Neues Amicron-Faktura 13 Release für Fibu- und DATEV-Anwender

Das vorige Release von Amicron-Faktura 13 vom 18.6.2020 hat bereits automatisch die passenden Steuersatzänderungen für die Mehrwertsteuersenkung 2020 durchgeführt.

Beim ersten Programmstart werden die Steuersätze automatisch angepasst, so dass ab dem 1.7.2020 mit 16% bzw. 5% MwSt. gerechnet wird und ab dem 1.1.2021 wieder mit den alten Sätzen in Höhe von 19% bzw. 7%.

Jetzt ist ein weiteres Release (Stand 29.6.2020) verfügbar, mit dem auch die Fibu-Konten aktualisiert werden können, die zwischenzeitlich von der DATEV für die neuen MwSt.-Sätze veröffentlicht wurden.

Das Release steht wieder allen Kunden der aktuellen Programmversion kostenlos zur Verfügung. Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Das Aktualisieren der Fibu-Konten ist an folgenden zwei Stellen notwendig:

  1. Steuersätze: Einstellungen der hinterlegten Fibu-Konten pro Steuersatz (notwendig für Anwender der DATEV- und Fibu-Schnittstelle)
  2. Kontenplan: Hinzufügen der neuen Fibu-Konten (notwendig für Anwender der integrierten Fibu)

Die passenden Fibu-Konten werden in diesem Release beim ersten Programmstart auf Nachfrage automatisch in den Steuersätzen eingetragen.

Der Kontenplan wird nicht vollautomatisch aktualisiert. Wenn Sie die integrierte Fibu verwenden, ist es notwendig, den Kontenplanimport manuell aufzurufen und die aktualisierte Kontenplandatei auszuwählen. Die neuen Konten werden anschließend automatisch angelegt.

Eine entsprechende Anleitung finden Sie in diesem Beitrag:

Aktualisierung der Fibu-Konten und des Kontenplans für die Steuersenkung in 2020

Im folgenden Beitrag finden Sie die Details zur Steuersatzanpassung, Hinweise zur Auftragsbearbeitung und Artikelpreisberechnung:

Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Da wir in diesem Release auch eine Anpassung für das Leistungs- und Lieferdatum vorgenommen haben, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

Das Leistungs- und Lieferdatum ist die Basis für die passende Mehrwertsteuer

Aktualisierung der Fibu-Konten und des Kontenplans für die Steuersenkung in 2020

Für die Steuersenkung im 2. Halbjahr 2020 hat die DATEV neue Konten eingeführt.

Wenn Sie bei Amicron-Faktura 13 die integrierte Fibu verwenden, können Sie die neuen Konten in den Kontenplan der Fibu importieren.

Wir liefern hierfür ab dem Release vom 29.6.2020 einen aktualisierten Kontenplan aus. Falls Sie ein älteres Release installiert haben, rufen Sie zunächst das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf. Nach dem Download des neuen Releases finden Sie die aktualisierte Kontenplandatei im Programmordner in der Datei Kontenplan DATEV03.XML.

Wenn Sie den SKR04 verwenden, importieren Sie bitte die Datei Kontenplan DATEV04.XML.

Um die neuen Konten in Ihre Datenbank zu übernehmen, müssen Sie im Kontenplan das Menü „Aktionen > Kontenplan importieren“ aufrufen.

Details hierzu siehe folgendes Kapitel in der Onlinehilfe: Kontenplan importieren

Mehrwertsteuersenkung 2020 mit Amicron-Faktura

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde am 3.6.2020 kurzfristig beschlossen, die Mehrwertsteuer in Deutschland vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 auf 16% (voller Satz) bzw. 5% (reduzierter Satz) zu senken. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir alles Notwendige vor, sodass Sie mit Amicron-Faktura eine einfache und schnelle Umstellung durchführen können. Hierzu gehört sowohl eine entsprechende Anleitung als auch ein neues Release mit notwendigen Anpassungen.
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Neues Amicron-Faktura 13 Update für die UStVA 2020 verfügbar (Release 8.1.2020)

Amicron-Faktura 13 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2020 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 8.1.2020).

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet. Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München, das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung stellt.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel

Als Anwender unseres Programms Amicron-Faktura finden Sie hier einige Tipps, was beim Jahreswechsel zu beachten ist.

Über die folgenden Links können Sie die entsprechenden FAQ-Beiträge aufrufen:

Wie wird für 2020 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Wie wird ein neues Wirtschaftsjahr angelegt?

Wie kann eine Inventur durchgeführt werden? Wie lässt sich eine Inventurliste drucken?

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Beim Abruf des Kontoauszugs erscheint ”unregistriertes Banking-Programm nur zugelassen bis 14.9.2019” 

Problem:

Beim Abruf des Kontoauszugs von der Bank oder der Einrichtung des Kontos erscheint die Meldung: ”unregistriertes Banking-Programm, nur zugelassen bis 14.9.2019, bitte wenden Sie sich an den Hersteller des Banking-Programms“.

Ursache: Weiterlesen

Fehler beim Abruf der Kontoauszüge: „IKINY;9000; Commservice failure (SendFailure)“

Problem:
Bei Amicron-Faktura 11 bzw. 12 erscheint beim Abruf der Kontoauszüge folgende Fehlermeldung:

 „IKINY;9000; Commservice failure (SendFailure)“

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UStVA: Fehler beim Aufruf von EricBearbeiteVorgang: Feld 52 und 53 muss ab 2019 in 84/85 geändert werden

Problem:
Bei der UStVA erscheint folgende Meldung:
Fehler beim Aufruf von EricBearbeiteVorgang
610001002: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel
Fehler bei Regelprüfung …
Text: Das Feld … Steuerfall/Umsatzsteuervoranmeldung/Kz53 wird im angegebenen Veranlagungszeitraum bzw. bei der angegebenen Veranlagungsart nicht unterstützt.

Lösung:

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Ab Dezember verfügbar: Das Amicron-Faktura 12 Update für die UStVA 2019

Amicron-Faktura 12 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2019 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet. Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München, das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung stellt.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Die für 2019 notwendigen Anpassungen haben wir nun bei Amicron-Faktura 12 integriert. Ein entsprechendes Update steht voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember zur Verfügung und wird allen Kunden mit aktivem Servicevertrag per E-Mail zugesandt. Falls Sie noch keinen Servicevertrag abgeschlossen haben, können Sie dies nachholen, indem Sie das folgende Formular verwenden:

Servicevertrag

Mit einem aktiven Servicevertrag erhalten Sie nicht nur das Update für 2019 sondern auch Support per Hotline und E-Mail.

Die Nachfolgeversion Amicron-Faktura 13 unterstützt die UStVA für 2019 bereits, sofern das Fibu-Modul erworben wurde.

Wie kann die Paypal Transaktions-ID an die DATEV übertragen werden?

Die Paypal TransactionID wird beim Shopimport von Gambio und Shopware in den Auftrag übernommen (*1) und kann beim DATEV-Export als Zusatzinformation übertragen werden.

Hierzu muss das Feld PPTransactionid wie folgt zum DATEV-Export hinzugefügt werden:

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