Auslandsgeschäfte: Wie werden sonstige Leistungen fakturiert bzw. gebucht?
Ab dem 1.1.2010 müssen Leistungen, die Sie Firmen in anderen EU-Ländern in Rechnung stellen, in der Umsatzsteuervoranmeldung separat ausgewiesen werden und außerdem in der Zusammenfassenden Meldung aufgeführt werden. Voraussetzung: der Ort der sonstigen Leistung befindet sich außerhalb Deutschlands (für weitere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf).
Falls Sie Auslandskunden haben, denen Sie Rechnungen schreiben müssen, beachten Sie bitte die Hinweise in diesem Beitrag.
Damit die sonstige Leistung korrekt in Rechnung gestellt wird, sind folgende Schritte notwendig:
1. Auswahl der Steuerart „EU sonstige Leistung“:
Bei Amicron-Faktura 10 steht ab dem Januar-Release von 2010 bei steuerfreien EU-Aufträgen ein neues Auswahlfeld zur Verfügung, über das Sie wählen können, ob es sich um eine EU-Warenlieferung, Leistung oder um ein Dreiecksgeschäft handelt.
Bitte beachten Sie, dass das Auswahlfeld erst dann erscheint, sobald Sie „Steuer ohne“ aktiviert haben.
Ältere EU-Aufträge, die erstellt wurden, als das Auswahlfeld noch nicht vorhanden war, werden als EU-Warenlieferung interpretiert. Gleiches gilt für Aufträge, bei denen das Feld leer ist.
2. Rechnungsformular: Hinweis einfügen, dass der Empfänger für die Mehrwertsteuer aufkommen muss
In den Rechnungsformularen können Sie für sonstige Leistungen bei Umkehr der Steuerlast automatisch den passenden Text (§ 14a Abs. 5 UStG) ausgeben lassen, indem Sie folgende Formel ins Formular einfügen:
IF( SteuerArtEU= „L“, „Für Mehrwertsteuer muss gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC der Empfänger aufkommen!“)
Damit die Rechnung in der Fibu automatisch korrekt verbucht wird, gehen Sie wie folgt vor (Sollversteuerung):
1. Legen Sie in Amicron-Faktura einen neuen Steuersatz an, den Sie dann (nur) bei sonstigen Leistungen verwenden:
Tragen Sie bei Erlöskonto die Kontonummer 8336 ein (Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet) und bei „Skontokonto UmsSt.“ 8742.
Prüfen Sie, ob bei beiden Konten im Feld „Position in UStVoranm.“ der Wert 21 eingetragen wurde. Falls Sie die integrierte Fibu verwenden, können Sie diese Konten via Import in Ihren Datev SKR03-Kontenplan einlesen, siehe dieser Beitrag.
2. Rufen Sie den Steuersatz „0“ (Steuerfrei) auf und klicken dann auf den Ändern-Schalter.
3. Es erscheint folgendes Fenster, in dem Sie bei „verwendeter ST.Satz für EU-Länder“ im Feld „sonstige Leistungen“ den neu angelegten Steuersatz wählen:
4. Wählen Sie bei den Auftragspositionen den neuen Steuersatz aus (Spalte St.), sofern er von Amicron-Faktura nicht bereits automatisch vorgeschlagen wird.
5. Prüfen Sie nach dem Verbuchen der Rechnung, ob die Fibu-Buchungen auf das Konto 8336 erfolgen.
6. Überprüfen Sie Ihre UStVA: Die Rechnungssumme der sonstigen Leistungen sollte mit dem Wert in Feld 21 übereinstimmen.
Damit die sonstige Leistung von Amicron-Faktura in die Zusammenfassende Meldung aufgenommen wird, ist folgendes notwendig:
1. Sie müssen in der Rechnung die Steuerart „EU sonstige Leistung“ wählen (siehe oben)
2. Beim Kunden muss eine USt-ID-Nummer eingetragen sein.
Weitere Details finden Sie im Beitrag „Sonstige Leistungen in der Zusammenfassenden Meldung ab 1.1.2010 (Umkehr der Steuerlast)“.