Wie wird für 2022 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Dieser Beitrag geht auf zwei Fragen ein, die zum Jahreswechsel immer wieder gestellt werden:

1. Wie kann man einen neuen Nummernkreis für die Aufträge ab 2022 einstellen?
2. Kann die Rechnungsnummer am Jahresanfang wieder auf den alten Startwert zurückgesetzt werden?

Es ist nicht möglich, einen Nummernkreis zu verwenden, der bereits in vorigen Jahren genutzt  wurde. Auftragsnummern müssen eindeutig sein und dürfen nicht doppelt vergeben werden. Die doppelte Vergabe wird automatisch abgefangen indem immer die nächste freie Auftragsnummer ermittelt wird.

Wählen Sie deshalb für das neue Jahr einen neuen höheren Nummernkreis!

Überlegen Sie zuerst, wie viele Aufträge Sie voraussichtlich im neuen Jahr maximal schreiben werden. Unterscheiden Sie dabei auch die einzelnen Auftragsarten, also Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung und Gutschrift. Sie können die Suchfunktion von AMICRON-FAKTURA verwenden, um z.B. die Anzahl der Rechnungen eines Jahres zu ermitteln.

Tipp:

Wählen Sie für das neue Jahr einen höheren Nummernkreis als in den vorigen Jahren, damit die Aufträge des neuen Jahres nach denen aus den erledigten Jahren aufgelistet werden.

Beispiel für einen Nummernkreis, falls Sie pro Auftragsart nicht mehr als 2000 Aufträge in einem Jahr erwarten:

voriges Jahr 2021:

Angebot: 210000
Auftragsbestätigung: 212000
Lieferschein: 214000
Rechnung: 216000
Barrechnung: 216000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 215000

2022:

Angebot: 220000
Auftragsbestätigung: 222000
Lieferschein: 224000
Rechnung: 226000
Barrechnung: 226000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 225000

Um den neuen Nummernkreis einzustellen, rufen Sie über das Menü „Einstellungen“ die Programmoptionen auf und geben auf der Seite „Aufträge > Nummernkreise“ die neuen Nummern ein.

Wenn Sie anschließend neue Aufträge erstellen, wird die neue Auftragsnummer gemäß der angepassten Nummernkreise ermittelt.

Die EU-Umsatzsteuerreform und das One-Stop-Shop-Verfahren für Fernverkäufe ab dem 1.7.2021

Sofern Sie Privatkunden im EU-Ausland beliefern und die ab dem 1.7.2021 geltende Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten haben, ist der Verkauf im Empfangsland steuerbar, d.h. die Lieferung unterliegt dem dort geltenden Steuersatz.

Wenn die Lieferschwelle nicht überschritten wurde, ist die Lieferung / Leistung in Deutschland steuerbar und unterliegt somit wie gehabt der deutschen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %).

Mit der neuen Lieferschwelle ändert sich auch das Verfahren zur Abgabe der Umsatzsteuer. Durch das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) können Sie ab dem 01.07.2021 bei Überschreitung der Lieferschwelle die Umsätze an Privatpersonen über eine zentrale Umsatzsteuererklärung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer abführen.

Durch die Einführung von OSS ist es nicht mehr notwendig, sich lokal in einem anderen EU-Land steuerlich anzumelden und eine Steueranmeldung in den einzelnen EU-Staaten durchzuführen.

Der folgende Beitrag beschreibt, wie Sie das One-Stop-Shop-Verfahren in Amicron-Faktura einrichten und nutzen.

Die dokumentierten neuen Funktionen sind erst ab dem Release von Ende Juni enthalten, das voraussichtlich ab dem 24.6.2021 verfügbar sein wird.

Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren

Die Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren kann seit dem 01.04.2021 mit Wirkung zum 01.07.2021 elektronisch über das BZStOnline‑Portal (BOP) beantragt werden.

Haben Sie die Lieferschwelle überschritten?

Bei Amicron-Faktura finden Sie auf der Heute-Seite unter Finanzen eine Summierung von Nettoumsätzen mit Privatkunden aus der EU (Jahreswert), so dass Sie einfach erkennen können, ob die Lieferschwelle erreicht wurde. Mit Klick auf den Umsatzwert lassen sich zur Kontrolle die entsprechenden Aufträge auflisten.

One-Stop-Shop aktivieren

Wenn Sie die Lieferschwelle überschritten haben und One-Stop-Shop (OSS) nutzen möchten, müssen Sie dies in Amicron-Faktura zunächst aktivieren. Erst dann werden die dafür notwendigen Optionen im Programm angezeigt.

Rufen Sie dazu in den Programmoptionen die Seite “Steuersätze” auf. Dort finden Sie ab dem Juni-Release von 2021 folgende neue Option:


Aktivieren Sie die Option One-Stop-Shop (OSS) anwenden / EU-Geringfügigkeitsschwelle für Fernverkäufe überschritten

Tragen Sie dann das Datum ein, ab dem Sie OSS verwenden:  gültig ab 01.07.2021

Ab diesem Datum wird in Aufträgen die Umsatzsteuer des Ziellandes verwendet und ausgewiesen, welche dann über One-Stop-Stop gemeldet werden kann.

Falls Sie die Lieferschwelle aktuell noch unterschreiten und erst später mit OSS beginnen, können Sie statt dem 1.7.2021 ein späteres Datum eintragen.

Sollte in zukünftigen Jahren die Lieferschwelle wieder unterschritten werden, lässt sich auch ein Enddatum eintragen. Wenn die Lieferschwelle dann irgendwann erneut überschritten werden sollte, können Sie über den „+“ Schalter weitere Zeiträume für OSS hinzufügen.

Steuersätze anlegen

Um Aufträge über One-Stop-Shop (OSS) abwickeln zu können, müssen die von Ihnen belieferten EU-Länder bei den Steuersätzen eingetragen werden.

Rufen Sie dazu in den Programmoptionen die Seite “Steuersätze” auf.

Wählen Sie in der Tabelle den Steuersatz “1” (voller Steuersatz) an und drücken dann den Schalter “Steueranpassungen & Lieferschwellen”.

Legen Sie dort über “Neu” einen neuen Datensatz an. Beim Land ist das Länderkürzel einzutragen, das Sie auch bei der Adresse als Land verwenden (es muss bei “System > Einstellungen 2/2” als EU-Land eingetragen sein).  Bei Steuer% tragen Sie den Steuersatz für dieses Land ein, der dort für den “vollen Steuersatz” gilt. Gültig ab und Gültig bis muss nicht ausgefüllt werden, ein Eintrag ist für OSS nicht notwendig.

Speichern Sie die Eingaben über den OK-Schalter. Der Eintrag sollte jetzt in der Liste der Steueranpassungen aufgeführt sein. Schließen Sie das Fenster über OK.

Wählen Sie jetzt in der Tabelle den Steuersatz “2” (ermäßigter Satz) an und drücken dann den  Schalter “Steueranpassungen & Lieferschwellen”. Tragen Sie dort für die belieferten EU-Länder den ermäßigten Steuersatz ein.

Sofern für Sie weitere ermäßigte Steuersätze der jeweiligen EU-Länder relevant sind, hinterlegen Sie diese bitte ebenfalls nach dem gleichen Schema bei den Steuersätzen 3, 4 & ggfs. 5.

Sobald der EU-Steuersatz eingetragen ist, wird er bei allen Aufträgen, die an Privatkunden aus dem jeweiligen Land ausgestellt werden, mit der entsprechenden Steuer gerechnet und auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte „St.“ (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.

Fibu-Konten

Wenn Sie die Schnittstelle zur Fibu oder DATEV aktiviert haben, müssen Sie bei jedem angelegten EU-Steuersatz auch die Fibu-Konten hinterlegen. Falls für das Land keine Konten eingetragen sind, wird auf die Konten des übergeordneten Steuersatzes zurückgegriffen (Inland), was dann in der Buchhaltung bei der Umsatzsteuer zu Problemen führt. Sie können für jedes Land ein eigenes Konto verwenden oder ein gemeinsames Konto für alle EU-Länder. Für volle und reduzierte Sätze sollten auf jeden Fall getrennte Konten verwendet werden.

Die Auswertung für die OSS-Meldung basiert auf den gespeicherten Auftragsdaten. Wenn Sie die Quartalsmeldung für OSS vom Steuerberater durchführen lassen und ihm dazu die Fibu-Buchungen übergeben, sprechen Sie mit ihm bitte rechtzeitig die Konten ab und tragen diese bei den Steuersätzen ein.

Artikel: abweichende Steuersatzzuordnung für bestimmte EU-Länder

Bei den Artikelstammdaten kann bei Bedarf eine abweichende Steuersatzzuordnung pro Land eingetragen werden. Dieses Feature ist neu ab dem Release vom 1.6.2021.

In Dänemark gilt z.B. bei Büchern der volle Steuersatz. Wenn Sie über OSS ein Buch nach Dänemark verkaufen, darf also nicht der beim Artikel eingestellte reduzierte Satz verwendet werden. Deshalb müssen Sie beim Artikel auf der Kartei “Steuersätze” einen Eintrag “voller Steuersatz DK (25%)” ergänzen.


Aufträge: Netto oder Brutto?

Ein Auftrag kann mit der Steuereinstellung “inkl.” oder “zzgl.” erstellt werden. Bei abweichenden EU-Steuersätzen ist dies ausschlaggebend dafür, ob der Netto- oder Bruttopreis des Artikels verwendet wird.

Steuer inkl.: der Bruttopreis wird aus den Artikelstammdaten übernommen und der Nettopreis auf Basis des gültigen EU-Steuersatzes neu berechnet.

Steuer zzgl.: der Nettopreis wird übernommen und der Bruttopreis neu berechnet

Auftrag: Ist es ein OSS?

Sobald Sie einen Auslandsauftrag mit einem Zielland innerhalb der EU anlegen, wird bei im Auftrag rechts neben dem Feld “Steuer” die Option “OSS Auftrag” aktiviert.

Voraussetzung:

  • Beim Land ist ein EU-Land eingetragen
  • Die UStID ist leer (es ist also ein Privatkunde und keine Geschäftskunde)
  • Sie haben in den Programmoptionen One-Stop-Shop (OSS) anwenden aktiviert (siehe oben)
  • Das Datum des Auftrags ist >= 1.7.2021 (bzw. dem von Ihnen eingestellten Startzeitpunkt)

Beim Auftrag wird dann automatisch die für das Zielland gültige Steuer verwendet und auf der Rechnung ausgewiesen.

Ein Auftrag kann von OSS ausgeschlossen werden, indem bei „Steuer“ die Option “OSS Auftrag” entfernt wird.

Importierte Aufträge aus dem Shop

Die Konfiguration für das OSS-Verfahren muss grundsätzlich auch in Ihrem Shopsystem vorgenommen werden.

Konkrete Informationen stellt Ihnen der jeweilige Anbieter des Shopsystems zur Verfügung.

Shopware 5: https://docs.shopware.com/de/shopware-5-de/einstellungen/shopeinstellungen-allgemein#steuer

Gambio: https://www.gambio.de/blog/eu-umsatzsteuerreform-wie-gambio-euch-jetzt-hilft/

OSS-Aufträge werden beim Shop-Import ebenfalls automatisch erkannt.

Voraussetzung:

  • Sie haben die entsprechende Konfiguration in Ihrem Shopsystems vorgenommen.
  • Die Steuersätze in Amicron-Faktura wurden angepasst und die von Ihnen belieferten EU-Länder hinterlegt.

OSS-Meldung durchführen

Alle Aufträge, die als “OSS Auftrag” gekennzeichnet sind (siehe oben), werden in die Meldung aufgenommen. Die Daten basieren auf den gespeicherten Aufträgen und nicht auf den generierten Fibu-Buchungen. Die Meldung ist somit auch für Anwender ohne aktivem Fibu-Modul möglich.

Wenn Ihr Steuerberater die Meldung durchführen soll, übergeben Sie die Buchungen über die integrierte DATEV-Schnittstelle. Dort werden mit dem Update die notwendigen neuen Felder EU-Land und UStID (Bestimmung)“ und „EU-Steuersatz (Bestimmung)“ übergeben.

Das Durchführen der OSS-Meldung wird zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht unterstützt. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir diese Funktion bis September 2021 fertiggestellt haben.

Ihre Anforderungen?

Haben Sie Fragen oder weitere Wünsche zum Thema One-Stop-Shop? Schreiben Sie bitte direkt in das Kommentarfeld dieses Beitrags oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Durch ein Windows-Update wird bei älteren Amicron-Faktura-Versionen das Logo schwarz

Das Windows-Update von März 2021 enthält Mängel. Berichtet wird über Abstürze und Druckprobleme. Uns wird von einigen Anwendern berichtet, dass seit dem März-Update das Firmenlogo in den Aufträgen nicht mehr korrekt gedruckt wird (es wird schwarz). Betroffen sind offenbar nur die alten Versionen Amicron-Faktura 11 und 12, zur aktuellen Version 13 sind keine Probleme bekannt.

Falls Sie betroffen sind, können Sie das Problem durch eine der folgenden Maßnahmen beheben:

Bitte beachten Sie, dass die alten Versionen Amicron-Faktura 11 und 12 die aktuelle Windows-Version 10 nicht unterstützen und es bei zukünftigen Windows-Updates dazu kommen kann, dass diese alten Versionen nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

Nur die aktuelle Version 13 wird weiterentwickelt und ggfs. für aktuelle Windows-Updates angepasst.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für die UStVA 2021 verfügbar

Amicron-Faktura 13 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2021 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 18.12.2020).

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet. Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München, das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung stellt.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Neues Release für die UStVA ab dem 21.09.2020 notwendig

Am 21.09.2020 werden die Annahmeserver für ELSTER/ERiC aktualisiert und setzen dann eine neue Mindestversion für die verwendeten Schnittstellendateien voraus. Mit dem neuen Amicron-Faktura Release vom 10.08.2020 stellen wir Ihnen die aktualisierten Dateien als Webupdate zur Verfügung. Sie benötigen dieses Update, um ab dem Stichtag weiterhin die UStVA und Zusammenfassende Meldung übertragen zu können.

Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Erinnerung: Für die UStVA ab Juli 2020 ist das aktuelle Amicron-Faktura-Release notwendig

Für die Umsatzsteuervoranmeldung Juli 2020 benötigen Sie, bedingt durch die Mehrwertsteuersenkung, das aktuelle Amicron-Faktura 13 Release, wie bereits in im Juli beschrieben.

Das Release wurde heute auf den Stand vom 5.8.2020 aktualisiert, da noch eine Korrektur bzgl. der innergemeinschaftlichen Erwerbe erforderlich war.

Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für die UStVA ab Juli 2020 verfügbar

Das neue Amicron-Faktura 13 Release vom 21.7.2020 ist ab sofort verfügbar und ist für alle Anwender notwendig, die mit der integrierten Fibu die Umsatzsteuervoranmeldung für Zeiträume ab Juli 2020 abgeben möchten.

Durch die Steuersenkung müssen Umsätze mit 16% MwSt. und 5% bei der UStVA jetzt bei Feld 35 aufgeführt werden und die Umsatzsteuersumme bei Feld 36. Bislang wurden Umsätze mit 19% MwSt. bei Feld 81 aufgeführt. Amicron-Faktura holt sich die Zuordnung zum passenden UStVA-Feld über das bebuchte Fibukonto. Beim Erlöskonto 8400  (SKR03) bzw. 4400 (SKR04) ist z.B. entsprechend Feld 81 eingetragen. Auf dem Erlöskonto können sowohl Umsätze mit 19% als auch 16% MwSt. gebucht werden. Mit dem neuen Release werden bei der UStVA die Umsätze mit 16% automatisch dem Feld 35 zugeordnet, während bei Umsätzen mit 19% Feld 81 verwendet wird.

Die Umsatzsteuer zu den bei Feld 35 aufgeführten Umsätzen muss in Feld 36 übertragen werden.

Hierzu ist es notwendig, dass Sie bei folgenden Konten das UStVA-Feld 36 eintragen:

SKR03 Kontenplan:

  • 1773  Umsatzsteuer 5%
  • 1775  Umsatzsteuer 16%
SKR04 Kontenplan:
  • 3803 Umsatzsteuer 5%
  • 3805 Umsatzsteuer 16%

Wenn Sie den bei diesem Release mitgelieferten aktualisierten Kontenplan importieren (siehe dieser Beitrag), wird das UStVA-Feld bei obigen Konten automatisch aktualisiert.

Auch der Buchungsexport über die DATEV-Schnittstelle wurde für die Steuersenkung angepasst. Beim Buchungsschlüssel wird jetzt das Leistungs- bzw. Lieferdatum berücksichtigt.

Das Release steht für Kunden der aktuellen Programmversion kostenlos zur Verfügung. Sie können es bei einer bereits installierten Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ herunterladen.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für Fibu- und DATEV-Anwender

Das vorige Release von Amicron-Faktura 13 vom 18.6.2020 hat bereits automatisch die passenden Steuersatzänderungen für die Mehrwertsteuersenkung 2020 durchgeführt.

Beim ersten Programmstart werden die Steuersätze automatisch angepasst, so dass ab dem 1.7.2020 mit 16% bzw. 5% MwSt. gerechnet wird und ab dem 1.1.2021 wieder mit den alten Sätzen in Höhe von 19% bzw. 7%.

Jetzt ist ein weiteres Release (Stand 29.6.2020) verfügbar, mit dem auch die Fibu-Konten aktualisiert werden können, die zwischenzeitlich von der DATEV für die neuen MwSt.-Sätze veröffentlicht wurden.

Das Release steht wieder allen Kunden der aktuellen Programmversion kostenlos zur Verfügung. Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Das Aktualisieren der Fibu-Konten ist an folgenden zwei Stellen notwendig:

  1. Steuersätze: Einstellungen der hinterlegten Fibu-Konten pro Steuersatz (notwendig für Anwender der DATEV- und Fibu-Schnittstelle)
  2. Kontenplan: Hinzufügen der neuen Fibu-Konten (notwendig für Anwender der integrierten Fibu)

Die passenden Fibu-Konten werden in diesem Release beim ersten Programmstart auf Nachfrage automatisch in den Steuersätzen eingetragen.

Der Kontenplan wird nicht vollautomatisch aktualisiert. Wenn Sie die integrierte Fibu verwenden, ist es notwendig, den Kontenplanimport manuell aufzurufen und die aktualisierte Kontenplandatei auszuwählen. Die neuen Konten werden anschließend automatisch angelegt.

Eine entsprechende Anleitung finden Sie in diesem Beitrag:

Aktualisierung der Fibu-Konten und des Kontenplans für die Steuersenkung in 2020

Im folgenden Beitrag finden Sie die Details zur Steuersatzanpassung, Hinweise zur Auftragsbearbeitung und Artikelpreisberechnung:

Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Da wir in diesem Release auch eine Anpassung für das Leistungs- und Lieferdatum vorgenommen haben, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

Das Leistungs- und Lieferdatum ist die Basis für die passende Mehrwertsteuer

Aktualisierung der Fibu-Konten und des Kontenplans für die Steuersenkung in 2020

Für die Steuersenkung im 2. Halbjahr 2020 hat die DATEV neue Konten eingeführt.

Wenn Sie bei Amicron-Faktura 13 die integrierte Fibu verwenden, können Sie die neuen Konten in den Kontenplan der Fibu importieren.

Wir liefern hierfür ab dem Release vom 29.6.2020 einen aktualisierten Kontenplan aus. Falls Sie ein älteres Release installiert haben, rufen Sie zunächst das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf. Nach dem Download des neuen Releases finden Sie die aktualisierte Kontenplandatei im Programmordner in der Datei Kontenplan DATEV03.XML.

Wenn Sie den SKR04 verwenden, importieren Sie bitte die Datei Kontenplan DATEV04.XML.

Um die neuen Konten in Ihre Datenbank zu übernehmen, müssen Sie im Kontenplan das Menü „Aktionen > Kontenplan importieren“ aufrufen.

Details hierzu siehe folgendes Kapitel in der Onlinehilfe: Kontenplan importieren

Das Leistungs- und Lieferdatum ist die Basis für die passende Mehrwertsteuer

Bei der Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 hängt es vom Leistungsdatum bzw. Lieferdatum ab, ob noch der alte MwSt.-Satz oder der gesenkte Satz verwendet werden darf.

Wenn beispielsweise am 30.6.2020 eine Leistung erbracht wird und erst am 2.7.2020 eine Rechnung erstellt wird, unterliegt diese Leistung 19% Umsatzsteuer (Leistungsdatum = 30.6.2020).

Umgekehrt unterliegt eine Leistung, wenn sie im Dezember 2020 erbracht wird, noch 16% Umsatzsteuer, auch wenn die Rechnung mit Datum Januar 2020 erstellt wird.

Tragen Sie deshalb bitte bei Amicron-Faktura 13 das Leistungs- bzw. Lieferdatum in das Feld Lieferdatum ein, wenn das Datum vom Auftragsdatum abweicht. Alternativ können Sie das Liefer- und Leistungsdatum auch im Feld Lieferschein(datum) eintragen. Wenn zu einer Rechnung ein Lieferschein gedruckt wurde, wird das Datum hier automatisch eingetragen.

Wenn in einer Gutschrift kein Liefertermin und kein Lieferscheindatum eingetragen ist, wird geprüft, ob es eine verknüpfte Rechnung gibt und deren Datumfelder ausgewertet.

Beim DATEV-Export wurde die Übertragung des Leistungsdatums ergänzt. Im Fibu-Export-Dialog gibt es dazu die neue Option „Liefertermin als Leistungsdatum exportieren, sofern vorhanden“.

Obige Funktionalität ist bei Amicron-Faktura 13 ab dem Release vom 29.6.2020 enthalten. Amicron-Faktura 12 und ältere Versionen unterstützen dies nicht. Hier wird die MwSt. ausschließlich über das Auftragsdatum gesteuert.