Neues Amicron-Faktura 13 Release für die MwSt.-Senkung 2020 verfügbar

Für Amicron-Faktura 13 ist jetzt ein neues Release (Stand 18.6.2020) verfügbar, mit dem automatisch die passenden Steuersatzänderungen für die Mehrwertsteuersenkung 2020 durchgeführt werden.

Das Release steht allen Kunden der aktuellen Programmversion kostenlos zur Verfügung. Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Beim ersten Programmstart werden die Steuersätze automatisch angepasst, so dass ab dem 1.7.2020 mit 16% bzw. 5% MwSt. gerechnet wird und ab dem 1.1.2021 wieder mit den alten Sätzen in Höhe von 19% bzw. 7%.

Sie können Aufträge und Bestellungen weiterhin wie gewohnt erfassen und wie üblich bei den Auftragspositionen in der Spalte „St.“ die Steuersätze „1“ und „2“ verwenden.

Die Preise im Artikelstamm können über die Preiskalkulation automatisch neu berechnet werden.

Im folgenden Beitrag finden Sie die Details zur Steuersatzanpassung, Hinweise zur Auftragsbearbeitung und Artikelpreisberechnung:

Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Die weiteren Verbesserungen in diesem Release:

Aufträge

Neu: Wenn das Feld Liefertermin (=Leistungsdatum) gefüllt ist, wird dieses Datum anstelle des Auftragsdatums zur Ermittlung der passenden Mehrwertsteuer verwendet. Um also z.B. am 1.7.2020 noch eine Rechnung mit 19% MwSt. zu schreiben, weil die Leistung im Juni erfolgte, tragen Sie im Liefertermin das Datum von Juni ein.

Bestellungen

Neu: Wenn das Feld Liefertermin (=Leistungsdatum) gefüllt ist, wird das Datum anstelle des Bestelldatums zur Ermittlung der passenden Mehrwertsteuer verwendet. Wenn im Feld „Rg.Datum Lieferant“ ein Datum enthalten ist, hat dies die höchste Priorität.

Auftragsdruck

Korrektur: Beim Archivdruck wurden die PDF-Dateien nicht im PDF/A-Format erstellt.

Provisionsabrechnung

Korrektur: Bei Auftragspositionen mit Rabatt wurde die Provision nicht korrekt berechnet, wenn zusätzlich ein Endrabatt vorhanden war.

Artikel

Korrektur: Im Stücklistenmodul werden bei der Berechnung des Wertes für „produzierbar“ keine Unterartikel mit „Bestand führen=Nein“ mehr einbezogen (z.B. Lohn).

Neu: Bilder im TIFF-Format werden unterstützt.

Kunden

Korrektur: Bei der Prüffunktion für die USt.ID.-Nummer konnte der Aufruf des Webservice unter Umständen mit einer Abbruchmeldung fehlschlagen.

Zugferd-Schnittstelle

Neu: In den Programmoptionen kann unter „Schnittstelle > Zugferd“ das Auftragsfeld gewählt werden, das als Leitweg-ID und Bestellnummer exportiert werden soll.

Korrektur: Ausgeblendete Stücklistenunterartikel werden nicht mehr mit exportiert

Korrektur:  Beim Comfort-Format wurde im erzeugten PDF die XML-Anlage mit dem ConformanceLevel „Basic“ als Header eingebunden.

eBay-Schnittstelle

Neu: Im Drucklayout der Aufträge sind nun alle Variablen des Verkaufs verfügbar (EBayverkauf_*). Das Bestelldatum kann z.B. über EBayVerkauf_Kaufdatum eingefügt werden.

Neu: Bei einem Variantenartikel wird der Titel der Variante übernommen. Zur Variante wird ein passender Artikel gesucht, die Artikelzuordnung direkt in den eBay-Verkäufen gespeichert und in den Auftrag übernommen.

Neu: Die eBay-Bestellnummer (ExtendedOrderID) wird in den Auftrag in das Feld ShopBestellnummer übernommen, so dass z.B. auch ein Export über die DATEV-Schnittstelle möglich wird.

Kontoauszug abgleichen

Korrektur: Beim mt940-Import wird ein Zeilenumbruch nun als Leerzeichen interpretiert

Korrektur: Mögliche Fehlermeldungen „Ungültige Zeigeroperation“ und „unknown ISC error 0“ wurden behoben.

 

 

2 Kommentare
  1. Reinald
    Reinald sagte:

    Zum diesem Absatz eine Frage für IST-Versteuerer – werden hier analog die Zahlungstermine bei der Mwst. berücksichtigt?
    Danke.

    „Aufträge

    Neu: Wenn das Feld Liefertermin (=Leistungsdatum) gefüllt ist, wird dieses Datum anstelle des Auftragsdatums zur Ermittlung der passenden Mehrwertsteuer verwendet. Um also z.B. am 1.7.2020 noch eine Rechnung mit 19% MwSt. zu schreiben, weil die Leistung im Juni erfolgte, tragen Sie im Liefertermin das Datum von Juni ein.“

    • Andreas
      Andreas sagte:

      Nein, die im Auftrag verwendete Steuer wird ausschließlich auf Basis des Auftragsdatums bzw. Liefertermins ermittelt.

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