Wie kann innergemeinschaftlicher Erwerb in Amicron-Faktura erfasst und verbucht werden?

Beim Einkauf im EU-Ausland wird Ihnen Ihr Lieferant eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, sofern Sie ihm eine USt.ID-Nr. vorlegen.
Sie sind dann verpflichtet, den innergemeinschaftlichen Erwerb in der Umsatzsteuer-Voranmeldung gesondert zu erfassen.

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Aktualisierung des Kontenplans Datev SKR03

Für den Datev SKR03-Kontenrahmen steht eine Aktualisierung zur Verfügung. Es sind u.a. neue Konten für Auslandsgeschäfte (sonstige Leistungen und Skonti) enthalten.

Falls Sie die in Amicron-Faktura 10 (optional) integrierte Fibu nutzen, können Sie Ihren Datev03 Kontenplan wie folgt aktualisieren:

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Auslandsgeschäfte: Wie werden sonstige Leistungen fakturiert bzw. gebucht?

Ab dem 1.1.2010 müssen Leistungen, die Sie Firmen in anderen EU-Ländern in Rechnung stellen, in der Umsatzsteuervoranmeldung separat ausgewiesen werden und außerdem in der Zusammenfassenden Meldung aufgeführt werden. Voraussetzung: der Ort der sonstigen Leistung befindet sich außerhalb Deutschlands (für weitere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf).

Falls Sie Auslandskunden haben, denen Sie Rechnungen schreiben müssen, beachten Sie bitte die Hinweise in diesem Beitrag.

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Amicron-Faktura 10: ab dem 15.9.2009 ist ein Elster-Update notwendig!

Als AMICRON-FAKTURA 10-Anwender können Sie über das (optional) integrierte Fibu-Modul die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UstVA) online via ELSTER übertragen.

Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELSTER-Dateien werden bei AMICRON-FAKTURA 10 mitgeliefert und müssen mindestens einmal pro Jahr aktualisiert werden.

Ab dem 15.9.2009 wird die Finanzverwaltung die zur Übermittlung der UstVA erforderliche ELSTER-Mindestversion erhöhen, d.h. die UstVA via ELSTER ist ab dem 15.9.2009 nur mit einer aktualisierten ELSTER-Version möglich!

Die bis zum 10.9.2009 abzugebende UstVA kann noch mit der bisherigen ELSTER-Version übertragen werden.

Alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die nach dem 15.9.2009 übertragen werden, erfordern jedoch das ELSTER-Update!

Wir haben deshalb bereits allen Amicron-Faktura 10-Anwendern, die das Fibu-Modul erworben haben, ein kostenloses Update zugesandt, das über die normale Installation eingespielt werden muss (und nicht über das Webupdate verfügbar ist). Falls Sie von uns keine entsprechende E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unseren Support!

Kann ich mit AMICRON-FAKTURA eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen?

AMICRON-FAKTURA enthält ab Version 10 ein optionales Fibu-Modul, mit dem Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erstellen können. Die UStVA wird über das Menü „Fibu > Auswertungen“ aufgerufen und kann  mit der integrierten Elster-Schnittstelle direkt an das Finanzamt übertragen werden.

Wie können in der Fibu die Anfangsbestände gebucht werden?

Um den Anfangsbestand zu erfassen, können Sie entweder manuell eine entsprechende Buchung eingeben oder einfach den Dialog zur Eingabe des Anfangswertes aufrufen, was über folgende Wege möglich ist:

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TOP-EA-Schnittstelle: Wichtige Hinweise für alle TOP-EA Anwender

Da das Buchhaltungsprogramm TOP-EA nicht weiterentwickelt wird, wurde in AMICRON-FAKTURA 10 bei den Programmoptionen unter „Schnittstelle > Fibu“ der Schnittstellentyp „TOP-EA“ entfernt. Weiterlesen

Bei der Buchungsübergabe an die Euro-Fibu erscheint „Zu diesem Fehler (-98) liegen leider keine weiteren Informationen vor“

Seit der Euro-Fibu Version 2009 findet bei Auslandsadressen eine Prüfung statt, ob das Länderkürzel aus der Adresse mit den ersten beiden Ziffern der UstIDNr übereinstimmt. Falls nicht, wird der Fehler -98 angezeigt. In diesem Fall müssen Sie vor der Übergabe das Landeskürzel anpassen.

Beispiel:

Bei der USTID= ATU 47895700 muss in Amicron-Faktura das Landeskürzel AT verwendet werden.

Ab der Euro-Fibu Version 2009d kann die Warnung durch folgenden Eintrag in der Euro-Fibu-Ini-Datei unterbunden werden:

ValidateUStID=N