz an. Beim Land ist das Länderkürzel einzutragen, das Sie auch bei der Adresse als Land verwenden (es muss bei “System > Einstellungen 2/2” als EU-Land eingetragen sein).  Bei Steuer% tragen Sie den Steuersatz für dieses Land ein, der dort für den “vollen Steuersatz” gilt. Gültig ab und Gültig bis muss nicht ausgefüllt werden, ein Eintrag ist für OSS nicht notwendig.

Speichern Sie die Eingaben über den OK-Schalter. Der Eintrag sollte jetzt in der Liste der Steueranpassungen aufgeführt sein. Schließen Sie das Fenster über OK.

Wählen Sie jetzt in der Tabelle den Steuersatz “2” (ermäßigter Satz) an und drücken dann den  Schalter “Steueranpassungen & Lieferschwellen”. Tragen Sie dort für die belieferten EU-Länder den ermäßigten Steuersatz ein.

Sofern für Sie weitere ermäßigte Steuersätze der jeweiligen EU-Länder relevant sind, hinterlegen Sie diese bitte ebenfalls nach dem gleichen Schema bei den Steuersätzen 3, 4 & ggfs. 5.

Sobald der EU-Steuersatz eingetragen ist, wird er bei allen Aufträgen, die an Privatkunden aus dem jeweiligen Land ausgestellt werden, mit der entsprechenden Steuer gerechnet und auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte „St.“ (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.

Fibu-Konten

Wenn Sie die Schnittstelle zur Fibu oder DATEV aktiviert haben, müssen Sie bei jedem angelegten EU-Steuersatz auch die Fibu-Konten hinterlegen. Falls für das Land keine Konten eingetragen sind, wird auf die Konten des übergeordneten Steuersatzes zurückgegriffen (Inland), was dann in der Buchhaltung bei der Umsatzsteuer zu Problemen führt. Sie können für jedes Land ein eigenes Konto verwenden oder ein gemeinsames Konto für alle EU-Länder. Für volle und reduzierte Sätze sollten auf jeden Fall getrennte Konten verwendet werden.

Die Auswertung für die OSS-Meldung basiert auf den gespeicherten Auftragsdaten. Wenn Sie die Quartalsmeldung für OSS vom Steuerberater durchführen lassen und ihm dazu die Fibu-Buchungen übergeben, sprechen Sie mit ihm bitte rechtzeitig die Konten ab und tragen diese bei den Steuersätzen ein.

Artikel: abweichende Steuersatzzuordnung für bestimmte EU-Länder

Bei den Artikelstammdaten kann bei Bedarf eine abweichende Steuersatzzuordnung pro Land eingetragen werden. Dieses Feature ist neu ab dem Release vom 1.6.2021.

In Dänemark gilt z.B. bei Büchern der volle Steuersatz. Wenn Sie über OSS ein Buch nach Dänemark verkaufen, darf also nicht der beim Artikel eingestellte reduzierte Satz verwendet werden. Deshalb müssen Sie beim Artikel auf der Kartei “Steuersätze” einen Eintrag “voller Steuersatz DK (25%)” ergänzen.


Aufträge: Netto oder Brutto?

Ein Auftrag kann mit der Steuereinstellung “inkl.” oder “zzgl.” erstellt werden. Bei abweichenden EU-Steuersätzen ist dies ausschlaggebend dafür, ob der Netto- oder Bruttopreis des Artikels verwendet wird.

Steuer inkl.: der Bruttopreis wird aus den Artikelstammdaten übernommen und der Nettopreis auf Basis des gültigen EU-Steuersatzes neu berechnet.

Steuer zzgl.: der Nettopreis wird übernommen und der Bruttopreis neu berechnet

Auftrag: Ist es ein OSS?

Sobald Sie einen Auslandsauftrag mit einem Zielland innerhalb der EU anlegen, wird bei im Auftrag rechts neben dem Feld “Steuer” die Option “OSS Auftrag” aktiviert.

Voraussetzung:

  • Beim Land ist ein EU-Land eingetragen
  • Die UStID ist leer (es ist also ein Privatkunde und keine Geschäftskunde)
  • Sie haben in den Programmoptionen One-Stop-Shop (OSS) anwenden aktiviert (siehe oben)
  • Das Datum des Auftrags ist >= 1.7.2021 (bzw. dem von Ihnen eingestellten Startzeitpunkt)

Beim Auftrag wird dann automatisch die für das Zielland gültige Steuer verwendet und auf der Rechnung ausgewiesen.

Ein Auftrag kann von OSS ausgeschlossen werden, indem bei „Steuer“ die Option “OSS Auftrag” entfernt wird.

Importierte Aufträge aus dem Shop

Die Konfiguration für das OSS-Verfahren muss grundsätzlich auch in Ihrem Shopsystem vorgenommen werden.

Konkrete Informationen stellt Ihnen der jeweilige Anbieter des Shopsystems zur Verfügung.

Shopware 5: https://docs.shopware.com/de/shopware-5-de/einstellungen/shopeinstellungen-allgemein#steuer

Gambio: https://www.gambio.de/blog/eu-umsatzsteuerreform-wie-gambio-euch-jetzt-hilft/

OSS-Aufträge werden beim Shop-Import ebenfalls automatisch erkannt.

Voraussetzung:

  • Sie haben die entsprechende Konfiguration in Ihrem Shopsystems vorgenommen.
  • Die Steuersätze in Amicron-Faktura wurden angepasst und die von Ihnen belieferten EU-Länder hinterlegt.

OSS-Meldung durchführen

Alle Aufträge, die als “OSS Auftrag” gekennzeichnet sind (siehe oben), werden in die Meldung aufgenommen. Die Daten basieren auf den gespeicherten Aufträgen und nicht auf den generierten Fibu-Buchungen. Die Meldung ist somit auch für Anwender ohne aktivem Fibu-Modul möglich.

Wenn Ihr Steuerberater die Meldung durchführen soll, übergeben Sie die Buchungen über die integrierte DATEV-Schnittstelle. Dort werden mit dem Update die notwendigen neuen Felder EU-Land und UStID (Bestimmung)“ und „EU-Steuersatz (Bestimmung)“ übergeben.

Das Durchführen der OSS-Meldung wird zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht unterstützt. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir diese Funktion bis September 2021 fertiggestellt haben.

Ihre Anforderungen?

Haben Sie Fragen oder weitere Wünsche zum Thema One-Stop-Shop? Schreiben Sie bitte direkt in das Kommentarfeld dieses Beitrags oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Corona-Überbrückungshilfe III mit Amicron Software

Es gibt in Deutschland bis Ende Juni 2021 die Corona-Überbrückungshilfe III mit speziellen Digitalisierungszuschüssen von bis zu 100 % (max. 20.000 €), die sehr wahrscheinlich noch bis Ende September 2021 verlängert wird. Inhaltliche konkrete Details zur Verlängerung stehen noch aus und sind noch nicht veröffentlicht!

Lizenzen für Amicron Faktura und Amicron Mailoffice, leistungsfähige Hardware (spezielle Server für Amicron Software), Schnittstelle zwischen Amicron Faktura und Shopsystem Shopware, Aufbau/Erweiterung eines Shopware-Online-Shops, SEO-Maßnahmen, Fotoshootings etc. können in entsprechenden Fällen mit bis zu 100 % (max. 20.000 €) gefördert werden.

Jede/r betroffene Unternehmer*in darf sich diesbezüglich gerne an unseren Partner satware AG aus Worms wenden, um mehr Infos zu erhalten. Für Betroffene ist jetzt Schnelligkeit gefragt, um noch das eine oder andere Projekt realisiert zu bekommen.

Hier gibt es weitere Details:

https://satware.com/blog/corona-ueberbrueckungshilfe-iii-bis-ende-juni-2021-digitalisierungszuschuss-von-bis-zu-100-maximal-20.000-erhalten-255

Ihr Ansprechpartner bei der satware AG:

Dietmar E. Schönig

Telefon: 06241 98728-19

E-Mail: schoenig@satware.com