Auslandsgeschäfte: Wie werden sonstige Leistungen fakturiert bzw. gebucht?
Ab dem 1.1.2010 müssen Leistungen, die Sie Firmen in anderen EU-Ländern in Rechnung stellen, in der Umsatzsteuervoranmeldung separat ausgewiesen werden und außerdem in der Zusammenfassenden Meldung aufgeführt werden. Voraussetzung: der Ort der sonstigen Leistung befindet sich außerhalb Deutschlands (für weitere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf).
Falls Sie Auslandskunden haben, denen Sie Rechnungen schreiben müssen, beachten Sie bitte die Hinweise in diesem Beitrag.