Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Amicron-Faktura 13 fügt ab dem Release vom 18.6.2020 automatisch die notwendigen Steuersatzanpassungen für die Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 durch.

Sie können diese Anpassung wie folgt kontrollieren:

1. Rufen Sie den Menüpunkt Einstellungen > Programmoptionen auf und wählen dort auf der Seite Steuersätze in der Liste den Steuersatz „1“ an (19%).

Der Steuersatz 1 bleibt bei der Steueranpassung für das 2. Halbjahr 2020 in der folgenden Liste unverändert, d.h. dort steht dann weiterhin 19% und gültig ab dem 01.01.2007. Auch der ermäßigte Satz bleibt auf den alten Werten. Diese Einträge bitte nicht ändern!

Die befristete Steuersenkung wird nicht im Hauptsteuersatz eingetragen sondern bei den angepassten Einstellungen des jeweiligen Steuersatzes hinterlegt. Dies wurde bislang hauptsächlich für Lieferschwellen genutzt.

2. Wählen Sie also Steuersatz „1“ an und klicken dann auf den Schalter Steueranpassungen & Lieferschwellen:

3. Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem bei Steuersatz 1 folgender Eintrag für das Land „DE“ vorhanden ist:

Die hier hinterlegte reduzierte Steuer in Höhe von 16% gilt bei Steuersatz 1 für den bei Gültig ab und Gültig bis eingetragenen Zeitraum für alle Kunden und Lieferanten aus Deutschland. Außerhalb des Zeitraums wird automatisch der Hauptsteuersatz verwendet, so dass ab dem 1.1.2021 automatisch wieder mit 19% gerechnet wird.

4. Schließen Sie die Fenster über den OK-Schalter um wieder in die Steuersatz-Liste zurückzukehren.

5. Dort wählen Sie den Steuersatz „2“ an (ermäßigter Satz mit 7%).

6. Klicken Sie dann wieder auf Steueranpassungen & Lieferschwellen.

7. Für Steuersatz 2 ist folgender Eintrag vorhanden:

Hiermit wird der Steuersatz 2 auf 5% reduziert.

8. Schließen Sie das Fenster über den OK-Schalter.

Bitte achten Sie darauf, dass bei den Kunden- und Lieferantenadressen aus Deutschland das eingetragene Länderkürzel „DE“ lauten muss oder leer sein muss, damit der angepasste Steuersatz ermittelt werden kann. Wenn Sie bislang „D“ bei Ihren Adressen eingetragen haben, sollten Sie das Land dort leeren oder auf DE ändern.

Was ist beim Schreiben von Aufträgen zu beachten?

Aufträge können wie gewohnt erfasst werden. Sie verwenden also wie üblich bei den Auftragspositionen in der Spalte „St.“ die Steuersätze „1“ und „2“.

Wenn Sie Aufträge an Kunden in Deutschland schreiben wird automatisch mit 16% bzw. 5% gerechnet, sofern das Auftrags- bzw. Lieferdatum zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2020 liegt. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte „St.“ (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.

Ab dem 1.1.2021 wird dann wieder automatisch mit 19% bzw. 7% MwSt. gerechnet, es sind hierfür keine erneuten Einstellungen vorzunehmen.

Die geänderten Steuersätze werden entsprechend auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig, dort werden automatisch die reduzierten Sätze ausgewiesen. Falls Sie die mitgelieferten Auftragsformulare angepasst haben und „19%“ oder „7%“ dort „fest verdrahtet“ eingetragen haben, müssen Sie dies natürlich korrigieren.

Was ist bei den Artikelpreisen zu beachten?

Artikelpreise müssen für die befristete Steuersenkung nicht unbedingt neu kalkuliert werden. Wenn beim Artikel im 2. Halbjahr 2020 noch der Steuersatz von 19% mit dem alten Preis eingetragen ist, wird bei Aufträgen mit “zzgl. MwSt.” (Gewerbekunden) automatisch der Nettopreis des Artikels in den Auftrag übernommen und dann 16% aufgeschlagen. Bei Aufträgen mit “inkl. MwSt.” (Endkunden) wird der alte Bruttopreis übernommen und 16% MwSt. ausgewiesen. Ab dem 1.1.2021 wird dann automatisch wieder mit 19% MwSt. gerechnet, auch hier ist also keine Neukalkulation notwendig.

Wenn Sie die Artikelpreise neu kalkulieren möchten, verwenden Sie bitte in der Artikelverwaltung den Menüpunkt „Extras > Preiskalkulation“. Dort finden Sie auf der Kartei Netto/Brutto-VK-Anpassung bei MwSt.-Änderung durchführen folgende Optionen, um den Netto- oder Bruttopreis für alle oder gefilterte Artikel neu berechnen zu lassen. Die Dokumentation können Sie im Programm über die F1-Taste aufrufen oder hier über diesen Link.

Die Neuberechnung der Artikelpreise sollte erst ab dem 1.7.2020 durchgeführt werden, da die Berechnung stets den zum Tagesdatum gültigen MwSt.-Satz verwendet. Wenn Sie die Neuberechnung vor dem 1.7.2020 aufrufen, wird wie im obigen Bild sichtbar mit 19% gerechnet, ab dem 1.7.2020 wird in obiger Maske für Steuersatz 1 dann 16% ausgewiesen.

Wenn Sie die Preise zum 1.7.2020 neu berechnen, müssen Sie nach dem Ende der Steuersenkung zum 1.1.2021 erneut eine Netto/-Brutto-Kalkulation vornehmen.

Was ist bei der integrierten Fibu und der DATEV-Schnittstelle zu berücksichtigen?

Damit die reduzierte Steuer beim Buchen zur Verfügung steht, wird von Amicron-Faktura 13 bei den Steuersätzen automatisch ein neuer Steuersatz „3“ für 16% und Steuersatz „4“ für 5% eingefügt. Diese Steuersätze sollten ausschließlich im Fibu-Modul bei manuell eingegeben Buchungen genutzt werden, aber nicht im Auftrag eingegeben werden. Dort ist weiterhin Steuersatz 1 und 2 zu verwenden.

Die Fibukonten für die automatisch erstellten Buchungen sind beim Steuersatz 1 und 2 im Fenster Steueranpassungen & Lieferschwellen hinterlegt und können dort über den Ändern-Schalter geprüft und angepasst werden. Wie Sie die neuen Konten in den Kontenplan einfügen, haben wir in diesem Beitrag beschrieben.

Für die Umsatzsteuervoranmeldung ab Juli wird es zwar kein neues UStVA-Formular geben und auch kein Update für die Elster-Schnittstelle notwendig sein, Sie benötigen trotzdem für die Übertragung der UStVA für Zeiträume ab Juli 2020 eine Aktualisierung auf das aktuelle Release.

 

Bitte beachten: Obige Funktionen setzen Amicron-Faktura 13 und mindestens das Release vom 18.6.2020 voraus (siehe Titelleiste des Programms). Anwender der aktuellen Version erhalten das Release kostenlos, bitte rufen Sie vor dem 1.7.2020 rechtzeitig den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf!

Falls Sie noch Amicron-Faktura 12 oder älter einsetzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein Update-Angebot senden können.

14 Kommentare
  1. Hans-Christian Rudolph
    Hans-Christian Rudolph sagte:

    Ich habe viele Kundenadressen ohne Länderkürzel. Dann funktioniert dieser Weg mutmaßlich leider nicht, denn ich kann keine Lieferschwelle für Land=“leer“ hinterlegen.

    Aber über die normalen Einstellungen, Steuer alt, Steuer neu, sollte es doch eigentlich auch funktionieren, oder?

  2. dress GmbH
    dress GmbH sagte:

    Hallo,
    wir haben Amicron-Faktura 12.0.
    leider gibt es bei der Version bei Steuersatz 1 nicht die Option „Steueranpassungen&…“.
    wie wird dies hier gehandhabt?
    freunliche Grüße
    Susann Eichler

    • Andreas
      Andreas sagte:

      Nachdem Sie über „Hilfe > Programm aktualisieren“ das Webupdate auf das Release vom 29.6.2020 (oder neuer) gemacht haben, liegt die aktualisierte Kontenplan-Datei im Programmordner.

  3. Jürgen
    Jürgen sagte:

    auf meinen rechnungen wird die mehrwertsteuer (inkl.) über der Summe jetzt nicht mehr ausgedruckt
    was ist zu tun??

    • Andreas
      Andreas sagte:

      Sie haben vermutlich in den Auftragspositionen einen anderen Steuersatz als 1 oder 2 eingetragen?! Dann ist eine Formularanpassung notwendig, bitte wenden Sie sich an unseren Support.

  4. Susanne
    Susanne sagte:

    Hallo!
    In der USt.-VA ab Juli 2020 werden für die 16 %-Umsätze beim Nettoerlös und bei der 16 %-Umsatzsteuer die falschen Felder angesprochen. Es müssen die Felder 35 und 36 ausgefüllt werden.
    Wann wird dies berichtigt?

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