Wichtige Hinweise zum Jahreswechsel
Als Anwender unseres Programms Amicron-Faktura finden Sie hier einige Tipps, was beim Jahreswechsel zu beachten ist.
Über die folgenden Links können Sie die entsprechenden FAQ-Beiträge aufrufen:
Wie wird für 2019 ein neuer Nummernkreis eingerichtet?
Wie wird ein neues Wirtschaftsjahr angelegt?
Wie kann eine Inventur durchgeführt werden? Wie lässt sich eine Inventurliste drucken?
Für die UStVA 2019 ist eine Programmaktualisierung notwendig
Amicron-Faktura 13: Welche Verbesserungen bietet die neue Version?
Denken Sie beim Jahreswechsel bitte daran, Ihre Datenbank zu archivieren und zu überprüfen.
Wir empfehlen Ihnen, nach Erfassung aller Aufträge und Verbuchen der Zahlungseingänge aus 2018 die Datenbank zu archivieren, um z.B. später die für den Jahresabschluss notwendige Offene Posten-Liste auswerten zu können.
Zum Archivieren kann einfach die integrierte Datensicherung genutzt werden. Die erstellte Backupdatei (*.FBK) sollte dann sicher abgelegt werden und kann bei Bedarf in einen NEUEN Mandanten zurückgesichert werden.
Bei der Gelegenheit sollten Sie auch prüfen, ob Ihre Datenbank fehlerfrei ist. Eine Anleitung finden Sie in diesem Beitrag.
Wenn Sie bei Amicron-Faktura die integrierte Fibu einsetzen und damit die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen, benötigen Sie ab der UStVA für Januar 2019 ein Update auf das aktuelle Release. Dieses Update haben wir Anfang Dezember an alle Amicron-Faktura 12 Anwender per E-Mail zugestellt, sofern das Fibu-Modul erworben wurde und ein Service-Vertrag vorliegt.
In der neuen Version Amicron-Faktura 13 ist die UStVA für 2019 natürlich bereits enthalten.