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Das Leistungs- und Lieferdatum ist die Basis für die passende Mehrwertsteuer
Bei der Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 hängt es vom Leistungsdatum bzw. Lieferdatum ab, ob noch der alte MwSt.-Satz oder der gesenkte Satz verwendet werden darf. Wenn beispielsweise am 30.6.2020 eine Leistung erbracht wird und erst am 2.7.2020 eine Rechnung erstellt wird, unterliegt diese Leistung 19% Umsatzsteuer (Leistungsdatum = 30.6.2020). Umgekehrt unterliegt eine Leistung, wenn […]