Wie wird für 2022 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?

Dieser Beitrag geht auf zwei Fragen ein, die zum Jahreswechsel immer wieder gestellt werden:

1. Wie kann man einen neuen Nummernkreis für die Aufträge ab 2022 einstellen?
2. Kann die Rechnungsnummer am Jahresanfang wieder auf den alten Startwert zurückgesetzt werden?

Es ist nicht möglich, einen Nummernkreis zu verwenden, der bereits in vorigen Jahren genutzt  wurde. Auftragsnummern müssen eindeutig sein und dürfen nicht doppelt vergeben werden. Die doppelte Vergabe wird automatisch abgefangen indem immer die nächste freie Auftragsnummer ermittelt wird.

Wählen Sie deshalb für das neue Jahr einen neuen höheren Nummernkreis!

Überlegen Sie zuerst, wie viele Aufträge Sie voraussichtlich im neuen Jahr maximal schreiben werden. Unterscheiden Sie dabei auch die einzelnen Auftragsarten, also Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung und Gutschrift. Sie können die Suchfunktion von AMICRON-FAKTURA verwenden, um z.B. die Anzahl der Rechnungen eines Jahres zu ermitteln.

Tipp:

Wählen Sie für das neue Jahr einen höheren Nummernkreis als in den vorigen Jahren, damit die Aufträge des neuen Jahres nach denen aus den erledigten Jahren aufgelistet werden.

Beispiel für einen Nummernkreis, falls Sie pro Auftragsart nicht mehr als 2000 Aufträge in einem Jahr erwarten:

voriges Jahr 2021:

Angebot: 210000
Auftragsbestätigung: 212000
Lieferschein: 214000
Rechnung: 216000
Barrechnung: 216000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 215000

2022:

Angebot: 220000
Auftragsbestätigung: 222000
Lieferschein: 224000
Rechnung: 226000
Barrechnung: 226000  (identischer Nummernkreis wie Rechnungen)
Gutschrift: 225000

Um den neuen Nummernkreis einzustellen, rufen Sie über das Menü „Einstellungen“ die Programmoptionen auf und geben auf der Seite „Aufträge > Nummernkreise“ die neuen Nummern ein.

Wenn Sie anschließend neue Aufträge erstellen, wird die neue Auftragsnummer gemäß der angepassten Nummernkreise ermittelt.

Die EU-Umsatzsteuerreform und das One-Stop-Shop-Verfahren für Fernverkäufe ab dem 1.7.2021

Sofern Sie Privatkunden im EU-Ausland beliefern und die ab dem 1.7.2021 geltende Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten haben, ist der Verkauf im Empfangsland steuerbar, d.h. die Lieferung unterliegt dem dort geltenden Steuersatz.

Wenn die Lieferschwelle nicht überschritten wurde, ist die Lieferung / Leistung in Deutschland steuerbar und unterliegt somit wie gehabt der deutschen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %).
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Corona-Überbrückungshilfe III mit Amicron Software

Es gibt in Deutschland bis Ende Juni 2021 die Corona-Überbrückungshilfe III mit speziellen Digitalisierungszuschüssen von bis zu 100 % (max. 20.000 €), die sehr wahrscheinlich noch bis Ende September 2021 verlängert wird. Inhaltliche konkrete Details zur Verlängerung stehen noch aus und sind noch nicht veröffentlicht!

Lizenzen für Amicron Faktura und Amicron Mailoffice, leistungsfähige Hardware (spezielle Server für Amicron Software), Schnittstelle zwischen Amicron Faktura und Shopsystem Shopware, Aufbau/Erweiterung eines Shopware-Online-Shops, SEO-Maßnahmen, Fotoshootings etc. können in entsprechenden Fällen mit bis zu 100 % (max. 20.000 €) gefördert werden.

Jede/r betroffene Unternehmer*in darf sich diesbezüglich gerne an unseren Partner satware AG aus Worms wenden, um mehr Infos zu erhalten. Für Betroffene ist jetzt Schnelligkeit gefragt, um noch das eine oder andere Projekt realisiert zu bekommen.

Hier gibt es weitere Details:

https://satware.com/blog/corona-ueberbrueckungshilfe-iii-bis-ende-juni-2021-digitalisierungszuschuss-von-bis-zu-100-maximal-20.000-erhalten-255

Ihr Ansprechpartner bei der satware AG:

Dietmar E. Schönig

Telefon: 06241 98728-19

E-Mail: schoenig@satware.com

Durch ein Windows-Update wird bei älteren Amicron-Faktura-Versionen das Logo schwarz

Das Windows-Update von März 2021 enthält Mängel. Berichtet wird über Abstürze und Druckprobleme. Uns wird von einigen Anwendern berichtet, dass seit dem März-Update das Firmenlogo in den Aufträgen nicht mehr korrekt gedruckt wird (es wird schwarz). Betroffen sind offenbar nur die alten Versionen Amicron-Faktura 11 und 12, zur aktuellen Version 13 sind keine Probleme bekannt.

Falls Sie betroffen sind, können Sie das Problem durch eine der folgenden Maßnahmen beheben:

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Neues Amicron-Faktura 13 Release für die UStVA 2021 verfügbar

Amicron-Faktura 13 unterstützt über das optionale Fibu-Modul die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster-Schnittstelle. Für UStVA-Zeiträume ab dem 1.1.2021 ist ein Update der Elster-Schnittstelle notwendig. Auch die Zusammenfassende Meldung benötigt dieses Update.

Eine bereits installierte Vollversion können Sie über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen (Release 18.12.2020).

Hintergrund:

Die elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steueranmeldungen über das Internet. Koordinator des Projektes ist das Bayerische Landesamt für Steuern in München, das regelmäßige Updates der Elster-Schnittstelle zur Verfügung stellt.

Diese Schnittstelle muss von den Softwareherstellern, die Elster einbinden möchten, jährlich aktualisiert werden. Dabei müssen nicht nur einfach neue Elster-Dateien ausgeliefert werden sondern auch Anpassungen von Programmierschnittstellen vorgenommen werden.

Neues Release für die UStVA ab dem 21.09.2020 notwendig

Am 21.09.2020 werden die Annahmeserver für ELSTER/ERiC aktualisiert und setzen dann eine neue Mindestversion für die verwendeten Schnittstellendateien voraus. Mit dem neuen Amicron-Faktura Release vom 10.08.2020 stellen wir Ihnen die aktualisierten Dateien als Webupdate zur Verfügung. Sie benötigen dieses Update, um ab dem Stichtag weiterhin die UStVA und Zusammenfassende Meldung übertragen zu können.

Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Erinnerung: Für die UStVA ab Juli 2020 ist das aktuelle Amicron-Faktura-Release notwendig

Für die Umsatzsteuervoranmeldung Juli 2020 benötigen Sie, bedingt durch die Mehrwertsteuersenkung, das aktuelle Amicron-Faktura 13 Release, wie bereits in im Juli beschrieben.

Das Release wurde heute auf den Stand vom 5.8.2020 aktualisiert, da noch eine Korrektur bzgl. der innergemeinschaftlichen Erwerbe erforderlich war.

Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für die UStVA ab Juli 2020 verfügbar

Das neue Amicron-Faktura 13 Release vom 21.7.2020 ist ab sofort verfügbar und ist für alle Anwender notwendig, die mit der integrierten Fibu die Umsatzsteuervoranmeldung für Zeiträume ab Juli 2020 abgeben möchten.

Durch die Steuersenkung müssen Umsätze mit 16% MwSt. und 5% bei der UStVA jetzt bei Feld 35 aufgeführt werden und die Umsatzsteuersumme bei Feld 36. Bislang wurden Umsätze mit 19% MwSt. bei Feld 81 aufgeführt. Amicron-Faktura holt sich die Zuordnung zum passenden UStVA-Feld über das bebuchte Fibukonto. Beim Erlöskonto 8400  (SKR03) bzw. 4400 (SKR04) ist z.B. entsprechend Feld 81 eingetragen. Auf dem Erlöskonto können sowohl Umsätze mit 19% als auch 16% MwSt. gebucht werden. Mit dem neuen Release werden bei der UStVA die Umsätze mit 16% automatisch dem Feld 35 zugeordnet, während bei Umsätzen mit 19% Feld 81 verwendet wird.

Die Umsatzsteuer zu den bei Feld 35 aufgeführten Umsätzen muss in Feld 36 übertragen werden.

Hierzu ist es notwendig, dass Sie bei folgenden Konten das UStVA-Feld 36 eintragen:

SKR03 Kontenplan:

  • 1773  Umsatzsteuer 5%
  • 1775  Umsatzsteuer 16%
SKR04 Kontenplan:
  • 3803 Umsatzsteuer 5%
  • 3805 Umsatzsteuer 16%

Wenn Sie den bei diesem Release mitgelieferten aktualisierten Kontenplan importieren (siehe dieser Beitrag), wird das UStVA-Feld bei obigen Konten automatisch aktualisiert.

Auch der Buchungsexport über die DATEV-Schnittstelle wurde für die Steuersenkung angepasst. Beim Buchungsschlüssel wird jetzt das Leistungs- bzw. Lieferdatum berücksichtigt.

Das Release steht für Kunden der aktuellen Programmversion kostenlos zur Verfügung. Sie können es bei einer bereits installierten Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ herunterladen.

Neues Amicron-Faktura 13 Release für Fibu- und DATEV-Anwender

Das vorige Release von Amicron-Faktura 13 vom 18.6.2020 hat bereits automatisch die passenden Steuersatzänderungen für die Mehrwertsteuersenkung 2020 durchgeführt.

Beim ersten Programmstart werden die Steuersätze automatisch angepasst, so dass ab dem 1.7.2020 mit 16% bzw. 5% MwSt. gerechnet wird und ab dem 1.1.2021 wieder mit den alten Sätzen in Höhe von 19% bzw. 7%.

Jetzt ist ein weiteres Release (Stand 29.6.2020) verfügbar, mit dem auch die Fibu-Konten aktualisiert werden können, die zwischenzeitlich von der DATEV für die neuen MwSt.-Sätze veröffentlicht wurden.

Das Release steht wieder allen Kunden der aktuellen Programmversion kostenlos zur Verfügung. Sie können eine bereits installierte Vollversion über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf den neuesten Stand bringen.

Das Aktualisieren der Fibu-Konten ist an folgenden zwei Stellen notwendig:

  1. Steuersätze: Einstellungen der hinterlegten Fibu-Konten pro Steuersatz (notwendig für Anwender der DATEV- und Fibu-Schnittstelle)
  2. Kontenplan: Hinzufügen der neuen Fibu-Konten (notwendig für Anwender der integrierten Fibu)

Die passenden Fibu-Konten werden in diesem Release beim ersten Programmstart auf Nachfrage automatisch in den Steuersätzen eingetragen.

Der Kontenplan wird nicht vollautomatisch aktualisiert. Wenn Sie die integrierte Fibu verwenden, ist es notwendig, den Kontenplanimport manuell aufzurufen und die aktualisierte Kontenplandatei auszuwählen. Die neuen Konten werden anschließend automatisch angelegt.

Eine entsprechende Anleitung finden Sie in diesem Beitrag:

Aktualisierung der Fibu-Konten und des Kontenplans für die Steuersenkung in 2020

Im folgenden Beitrag finden Sie die Details zur Steuersatzanpassung, Hinweise zur Auftragsbearbeitung und Artikelpreisberechnung:

Anpassung der Steuersätze bei Amicron-Faktura 13 für die Steuersenkung in 2020

Da wir in diesem Release auch eine Anpassung für das Leistungs- und Lieferdatum vorgenommen haben, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

Das Leistungs- und Lieferdatum ist die Basis für die passende Mehrwertsteuer

Aktualisierung der Fibu-Konten und des Kontenplans für die Steuersenkung in 2020

Für die Steuersenkung im 2. Halbjahr 2020 hat die DATEV neue Konten eingeführt.

Wenn Sie bei Amicron-Faktura 13 die integrierte Fibu verwenden, können Sie die neuen Konten in den Kontenplan der Fibu importieren.

Wir liefern hierfür ab dem Release vom 29.6.2020 einen aktualisierten Kontenplan aus. Falls Sie ein älteres Release installiert haben, rufen Sie zunächst das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ auf. Nach dem Download des neuen Releases finden Sie die aktualisierte Kontenplandatei im Programmordner in der Datei Kontenplan DATEV03.XML.

Wenn Sie den SKR04 verwenden, importieren Sie bitte die Datei Kontenplan DATEV04.XML.

Um die neuen Konten in Ihre Datenbank zu übernehmen, müssen Sie im Kontenplan das Menü „Aktionen > Kontenplan importieren“ aufrufen.

Details hierzu siehe folgendes Kapitel in der Onlinehilfe: Kontenplan importieren