Nicht vergessen: Zusammenfassende Meldung für das 2.Q.2010 muss zum 10.7.2010 bzw. 10.8.2010 abgegeben werden
1. Abgabefrist Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist für Meldezeiträume bis zum 30.6.2010 grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum) abzugeben, in dem der Unternehmer innergemeinschaftliche Warenlieferungen und / oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und / oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausgeführt hat. Ist vom Finanzamt die einmonatige Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung eingeräumt worden, […]












