Unterstützt Amicron-Faktura auch die SEPA-Firmenlastschrift und die Basislastschrift mit verkürzter Laufzeit?

Im neuen SEPA-Verfahren muss eine SEPA-Lastschrift mit einem Vorlauf einer bestimmten Anzahl an Tagen vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin an die Bank des Kunden übertragen werden. Diese Frist wird als Vorlauffrist bezeichnet, die sich je nach Lastschriftart und Lastschrifttyp unterscheidet.

Amicron-Faktura unterstützt ab Version 11 bei der SEPA-Basislastschrift sowohl die normale Vorlauffrist (5 Tage, Typ CORE) als auch die verkürzte Vorlauffrist (1 Tag, Typ COR1).  Auch die SEPA-Firmenlastschrift wird unterstützt.

Zur Bestimmung der SEPA-Lastschriftart müssen Sie eine entsprechende Zahlweise anlegen und im Auftrag entsprechend auswählen. Die Zahlweisen werden in den Programmoptionen auf der Seite „Allgemein > Lieferart/Zahlweise“ definiert.

Zur Festlegung der Lastschriftart wählen Sie dort die Zahlweise „SEPA-Lastschrift“ an (bitte ggfs. anlegen, falls diese bei Ihnen noch nicht vorhanden ist) und drücken dann den Ändern-Schalter. Standardmäßig ist bei der Zahlweise “SEPA-Lastschrift” nur die Option „SEPA-Zahlweise“ aktiviert, es handelt sich dann um eine SEPA-Basislastschrift mit normaler Vorlagefrist (CORE) von 5 Tagen.

Sie können die Option „Firmenlastschrift“ oder „SEPA-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist (COR1)“ aktivieren, falls Sie nicht die normale Vorlagefrist verwenden möchten.

Wenn Sie sowohl SEPA-Basislastschriften nutzen möchten als auch SEPA-Firmenlastschriften, legen Sie zwei Zahlweisen mit entsprechender Bezeichnung an. Bei der Basislastschrift aktivieren Sie nur die Option „SEPA-Zahlweise“, bei der SEPA-Firmenlastschrift noch zusätzlich „Firmenlastschrift“.

Bitte beachten Sie, dass für die oben beschriebenen Funktionen mindestens das Release vom 27.11.2013 benötigt wird.