Auslandsgeschäfte: Wie werden sonstige Leistungen fakturiert bzw. gebucht?
Ab dem 1.1.2010 müssen Leistungen, die Sie Firmen in anderen EU-Ländern in Rechnung stellen, in der Umsatzsteuervoranmeldung separat ausgewiesen werden und außerdem in der Zusammenfassenden Meldung aufgeführt werden. Voraussetzung: der Ort der sonstigen Leistung befindet sich außerhalb Deutschlands (für weitere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf). Falls Sie Auslandskunden haben, denen Sie […]












