Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Amicron-Faktura 13 fügt ab dem Release vom 18.6.2020 automatisch die notwendigen Steuersatzanpassungen für die Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 durch.

Sie können diese Anpassung wie folgt kontrollieren:

1. Rufen Sie den Menüpunkt Einstellungen > Programmoptionen auf und wählen dort auf der Seite Steuersätze in der Liste den Steuersatz „1“ an (19%).

Der Steuersatz 1 bleibt bei der Steueranpassung für das 2. Halbjahr 2020 in der folgenden Liste unverändert, d.h. dort steht dann weiterhin 19% und gültig ab dem 01.01.2007. Auch der ermäßigte Satz bleibt auf den alten Werten. Diese Einträge bitte nicht ändern!

Die befristete Steuersenkung wird nicht im Hauptsteuersatz eingetragen sondern bei den angepassten Einstellungen des jeweiligen Steuersatzes hinterlegt. Dies wurde bislang hauptsächlich für Lieferschwellen genutzt.

2. Wählen Sie also Steuersatz „1“ an und klicken dann auf den Schalter Steueranpassungen & Lieferschwellen:

3. Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem bei Steuersatz 1 folgender Eintrag für das Land „DE“ vorhanden ist:

Die hier hinterlegte reduzierte Steuer in Höhe von 16% gilt bei Steuersatz 1 für den bei Gültig ab und Gültig bis eingetragenen Zeitraum für alle Kunden und Lieferanten aus Deutschland. Außerhalb des Zeitraums wird automatisch der Hauptsteuersatz verwendet, so dass ab dem 1.1.2021 automatisch wieder mit 19% gerechnet wird.

4. Schließen Sie die Fenster über den OK-Schalter um wieder in die Steuersatz-Liste zurückzukehren.

5. Dort wählen Sie den Steuersatz „2“ an (ermäßigter Satz mit 7%).

6. Klicken Sie dann wieder auf Steueranpassungen & Lieferschwellen.

7. Für Steuersatz 2 ist folgender Eintrag vorhanden:

Hiermit wird der Steuersatz 2 auf 5% reduziert.

8. Schließen Sie das Fenster über den OK-Schalter.

Bitte achten Sie darauf, dass bei den Kunden- und Lieferantenadressen aus Deutschland das eingetragene Länderkürzel „DE“ lauten muss oder leer sein muss, damit der angepasste Steuersatz ermittelt werden kann. Wenn Sie bislang „D“ bei Ihren Adressen eingetragen haben, sollten Sie das Land dort leeren oder auf DE ändern.

Was ist beim Schreiben von Aufträgen zu beachten?

Aufträge können wie gewohnt erfasst werden. Sie verwenden also wie üblich bei den Auftragspositionen in der Spalte „St.“ die Steuersätze „1“ und „2“.

Wenn Sie Aufträge an Kunden in Deutschland schreiben wird automatisch mit 16% bzw. 5% gerechnet, sofern das Auftrags- bzw. Lieferdatum zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2020 liegt. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte „St.“ (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.

Ab dem 1.1.2021 wird dann wieder automatisch mit 19% bzw. 7% MwSt. gerechnet, es sind hierfür keine erneuten Einstellungen vorzunehmen.

Die geänderten Steuersätze werden entsprechend auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig, dort werden automatisch die reduzierten Sätze ausgewiesen. Falls Sie die mitgelieferten Auftragsformulare angepasst haben und „19%“ oder „7%“ dort „fest verdrahtet“ eingetragen haben, müssen Sie dies natürlich korrigieren.

Was ist bei den Artikelpreisen zu beachten?

Artikelpreise müssen für die befristete Steuersenkung nicht unbedingt neu kalkuliert werden. Wenn beim Artikel im 2. Halbjahr 2020 noch der Steuersatz von 19% mit dem alten Preis eingetragen ist, wird bei Aufträgen mit “zzgl. MwSt.” (Gewerbekunden) automatisch der Nettopreis des Artikels in den Auftrag übernommen und dann 16% aufgeschlagen. Bei Aufträgen mit “inkl. MwSt.” (Endkunden) wird der alte Bruttopreis übernommen und 16% MwSt. ausgewiesen. Ab dem 1.1.2021 wird dann automatisch wieder mit 19% MwSt. gerechnet, auch hier ist also keine Neukalkulation notwendig.

Wenn Sie die Artikelpreise neu kalkulieren möchten, verwenden Sie bitte in der Artikelverwaltung den Menüpunkt „Extras > Preiskalkulation“. Dort finden Sie auf der Kartei Netto/Brutto-VK-Anpassung bei MwSt.-Änderung durchführen folgende Optionen, um den Netto- oder Bruttopreis für alle oder gefilterte Artikel neu berechnen zu lassen. Die Dokumentation können Sie im Programm über die F1-Taste aufrufen oder hier über diesen Link.

Die Neuberechnung der Artikelpreise sollte erst ab dem 1.7.2020 durchgeführt werden, da die Berechnung stets den zum Tagesdatum gültigen MwSt.-Satz verwendet. Wenn Sie die Neuberechnung vor dem 1.7.2020 aufrufen, wird wie im obigen Bild sichtbar mit 19% gerechnet, ab dem 1.7.2020 wird in obiger Maske für Steuersatz 1 dann 16% ausgewiesen.

Wenn Sie die Preise zum 1.7.2020 neu berechnen, müssen Sie nach dem Ende der Steuersenkung zum 1.1.2021 erneut eine Netto/-Brutto-Kalkulation vornehmen.

Was ist bei der integrierten Fibu und der DATEV-Schnittstelle zu berücksichtigen?

Damit die reduzierte Steuer beim Buchen zur Verfügung steht, wird von Amicron-Faktura 13 bei den Steuersätzen automatisch ein neuer Steuersatz „3“ für 16% und Steuersatz „4“ für 5% eingefügt. Diese Steuersätze sollten ausschließlich im Fibu-Modul bei manuell eingegeben Buchungen genutzt werden, aber nicht im Auftrag eingegeben werden. Dort ist weiterhin Steuersatz 1 und 2 zu verwenden.

Die Fibukonten für die automatisch erstellten Buchungen sind beim Steuersatz 1 und 2 im Fenster Steueranpassungen & Lieferschwellen hinterlegt und können dort über den Ändern-Schalter geprüft und angepasst werden. Wie Sie die neuen Konten in den Kontenplan einfügen, haben wir in diesem Beitrag beschrieben.

Für die Umsatzsteuervoranmeldung ab Juli wird es zwar kein neues UStVA-Formular geben und auch kein Update für die Elster-Schnittstelle notwendig sein, Sie benötigen trotzdem für die Übertragung der UStVA für Zeiträume ab Juli 2020 eine Aktualisierung auf das aktuelle Release.

 

Bitte beachten: Obige Funktionen setzen Amicron-Faktura 13 und mindestens das Release vom 18.6.2020 voraus (siehe Titelleiste des Programms). Anwender der aktuellen Version erhalten das Release kostenlos, bitte rufen Sie vor dem 1.7.2020 rechtzeitig den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf!

Falls Sie noch Amicron-Faktura 12 oder älter einsetzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein Update-Angebot senden können.

Mehrwertsteuersenkung 2020 mit Amicron-Faktura

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde am 3.6.2020 kurzfristig beschlossen, die Mehrwertsteuer in Deutschland vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 auf 16% (voller Satz) bzw. 5% (reduzierter Satz) zu senken. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir alles Notwendige vor, sodass Sie mit Amicron-Faktura eine einfache und schnelle Umstellung durchführen können. Hierzu gehört sowohl eine entsprechende Anleitung als auch ein neues Release mit notwendigen Anpassungen.

Die Programmaktualisierung stellen wir spätestens Ende Juni für alle Kunden der aktuellen Version kostenlos bereit. Sie können das angepasste Release dann über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ herunterladen.

Bitte abonnieren Sie unseren Newsletter, wenn Sie zu diesem Thema automatisch informiert werden möchten.

Für veraltete Versionen (Amicron-Faktura 12 und älter) werden wir kein neues Release anbieten. Wenn Sie noch eine dieser alten Versionen einsetzen, empfehlen wir Ihnen dringend ein Update auf den aktuellen Stand.

Als Vorbereitung hier bereits einige Informationen:

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze hat u.a. Auswirkung auf folgende Programmbereiche:

1. Artikelstamm: Preiskalkulation
2. Auftragsbearbeitung
3. Fibu und DATEV-Schnittstelle
4. Umsatzsteuervoranmeldung

Artikelpreise netto oder brutto anpassen

Für die Neuberechnung der Artikelpreise gibt es im Artikelstamm im Menü „Extras > Preiskalkulation“ bereits eine entsprechende Funktion (Kartei „Netto-Brutto-VK-Anpassung bei MwSt. Änderung“). Das ist noch ein Relikt der letzten MwSt.-Erhöhung von 2007.
Hier können Sie wählen, ob die Bruttopreise angepasst werden sollen und die Nettopreise unverändert bleiben oder umgekehrt. Im einfachsten Fall wählen Sie „alle Artikel“. Wenn es nicht einheitlich für alle Artikel erfolgen soll, können Sie die Artikel filtern und separat den Netto- oder Brutto-Preis anpassen. Optional gibt es auch die Möglichkeit die Preise zu runden.

Sie können es sich aber auch einfach und bequem machen und sich die Preiskalkulation ersparen. Denn wenn beim Artikel im 2. Halbjahr 2020 noch der Steuersatz von 19% mit dem alten Preis eingetragen ist, wird bei Aufträgen mit “zzgl. MwSt.” (Gewerbekunden) automatisch der Nettopreis des Artikels übernommen und dann 16% aufgeschlagen. Bei Aufträgen mit “inkl. MwSt.” (Endkunden) wird der alte Bruttopreis übernommen und 16% MwSt. ausgewiesen. Ab dem 1.1.2021 wird dann automatisch wieder mit 19% MwSt. gerechnet, auch hier ist also keine Neukalkulation notwendig.

Auftragsbearbeitung

Die Mehrwertsteuer kann in den Einstellungen zentral angepasst werden. Dabei wird auch ein entsprechender Gültigkeitszeitraum hinterlegt.
Wie Sie die Steuersätze zum 1.7.2020 und dem 1.1.2021 anpassen müssen, haben wir hier dokumentiert.

Bei Aufträgen, die im zweiten Halbjahr 2020 geschrieben werden, wird dann automatisch mit dem angepassten MwSt.-Satz. gerechnet. Eine Anpassung der Ausdrucke bzw. Drucklayouts ist nicht notwendig, da die von uns ausgelieferten Druckformulare auf den eingestellten MwSt.-Satz zurückgreifen. Wenn Sie jedoch eigenständig Formulare anpasst haben und „19%“ oder „7%“ fest eingetragen haben, müssen Sie diese natürlich korrigieren.

Wenn das Liefer- oder Leistungsdatum vom Auftragsdatum abweicht, wird dies entsprechend berücksichtigt.

Fibu und DATEV-Schnittstelle

Wenn Sie die Fibu- oder DATEV-Schnittstelle aktiviert haben, müssen Umsätze und Umsatzsteuer der reduzierten Sätze auf separate Fibukonten gebucht werden, damit eine saubere Trennung zu den Konten für 19% bzw. 7% erfolgt. Diese Fibukonten können bei Amicron-Faktura in den Steuersatzeinstellungen hinterlegt werden. Die Konten werden von der DATEV festgelegt. Hierzu ist eine Aktualisierung des Kontenplans notwendig.

Bei der DATEV-Schnittstelle sind für die Steueränderung Anpassungen notwendig, so dass Sie für den DATEV-Export stets die aktuelle Releaseversion verwenden sollten (mindestens das Release von Juli).

Umsatzsteuervoranmeldung mit der integrierten Fibu

Für die integrierte UStVA müssen die entsprechenden neuen Fibukonten angelegt werden und dem passenden Feld der UStVA zugeordnet werden. Hierfür haben wir den Kontenplan aktualisiert, den Sie in Ihre Datenbank importieren können, siehe dieser Beitrag. Um dann die UStVA via Elster-Schnittstelle an das Finanzamt übertragen zu können, ist für Zeiträume ab Juli 2020 die aktuelle Releaseversion notwendig, die ab Ende Juli bereitsteht.

Neues Amicron-Faktura 13 Update für die UStVA 2020 verfügbar (Release 8.1.2020)

Amicron-Faktura 13 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2020 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 8.1.2020).

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet. Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München, das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung stellt.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel

Als Anwender unseres Programms Amicron-Faktura finden Sie hier einige Tipps, was beim Jahreswechsel zu beachten ist.

Über die folgenden Links können Sie die entsprechenden FAQ-Beiträge aufrufen:

Wie wird für 2020 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Wie wird ein neues Wirtschaftsjahr angelegt?

Wie kann eine Inventur durchgeführt werden? Wie lässt sich eine Inventurliste drucken?

Weiterlesen

Wie wird für 2020 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Dieser Beitrag geht auf zwei wichtige Fragen ein, die zum Jahreswechsel immer wieder gestellt werden:

1. Wie kann man einen neuen Nummernkreis für die Aufträge ab 2020 einstellen?
2. Kann die Rechnungsnummer am Jahresanfang wieder auf den alten Startwert zurückgesetzt werden?

Weiterlesen

Wie können Rechnungen automatisch nach Amazon hochgeladen werden?

Wenn Sie Ware bei Amazon verkaufen, ist es notwendig die mit Amicron-Faktura erstellten Rechnungen nach Amazon zu übertragen.

Dies lässt sich über ein Zusatztool der Firma AfterSell automatisieren. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Voraussetzung:

  1. Die Amazon-Bestellungen werden über den Amazon-Connector der Firma AfterSell abgerufen und damit nach Amicron-Faktura übertragen.
  2. Sie verwenden bei Amicron-Faktura mindestens die Version 13 und haben dort in den Programmoptionen auf der Seite „Drucken > Archiv“ die folgende Option aktiviert: Als PDF-Datei archivieren (siehe Bild).

Der Amazon-Connector holt automatisch die Amazon-Bestellungen ab und trägt sie bei den importierten Aufträgen ein. Wenn die Rechnung geschrieben wurde, wird die Rechnung automatisch im PDF-Format zu Amazon übertragen.

Aftersell-Connector Amazon Rechnung Upload

Für die Amazon-Anbindung inkl. Rechnungsupload wenden Sie sich bitte an

AfterSell development e.K.
Martin Jeske
Halle 29a
31604 Raddestorf
Tel: +49 05765 9419056
Fax: +49 05765 942045
E-Mail: info@after-sell.de
Web: www.after-sell.de

Umstellung auf PSD2: Bankkontakt einrichten und neu synchronisieren

Mitte September schalten viele Banken ihre Systeme für die Umstellung auf PSD2 scharf. Dadurch ist es für den Abruf der Kontobuchungen ggfs. notwendig, Ihren Bankkontakt in Amicron-Faktura 13 einmal neu zu synchronisieren.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Rufen Sie den Menüpunkt “Einstellungen > Programmoptionen” auf und wählen in der Liste der Einstellungen den Punkt “Schnittstelle > Bank > HBCI”.
  2. Wählen Sie in der Liste Ihre gewünschte Bankverbindung. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, drücken Sie den “Neu”-Schalter und tragen die Bankdaten ein.
  3. Drücken Sie den Schalter “FinTS-Bankkontakte bearbeiten”.
  4. Es erscheint das Fenster “HBCI/FinTS-Administrator”. Wählen Sie in der Liste Ihre gewünschte Bankverbindung und dann “Bankzugang synchronisieren”. Nach Eingabe der PIN erscheint ggfs. ein weiterer Dialog, in dem Sie das TAN-Medium wählen müssen. Hierzu ist es notwendig, dass zuvor bereits das mobileTAN-Verfahren für dieses Bankkonto eingerichtet und aktiviert wurde. Prüfen Sie dies ggfs. im Weblogin Ihrer Bank bei den Sicherheitseinstellungen. Für das erstmalige Synchronisieren kann eine zusätzliche TAN-Eingabe erforderlich sein.  Wenn die Bankverbindung noch nicht vorhanden ist, drücken Sie den Schalter “Neuen Bankzugang einrichten” und wählen als Sicherheitsmedium das MobileTAN-Verfahren.
  5. Nach dem Synchronisieren der Bankverbindung erscheint ein Protokoll. Wenn hier keine Fehler aufgelistet werden, ist der Bankkontakt fertig eingerichtet und kann nun für den Abruf der Kontoumsätze verwendet werden.
  6. Schließen Sie das Fenster zum Einrichten des Bankkontaktes und kehren in die Programmoptionen von Amicron-Faktura zurück.
  7. Aktivieren Sie die Option “Folgenden FinTS-Bankkontakt verwenden” und wählen dann in der Liste den Bankkontakt aus, den Sie soeben bearbeitet haben.

Prüfen Sie nun im Kontoauszug-Modul, ob die Kontobuchungen abgerufen werden können.

Wenn der Kontoauszug auch an anderen Arbeitsstationen abgeholt werden soll, muss der Bankkontakt dort ebenfalls eingerichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Banken unterstützt werden, die einen Abruf der Kontoumsätze mittels FinTS per PIN-Eingabe und ohne doppelte Authentifizierung (also z.B. ohne zusätzliche TAN-Eingabe) ermöglichen.

Durch PSD2 ist es notwendig geworden, für den Abruf der Umsätze spätestens nach 90 Tagen eine TAN-Eingabe durchzuführen. Dies können Sie z.B. durch eine erneute Synchronisierung des Bankkontaktes erledigen. Anschließend lassen sich die Umsätze wieder bis zu 90 Tage lang mit einfacher PIN-Authentifizierung abrufen.

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie das aktuelle Release von Amicron-Faktura 13 verwenden. Bei älteren Releases bzw. Versionen gibt es bekannte Probleme, die inzwischen gelöst sind:

  1. Fehler beim Abruf der Kontoauszüge: „IKINY;9000; Commservice failure (SendFailure)“
  2. Beim Abruf des Kontoauszugs erscheint ”unregistriertes Banking-Programm nur zugelassen bis 14.9.2019”

Beim Abruf des Kontoauszugs erscheint ”unregistriertes Banking-Programm nur zugelassen bis 14.9.2019” 

Problem:

Beim Abruf des Kontoauszugs von der Bank oder der Einrichtung des Kontos erscheint die Meldung: ”unregistriertes Banking-Programm, nur zugelassen bis 14.9.2019, bitte wenden Sie sich an den Hersteller des Banking-Programms“.

Ursache: Weiterlesen

Fehler beim Abruf der Kontoauszüge: „IKINY;9000; Commservice failure (SendFailure)“

Problem:
Bei Amicron-Faktura 11 bzw. 12 erscheint beim Abruf der Kontoauszüge folgende Fehlermeldung:

 „IKINY;9000; Commservice failure (SendFailure)“

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