Wie können SEPA-Lastschrift-Mandate verwaltet werden?
Grundlagen
Zur Unterstützung der SEPA-Mandate wurden bei Amicron-Faktura ab Version 11 in den Kunden- und Auftragsdaten folgende Felder und Funktionen ergänzt: Weiterlesen
Zur Unterstützung der SEPA-Mandate wurden bei Amicron-Faktura ab Version 11 in den Kunden- und Auftragsdaten folgende Felder und Funktionen ergänzt: Weiterlesen
Dieser Beitrag beschreibt die Umstellung von der bisherigen Einzugsermächtigung (DTAUS) auf SEPA-Lastschrift.
Ab dem 1. Februar 2014 gelten auch in Deutschland nur noch die Vorschriften des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA)- und zwar auch für innerdeutsche Transaktionen!
Mit einer reinen Umstellung von Bankleitzahlen und Kontonummern auf das internationale IBAN-BIC-Format ist es längst nicht getan: Die Lastschriftvorschriften ändern sich gründlich und werden deutlich aufwändiger.
Wir erläutern, was auf Sie zukommt und wie Sie sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten.
Alle Firmen und Vereine müssen für den SEPA-Lastschrifteinzug bei der Bundesbank eine Gläubiger–ID beantragen. Diese eindeutig identifizierbare Nummer erhält man im Internet unter der Adresse www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Nur mit dieser Nummer ist es dem Zahlungsempfänger unter SEPA möglich, mittels Lastschriften Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen.
Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat. Mit dem Mandat ermächtigt Ihr Kunde Sie zum Einzug der fälligen Zahlung per SEPA-Lastschrift.
Das Mandat kann entweder für einen einmaligen Einzug oder auch für wiederkehrende Einzüge (z.B. bei Abos) erteilt werden.
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen. Sie müssen den Zahlungspflichtigen jedoch vor einem Wechsel auf die SEPA-Lastschrift informieren und ihm Ihre Gläubiger-ID sowie eine neu zu vergebende Mandatsreferenz mitteilen, z.B. mittels einer fällig werdenden Rechnung. Damit entfällt für Sie die aufwändige Einholung von neuen SEPA-Lastschriftmandaten.
Für jedes Mandat müssen Sie als Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen eine eindeutige Mandatsreferenz (ID) ausstellen.
Die Mandantsreferenz…
Das Datum, an dem das Mandat ausgestellt wurde (Datum an dem die Unterschrift des Zahlers erfolgte), muss ebenfalls erfasst werden und in der SEPA-Transaktion aufgeführt werden.
Links zu weiteren Informationsquellen:
Musterformulare für die mögliche Ausgestaltungen der Lastschriftmandate
Zukünftig müssen Zahlungspflichtige rechtzeitig vor dem Zahlungseinzug über die Höhe der Lastschrift und den Einzugstermin informiert werden.
Für die Pre-Notification reicht es, auf der Rechnung Fälligkeitstermin, Betrag, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und IBAN/BIC des Zahlungspflichtigen anzugeben. Die gesetzliche Frist für die Vorankündigung beträgt mindestens 14 Tage, kann aber vertraglich vereinbart und verkürzt werden, z.B. im Mandat oder in den AGB.
Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine und der vereinbarten Einzugsbeträge aus.
Im Gegensatz zum alten Bankeinzug, welcher am Tage der Einreichung gutgeschrieben wird, haben SEPA-Lastschriften feste Vorlauffristen.
Die erste Einreichung als SEPA-Lastschrift muss 5 bis 7 Banktage vor dem geplanten Einzug der Bank übermittelt werden, ebenso die Einmal-Lastschrift. Bei wiederkehrenden Zahlungen werden die Folge-Lastschriften 2 bis 3 Banktage vor dem Einzug übermittelt.
Bitte weiterlesen:
Wie gehe ich am besten vor um SEPA-Lastschriften mit Amicron-Faktura abzuwickeln?
Am 1.2.2014 ist es soweit: Kontonummer und Bankleitzahl werden endgültig durch IBAN und BIC ersetzt. Banken nehmen dann keine herkömmlichen Lastschriftaufträge mehr an.
Wer bis dahin seine Lastschriften und Überweisungen nicht auf SEPA umgestellt hat, wird Schwierigkeiten bei der Durchführung seiner bargeldlosen Zahlungen haben.
Im neuen Release von Amicron-Faktura 11 haben wir die SEPA-Unterstützung verbessert. Für die Konvertierung der Bankverbindungen ist nun kein externes Programm mehr notwendig und die Mandatverwaltung wurde vereinfacht und automatisiert.
Rufen Sie in Amicron-Faktura 11 das Menü “Hilfe > Programm aktualisieren” auf, um das Update herunterzuladen.
Vorher bitte unbedingt eine Datensicherung und Datenbankprüfung durchführen!
Der Assistent zur Konvertierung von Bankverbindungen in IBAN/BIC kann in der Kundenverwaltung über das Menü „Extras > Bankverbindungen in IBAN/BIC-Konvertieren“ aufgerufen werden.
Die Konvertierung erfolgt auf Knopfdruck automatisch direkt in Amicron-Faktura.
Es wird im Gegensatz zum vorigen Release kein externes Programm mehr benötigt, der lästige Import/Export entfällt simit. Weitere Details finden Sie in diesem Beitrag.
Kundenverwaltung:
Es wurden folgende neue Felder für wiederkehrende SEPA-Lastschriften ergänzt:
Mandatsreferenz und Unterschriftdatum
Auftragsmodul:
Auch hier wurden neue Felder für SEPA-Lastschriften: Mandatsreferenz, Unterschriftdatum, wiederkehrend oder einmalig ergänzt.
Diese werden auf der Kartei Kopfdaten nur angezeigt, wenn die SEPA-Gläubiger-ID in den Programmoptionen eingetragen wurde.
Eine Vorgabe (Defaultwert) für neu angelegte Aufträge ist in den Programmoptionen möglich.
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in dem Beitrag „Wie können SEPA-Lastschrift-Mandate verwaltet werden?“
Eine Übersicht über alle Beiträge zum Thema SEPA finden Sie hier.
Amicron-Faktura unterstützt SEPA ab Version 11. Ältere Versionen enthalten keinerlei SEPA-Funktionen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das aktuelle Release von Amicron-Faktura 11 verwenden (mindestens November 2013), da wir im Bereich SEPA-Schnittstelle regelmäßig Verbesserungen vornehmen.
Welches Release aktuell verfügbar ist, können Sie der Kategorie „Releaseinfo“ entnehmen.
Das neue Release vom 17.1.2013 ist ab sofort verfügbar. Rufen Sie in Amicron-Faktura 11 das Menü “Hilfe > Programm aktualisieren” auf, um das Update herunterzuladen.
Vorher bitte unbedingt eine Datensicherung und Datenbankprüfung durchführen!
Änderungen und Korrekturen:
Ab dem 1.1.2013 ist für die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und Zusammenfassenden Meldung (ZM) ein Softwarezertifikat notwendig (Details finden Sie in diesem Beitrag).
Das neue Amicron-Faktura Release vom 4.12.2012 unterstützt die Übergabe der UStVA* und ZM via Elster-Schnittstelle per Zertifikat und ist ab sofort verfügbar. Rufen Sie in Amicron-Faktura 11 den Menüpunkt “Hilfe > Programm aktualisieren” auf, um das Update herunterzuladen.
Bei diesem Update werden auch die Dateien für die Elster-Schnittstelle aktualisiert (Version 17.2).
* setzt das Fibu-Modul voraus
Bei Amicron-Faktura 10 waren bislang nur 10 Artikelrabattgruppen möglich. Das hat die flexible Gestaltung von Rabatten natürlich stark eingeschränkt. Ab Version 11 lassen sich beliebig viele Rabattgruppen definieren, was nicht nur für Artikel sondern auch für Kunden und Lieferanten möglich ist.
Die Bezeichnungen der einzelnen Rabattgruppen können Sie frei festlegen. Rufen Sie dazu die Programmoptionen auf und gehen dort auf die Seite „Rabattgruppen“, wo Sie über den Schalter „Neu“ die benötigten Rabattgruppen anlegen können.
Beispiel:
Auch wenn Version 11 nun bereits seit einigen Monaten verfügbar ist – hier nochmal eine Auflistung der wichtigsten Neuerungen im Vergleich zur Vorversion 10.
Der Schwerpunkt des Updates liegt auf der Verbesserung und Abrundung bereits vorhandener Module und Funktionen.
Highlights der Version 11.0
Das war natürlich noch nicht alles.
Die vollständige Liste aller Verbesserungen und Optimierungen finden Sie in der Onlinehilfe und im PDF-Handbuch im Kapitel „Neuerungen und Update-Infos > Neuerungen bei Version 11„.
In unserem Vorschlagsforum finden Sie auf dieser Seite die bereits umgesetzten Vorschläge und auf der Seite „angenommene“ die für die Zukunft geplanten Verbesserungen.
Das neue Release vom 13.6.2012 ist ab sofort verfügbar. Rufen Sie in Amicron-Faktura 11 das Menü “Hilfe > Programm aktualisieren” auf, um das Update herunterzuladen.
Bitte beachten: Beim Erststart ist aufgrund von Datenbank-Strukturanpassungen ein exklusiver Datenbankzugriff notwendig!
Änderungen und Korrekturen:
Stedener Feld 4
33104 Paderborn
Tel: +49 (0) 5251 / 13 737 0
Fax: +49 (0) 5251 / 13 737 99
Montag bis Donnerstag:
08:30 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 16:00 Uhr
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