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Sonstige Leistungen in der Zusammenfassenden Meldung ab 1.1.2010 (Umkehr der Steuerlast)
Ab dem 1.1.2010 müssen Leistungen, die Firmen in anderen EU-Ländern in Rechnung gestellt werden, in der Zusammenfassenden Meldung mit „1“ gekennzeichnet werden, Dreiecksgeschäfte mit „2“ (siehe offizielle Anleitung [pdf]). Falls Sie Auslandskunden haben, denen Sie Rechnungen schreiben müssen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise und zusätzlich den Beitrag „Wie werden sonstige Leistungen fakturiert bzw. gebucht?“.
