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Wie werden Lieferschwellen eingerichtet (Versandhandelsregelung)?
Lieferschwellen (§ 3c UStG) sind dann von Bedeutung, wenn Sie an Kunden anderer EU-Länder liefern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (Privatpersonen). Vereinfacht formuliert gilt folgende Regelung:
